Kabelanschluss Haus

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Fabian
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Es gibt da keine Hausverteilungsanlage für das Kabelnetz, die in der AGB als Voraussetzung genannt ist.
Richtig, und sie ist vom Kunden bereitzuhalten (und damit auch von diesem zu installieren, zu warten etc. das ist wichtig).
Das sind Regelungen für einen bestehenden Anschluss. Ist ja auch klar, würde sonst nicht funktionieren.
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Vodafone ist dort "nicht leistungsfähig", wenn die Hausanlage fehlt.
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53Das ist aber auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen, ähnlich wie wenn der Kunde dem Verstärker den Strom wegnimmt oder wenn der Kunde sagt "nein ich gestatte kein Kabel in meinem Gebäude" oder keinem Techniker den Zugang ermöglicht. Das hat nichts mit nicht leistungsfähig zutun wenn der Kunde selbst nicht will. Wenn es ein dritter ist der nicht will, wie z.B. ein Vermieter, könnte man so noch argumentieren, wenn es der Kunde selbst ist geht das aber nicht.
Eine Pflicht zur Installation eines Hausnetzes für Kabel-TV und Internet gibt es nicht, vor allem wenn bereits Sat und DSL vorhanden ist.
Warum sollte der Teilnehmer das tun, wenn es schwerwiegende Gründe dagegen gibt ?
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53Im übrigen kommt es nach dem TKG darauf an ob Vodafone die Leistung am neuen Wohnort anbietet, das tun sie, nämlich am HÜP. Der Rest ist, wie oben ausgeführt, Sache des Kunden.
Der Teilnehmer kann sein Kabelmodem schlecht am HÜP anschließen. Er benötigt eine Multimediadose am
Ort seiner Wahl. Es gibt im Haus aber nur Satdosen.

