Das sind Regelungen für einen bestehenden Anschluss. Ist ja auch klar, würde sonst nicht funktionieren.Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53Richtig, und sie ist vom Kunden bereitzuhalten (und damit auch von diesem zu installieren, zu warten etc. das ist wichtig).Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Es gibt da keine Hausverteilungsanlage für das Kabelnetz, die in der AGB als Voraussetzung genannt ist.
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Vodafone ist dort "nicht leistungsfähig", wenn die Hausanlage fehlt.
Eine Pflicht zur Installation eines Hausnetzes für Kabel-TV und Internet gibt es nicht, vor allem wenn bereits Sat und DSL vorhanden ist.Flole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53Das ist aber auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen, ähnlich wie wenn der Kunde dem Verstärker den Strom wegnimmt oder wenn der Kunde sagt "nein ich gestatte kein Kabel in meinem Gebäude" oder keinem Techniker den Zugang ermöglicht. Das hat nichts mit nicht leistungsfähig zutun wenn der Kunde selbst nicht will. Wenn es ein dritter ist der nicht will, wie z.B. ein Vermieter, könnte man so noch argumentieren, wenn es der Kunde selbst ist geht das aber nicht.
Warum sollte der Teilnehmer das tun, wenn es schwerwiegende Gründe dagegen gibt ?
Der Teilnehmer kann sein Kabelmodem schlecht am HÜP anschließen. Er benötigt eine Multimediadose amFlole hat geschrieben: 27.08.2021, 11:53Im übrigen kommt es nach dem TKG darauf an ob Vodafone die Leistung am neuen Wohnort anbietet, das tun sie, nämlich am HÜP. Der Rest ist, wie oben ausgeführt, Sache des Kunden.
Ort seiner Wahl. Es gibt im Haus aber nur Satdosen.
Edit:
Das Problem ist wohl, Jemanden zu finden, der im Haus die notwendige Installation vornimmt.
Die Vodafone Hotline hat das wohl abgelehnt.
Es wäre m.E. sinnvoll, da nochmal nachzuhaken. Es gibt da eine Stelle für Bauangelegenheiten. Mit der hatte ich auch schon Kontakt, sehr freundliches Gespräch. Leider habe ich die Telefonnumer nicht mehr, einfach weiterverbinden lassen. Die Hotline Bearbeiter sind nicht die richtigen Ansprechpartner in dieser Angelegenheit.