Edit:
Das Problem ist wohl, Jemanden zu finden, der im Haus die notwendige Installation vornimmt.
Die Vodafone Hotline hat das wohl abgelehnt.
Es wäre m.E. sinnvoll, da nochmal nachzuhaken. Es gibt da eine Stelle für Bauangelegenheiten. Mit der hatte ich auch schon Kontakt, sehr freundliches Gespräch. Leider habe ich die Telefonnumer nicht mehr, einfach weiterverbinden lassen. Die Hotline Bearbeiter sind nicht die richtigen Ansprechpartner in dieser Angelegenheit.
Zuletzt geändert von Fabian am 27.08.2021, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
Flole
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 12:22
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Es gibt da keine Hausverteilungsanlage für das Kabelnetz, die in der AGB als Voraussetzung genannt ist.
Richtig, und sie ist vom Kunden bereitzuhalten (und damit auch von diesem zu installieren, zu warten etc. das ist wichtig).
Das sind Regelungen für einen bestehenden Anschluss. Ist ja auch klar, würde sonst nicht funktionieren.
Falsch, das sind die "Vorraussetzungen für die Nutzung der Dienste".
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 12:22
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Vodafone ist dort "nicht leistungsfähig", wenn die Hausanlage fehlt.
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53Das ist aber auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen, ähnlich wie wenn der Kunde dem Verstärker den Strom wegnimmt oder wenn der Kunde sagt "nein ich gestatte kein Kabel in meinem Gebäude" oder keinem Techniker den Zugang ermöglicht. Das hat nichts mit nicht leistungsfähig zutun wenn der Kunde selbst nicht will. Wenn es ein dritter ist der nicht will, wie z.B. ein Vermieter, könnte man so noch argumentieren, wenn es der Kunde selbst ist geht das aber nicht.
Eine Pflicht zur Installation eines Hausnetzes für Kabel-TV und Internet gibt es nicht, vor allem wenn bereits Sat und DSL vorhanden ist.
Warum sollte der Teilnehmer das tun, wenn es schwerwiegende Gründe dagegen gibt ?
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53Im übrigen kommt es nach dem TKG darauf an ob Vodafone die Leistung am neuen Wohnort anbietet, das tun sie, nämlich am HÜP. Der Rest ist, wie oben ausgeführt, Sache des Kunden.
Der Teilnehmer kann sein Kabelmodem schlecht am HÜP anschließen. Er benötigt eine Multimediadose am
Ort seiner Wahl. Es gibt im Haus aber nur Satdosen.
Die Pflicht gibt es nicht, das ist richtig, aber die Leistung wird von Vodafone am neuen Wohnort des Teilnehmers angeboten und das reicht nach TKG aus. Wenn der Kunde die Vorraussetzungen in seinem Gebäude nicht schaffen will ist das kein Grund für eine außerordentliche Kündigung da der Kunde laut AGB verpflichtet ist die Hausverteilanlage bereitzuhalten. Ich erinnere auch nochmal an das BGH Urteil zu dem Zeitpunkt als das TKG diese Sonderregelung mit der außerordentlichen Kündigung bei Umzug nicht hatte:
Das Berufungsgericht ist […] zutreffend davon ausgegangen, dass der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, grundsätzlich das Risiko trägt, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus familiärer oder beruflicher Veranlassung, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB dar […]. Die Gründe für einen solchen Wohnsitzwechsel des Dienstberechtigten liegen allein in dessen Sphäre und sind von dem Anbieter der Leistung nicht beeinflussbar.”
Der Gesetzgeber hat dieses Risiko deutlich minimiert, indem er bei einem Umzug an einen Ort an dem die Dienstleistung nicht angeboten wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat. Interessant ist aber der letzte Satz: Die Gründe für die nicht Leistungsfähigkeit sind vom Anbieter in diesem Fall ebenfalls nicht zu beeinflussen. Die Leistung wird am Wohnort angeboten, das reicht nach TKG aus. Alles andere liegt sowohl bei der Erstinstallation als auch bei Umzügen an dem Kunden, dieser muss die Vorraussetzungen bereithalten. Tut er dies nicht, bietet der Anbieter die Leistung ja dennoch an, und damit gibt es nach dem TKG kein Sonderkündigungsrecht. Ansonsten hätte ich ja bei jedem Umzug ein Sonderkündigungsrecht indem ich mich einfach weigere die angebotene Leistung in Anspruch zu nehmen, genau das gibt das TKG aber ja gerade nicht her.
Fabian
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 12:43
Falsch, das sind die "Vorraussetzungen für die Nutzung der Dienste".
So kann man das auch sagen. Es sind ganz allgemein Voraussetzungen.
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 12:22 Der Teilnehmer kann sein Kabelmodem schlecht am HÜP anschließen. Er benötigt eine Multimediadose am
Ort seiner Wahl. Es gibt im Haus aber nur Satdosen.
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 12:43Die Pflicht gibt es nicht, das ist richtig, aber die Leistung wird von Vodafone am neuen Wohnort des Teilnehmers angeboten und das reicht nach TKG aus. Wenn der Kunde die Vorraussetzungen in seinem Gebäude nicht schaffen will ist das kein Grund für eine außerordentliche Kündigung da der Kunde laut AGB verpflichtet ist die Hausverteilanlage bereitzuhalten. Ich erinnere auch nochmal an das BGH Urteil zu dem Zeitpunkt als das TKG diese Sonderregelung mit der außerordentlichen Kündigung bei Umzug nicht hatte:
Die Leistung wird an der Hauswand angeboten, nicht im Haus.
Da ist mal irgendwann Kabel-TV angeboten und später dann auf Sat-TV umgerüstet worden .
Das heißt, die vorhandenen Koaxialkabel sind für Sat belegt.

Die Frage ist, ob das ausreicht oder ob sie am Netzabschlusspunkt an der Multimediadose angeboten werden muß.
Der TE hat sich bei Vodafone bemüht, um Hilfe zu bekommen und ist - vermutlich bei der Hotline - abgewimmelt worden. Hierzu müßte er bei der Stelle für Bauangelegenheiten anrufen, wenn er unbedingt bei Vodafone bleiben will und keinen Handwerker findet, der die notwendigen hausinternen Installationen macht.

Hier,wo ich wohne, ist es für kleinere Arbeiten unmöglich, einen Elektriker zu finden.

Das Berufungsgericht ist […] zutreffend davon ausgegangen, dass der Kunde, der einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, grundsätzlich das Risiko trägt, diese aufgrund einer Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse nicht mehr nutzen zu können. Dementsprechend stellt ein Umzug, etwa aus familiärer oder beruflicher Veranlassung, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB dar […]. Die Gründe für einen solchen Wohnsitzwechsel des Dienstberechtigten liegen allein in dessen Sphäre und sind von dem Anbieter der Leistung nicht beeinflussbar.”
Das ändert sich alles am 1. Dezember. Es lohnt sich also wahrscheinlich überhaupt nicht, über Sonderkündigungen zu streiten, wenn man ohnehin bis Ende des Jahres kündigen kann, ab 1. Dezember monatlich bei stillschweigend verlängerten Verträgen.
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 12:43Der Gesetzgeber hat dieses Risiko deutlich minimiert, indem er bei einem Umzug an einen Ort an dem die Dienstleistung nicht angeboten wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt hat. Interessant ist aber der letzte Satz: Die Gründe für die nicht Leistungsfähigkeit sind vom Anbieter in diesem Fall ebenfalls nicht zu beeinflussen.
Vodafone hatte die Möglichkeit, hausintern tätig zu werden und hat bisher abgelehnt.
Die zuständigen Bundesministerien haben hierzu auch eine klare Meinung, die zu den neuen Regelungen geführt hat.
Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
und
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
vom 14.12.2020
Ein Fall, in welchem der
bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende
Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird
Sat und DSL sind vorhanden.
Flole
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 13:56
Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 12:43Die Pflicht gibt es nicht, das ist richtig, aber die Leistung wird von Vodafone am neuen Wohnort des Teilnehmers angeboten und das reicht nach TKG aus. Wenn der Kunde die Vorraussetzungen in seinem Gebäude nicht schaffen will ist das kein Grund für eine außerordentliche Kündigung da der Kunde laut AGB verpflichtet ist die Hausverteilanlage bereitzuhalten. Ich erinnere auch nochmal an das BGH Urteil zu dem Zeitpunkt als das TKG diese Sonderregelung mit der außerordentlichen Kündigung bei Umzug nicht hatte:
Die Leistung wird an der Hauswand angeboten, nicht im Haus.
Die Frage ist, ob das ausreicht oder ob sie am Netzabschlusspunkt an der Multimediadose angeboten werden muß.
Der TE hat sich bei Vodafone bemüht, um Hilfe zu bekommen und ist - vermutlich bei der Hotline - abgewimmelt worden. Hierzu müßte er bei der Stelle für Bauangelegenheiten anrufen, wenn er unbedingt bei Vodafone bleiben will und keinen Handwerker findet, der die notwendigen hausinternen Installationen macht.
Am Wohnort des Teilnehmers muss die Leistung angeboten werden. Das ist hier der Fall. Die Multimediadose ist nicht der Netzabschlusspunkt da die Hausverteilanlage kein öffentliches Telekommunikationsnetz ist und somit das öffentliche Telekommunikationsnetz davor enden muss, also am Übergabepunkt. Da kommt es aber auch nicht drauf an, denn Vodafone bietet die Leistung an. Wenn der TE einen Neuvertrag abschließen wollen würde könnte er das tun, stimmst du mir da zu? Und damit bietet Vodafone die Leistung an, mehr müssen sie nicht tun.
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 13:56 Hier,wo ich wohne, ist es für kleinere Arbeiten unmöglich, einen Elektriker zu finden.
Dein Problem. Wenn du keinen Strom dort hast kannst du auch nicht kündigen weil du es nicht nutzen kannst. Das ist alles dein Problem, Vodafone muss die Leistung nur anbieten und das tun sie.
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 13:56 Es lohnt sich also wahrscheinlich überhaupt nicht, über Sonderkündigungen zu streiten, wenn man ohnehin bis Ende des Jahres kündigen kann, ab 1. Dezember monatlich bei stillschweigend verlängerten Verträgen.
Dann mach es doch auch nicht :brüll: Du hast doch damit angefangen mal wieder alles in Frage zu stellen, und das mit Argumenten die derartig lächerlich sind das ich mich mal wieder Frage wie man überhaupt eine derart eigenartige Ansicht haben kann: Der Kunde ist verantwortlich, kommt seiner Verantwortung nicht nach und kann dann außerordentlich kündigen, wie lächerlich das ist sollte jedem einleuchten.
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 13:56 Vodafone hatte die Möglichkeit, hausintern tätig zu werden und hat bisher abgelehnt.
Weil das nicht ihre Aufgabe ist. Die Verantwortung dafür ist hausintern klar in den AGBs geregelt und das hat Vodafone dir auch noch einmal erklärt, die Antwort hast du hier selbst gepostet:
Fabian hat geschrieben: 09.08.2021, 15:16
Ihre Anfrage zur Hausanlage
6. Januar 2021
Lieber XXX,
für welchen Bereich ist Vodafone zuständig und für welchen nicht?
Unser Verantwortungsbereich umfasst alles bis zum Übergabepunkt im Haus und unsere Geräte, z. B. Miet-Receiver. Ab dem Übergabepunkt sind Sie als Eigentümer für die interne Hausverkabelung zuständig.
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 13:56 Die zuständigen Bundesministerien haben hierzu auch eine klare Meinung, die zu den neuen Regelungen geführt hat.
Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
und
des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
vom 14.12.2020
Ein Fall, in welchem der
bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende
Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird
Ist hier nicht einschlägig, die entsprechende Infrastruktur wird nicht genutzt sofern es sich dabei auf den Teil bis zum HÜP bezieht und der Rest ist vom Kunden zu errichten und bereitzuhalten, wird also nicht durch einen anderen Anbieter genutzt (insbesondere scheitert es hier an einem anderen Anbieter der irgendetwas nutzt) und ist auch gar nicht vorhanden. Ich kann auch nicht meine Kupfer-Doppelader benutzen um ein kleines Lämpchen zu betreiben und dann sagen "ne sorry, ist belegt, jetzt kündige ich". Auch da scheitert es übrigens am anderen Anbieter. Damit können nur solche Fälle gemeint sein wie wenn ein Gebäude mit 24 Wohneinheiten nur 20 Doppeladern für DSL hat und diese alle durch andere Anbieter belegt sind. Hier ist der Anbieter am neuen Wohnort aber Leistungsfähig, der HÜP ist da und das Signal liegt an, der Kunde muss es nur verteilen und nutzen.

Sat und DSL ist auch nicht "entsprechend". Das wären Alternativen zu Internet über Kabel.
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von berlin69er »

Na ja, so wie das bisher von VF gehandhabt wurde, ist bei Internetverträgen die 1. Dose (an die das Modem bzw. der Router kommt) der Netzabschluss. Ansonsten wäre ja auch die Regel hinfällig, die VF für den Einsatz eines eigenen Endgerätes vorgibt.
Der Hausübergabepunkt reicht aber grundsätzlich nicht für eine erfolgreiche Belieferung aus. Andernfalls würden sie ja auch keine Kündigung aus besonderen Grund zulassen dürfen, wenn ein Mieter erfolglos bei seinen Vermieter das Verlegen der Kabel anfragt, denn das wäre ja dann auch nicht das Problem von VF.
Aber es ist eigentlich wie in jedem Thread dieser Art… :naughty:
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

berlin69er hat geschrieben: 27.08.2021, 14:32 Na ja, so wie das bisher von VF gehandhabt wurde, ist bei Internetverträgen die 1. Dose (an die das Modem bzw. der Router kommt) der Netzabschluss.
Nicht wirklich, dann wäre alles inklusive der Installation und Wartung dieser Dose und der Geräte davor Aufgabe von Vodafone. Das haben sie aber hier, gegenüber anderen Kunden und schriftlich gegenüber Fabian verneint. Ebenso wäre dann das Netz in deinem Gebäude ein öffentliches Telekommunikationsnetz, da sind Fabian und ich und einig das es das nicht ist, denn es ist nicht öffentlich. Siehst du das anders?
berlin69er hat geschrieben: 27.08.2021, 14:32 Ansonsten wäre ja auch die Regel hinfällig, die VF für den Einsatz eines eigenen Endgerätes vorgibt.
Welche meinst du? Ich sehe dort nichts was hinfällig wäre.
berlin69er hat geschrieben: 27.08.2021, 14:32 Der Hausübergabepunkt reicht aber grundsätzlich nicht für eine erfolgreiche Belieferung aus.
Warum gibt es dann Kunden wo das Modem direkt am HÜP angeschlossen ist?
berlin69er hat geschrieben: 27.08.2021, 14:32 Andernfalls würden sie ja auch keine Kündigung aus besonderen Grund zulassen dürfen, wenn ein Mieter erfolglos bei seinen Vermieter das Verlegen der Kabel anfragt, denn das wäre ja dann auch nicht das Problem von VF.
Sie können solche Kündigungen auch aus Kulanz zulassen, streng genommen wäre es nach den AGB aber das Problem des Kunden weil dieser die Verteilanlage bereithalten muss. Allerdings kann Vodafone, wenn das Einverständnis nicht vorgelegt wird, außerordentlich kündigen (siehe AGB). Sie haben das ganze also einfach nur beschleunigt, hätten aber den Kunden auffordern können die Gestattung vorzulegen usw. und dann selbst kündigen können, nur was außer Bürokratie bringt das? Hier in diesem Fall ist aber die Besonderheit, dass der Kunde auch der Eigentümer ist, er also eine Verlegung selbst verbietet bzw. verbieten würde falls Vodafone diese im Rahmen einer Aktion anbieten würde. Da wäre sein Verhalten aber widersprüchlich (ich schließe einen Vertrag ab und lasse die Erfüllung nicht zu), deswegen wäre eine solche Kündigung hinfällig.
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von berlin69er »

Bei Internetverträgen ist VF bis zum Netzabschluss zuständig. Das Thema hatten wir hier schon zigfach…
Ich würde an Stelle des TE einen Umzugsauftrag stellen und sehen, was passiert. Letztlich wird ein Techniker kommen und feststellen, dass nichts installiert ist. Dann wird, wie eigentlich immer der Vertrag beendet.
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 14:12Die Verantwortung dafür ist hausintern klar in den AGBs geregelt und das hat Vodafone dir auch noch einmal erklärt, die Antwort hast du hier selbst gepostet:
Fabian hat geschrieben: 09.08.2021, 15:16
Ihre Anfrage zur Hausanlage
6. Januar 2021
Lieber XXX,
für welchen Bereich ist Vodafone zuständig und für welchen nicht?
Unser Verantwortungsbereich umfasst alles bis zum Übergabepunkt im Haus und unsere Geräte, z. B. Miet-Receiver. Ab dem Übergabepunkt sind Sie als Eigentümer für die interne Hausverkabelung zuständig.
Jetzt widersprichst du dir aber selbst. Danach müsste Vodafone zumindest ein Loch durch die Hauswand bohren und eine Multimediadose setzen. Da dies ja soweit ich gelesen habe nicht erlaubt ist müsste auch ein Verstärker davor. Nicht erlaubt weil direkt an Hüp ja nur direkt Modem dran ohne Dose erlaubt ist wenn ich das richtig verstanden habe.
Jetzt in jeden Raum eine Dose legen wird dagegen nicht Aufgabe von Vodafone sein falls der Hausbesitzer das meint.

Der neue Hausbesitzer sollte sich erst mal klar werden was er den möchte DSL oder doch Kabelanschluß und dann sein weiteres vorgehen überlegen.
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

Naja, Vodafone geht bei der Antwort davon aus, dass der Übergabepunkt (HÜP) im Haus ist (möglicherweise haben sie auch nachgeschaut wo bei Fabian der HÜP ist als er angefragt hat). An der Haus(außen)wand wäre es aber wohl ebenso, aber da kann Fabian ja nochmal nachfragen ob sich die Antwort ändert wenn der HÜP sich nicht innerhalb des Gebäudes sondern an der Außenwand befindet falls du das wirklich glaubst (oder du fragst mal an wenn du denkst die Antwort wäre eine andere). Eine Multimediadose ist kein Übergabepunkt, der Übergabepunkt ist ein spezielles Bauteil was an jedem (versorgten) Gebäude vorhanden ist, eine Multimediadose ist etwas anderes und erfüllt eine andere Funktion.
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Alex-MD »

Es geht doch sonst nicht bei dir um glauben, sondern um AGB und der gleichen.
Entweder du hättest dir das Zitat gespart oder du akzeptierst das da im Haus steht und dort nichts vorhanden ist.