Kabelanschluss Haus

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Paule_84
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Kabelanschluss Haus

Beitrag von Paule_84 »

Hallo zusammen

Ich werde aus der ganzen Infopolitik von Vodafone nicht mehr schlau...
In meiner jetzigen Wohnung habe ich einen 500er Kabelanschluss. Im November ziehen wir in unser Haus ins Nachbardorf. Laut Vodafone brauche ich lediglich meinen Router anschliessen und alles sei gut.. Leider nein. Der (noch-) Besitzer hat eine Sat-Schüssel und bezieht Internet via DSL. Ein HÜP ist vorhanden. Dieser liegt jedoch vor dem Haus. Einen Verteiler/Vertsärker oder gar Dosen für den Kabelanschluss im Haus sucht man vergeblich, da sie nicht existieren, eben nur die Sat-Dosen. Ich habe daraufhin bei Vodafon nachgesehen und eine Preisliste entdeckt (immernoch online!), in der die Installationskosten aufgelistet werden. Kurzum bei Vodafone angerufen und siehe da, Vodafone macht angeblich keine Installationen mehr und ich solle mir einen örtlichen Elektriker holen, der die Kabel/Dosen im Haus verlegt. Die Inbetriebnahme mache Vodafone dann selber für 40€.

Bislang habe ich noch keine Rückmeldung von diversen Elektrikern über die Kosten erhalten. Hat jemande ähnliche Erfahrungen gemacht?
Macht Vodafone wirklich keine Installationen mehr?
Gesetz dem Fall, ich würde die Installation nicht machen (lassen), komme ich da aus dem Vertrag raus?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen
Flole
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

Paule_84 hat geschrieben: 26.08.2021, 16:19 Gesetz dem Fall, ich würde die Installation nicht machen (lassen), komme ich da aus dem Vertrag raus?
Nein. Die Hausverteilanlage ist entsprechend der AGB vom Kunden bereitzuhalten, tust du dies nicht ist das ganz alleine dein Problem und du kannst da Vodafone keinen Strick draus drehen.
Fabian
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Fabian »

Ab 1. Dezember gelten beim Umzug andere Regeln.
§ 60
Umzug
(1) Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen
möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet,
die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne
Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen,
soweit er diese dort anbietet. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch
den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für
die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.

(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten,
kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat
kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung
zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
Aus dem Referentenenwurf zum § 60 auch interessant:
Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher
zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.
Flole
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

Ändert aber nichts daran, dass man nicht sagen kann "ich lege die Kabel nicht und dann kann der Anbieter nicht liefern".

40€ ist auch weniger als das normale Bereitstellungsentgelt (69.99€), passt also. Du kannst also davon ausgehen, dass sich nichts ändern wird.
Fabian
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Fabian »

Ich denke nicht, daß der Mieter verpflichtet ist, vom HÜP außerhalb des Hauses ein Kabel über einen zu installierenden Verstärker zu seiner Multimediadose zu ziehen.

Im Übrigen besteht ab 1. Dezember eine Kündigungszeit von einem Monat, wenn der Vertrag schon 2 Jahre alt ist.
Flole
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

Er ist nicht Mieter, er ist Eigentümer. Und was sagen die AGB noch gleich zur Hausverteilanlage und wer dafür zuständig ist? Hatten wir das nicht letztens erst?

Im Bezug auf die Kündigungsfrist irrst du dich: Diese gilt nur im Falle einer stillschweigenden Verlängerung. Wenn man z.B. aktiv verlängert hat kann der Vertrag auch mehr als 2 Jahre alt sein ohne das dieses Recht ausgelöst wird.
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F-orced-customer
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von F-orced-customer »

Wenn vor dem Haus auch schon Glasfaser liegt, kündigen, SAT TV und Glasfaser Internet, Traumhaft :love:

Bloss weg mit dem jitternden docsis mist.
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Alex-MD
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Alex-MD »

Als Hauseigentümer sollte es ja nun nicht das Problem sein mal 100 € für Kabel, Verstärker und Dose in die Hand zu nehmen.
Paule_84 hat geschrieben: 26.08.2021, 16:19Laut Vodafone brauche ich lediglich meinen Router anschliessen und alles sei gut.. Leider nein.
Ist ja auch nicht ganz falsch, ein Loch durch die Wand und ein Kabel eine Seite an den Hüp, andere Seite an den Router. Mit etwas Glück reicht das.
Fabian
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Fabian »

Flole hat geschrieben: 26.08.2021, 23:12 Er ist nicht Mieter, er ist Eigentümer. Und was sagen die AGB noch gleich zur Hausverteilanlage und wer dafür zuständig ist? Hatten wir das nicht letztens erst?
Es gibt da keine Hausverteilungsanlage für das Kabelnetz, die in der AGB als Voraussetzung genannt ist.
Die TV wird über eine Sat-Anlage betrieben.
Vodafone ist dort "nicht leistungsfähig", wenn die Hausanlage fehlt.
Hingegen ist ein DSL Anschluß vorhanden.
Paule_84 hat geschrieben: 26.08.2021, 16:19 Ein HÜP ist vorhanden. Dieser liegt jedoch vor dem Haus. Einen Verteiler/Vertsärker oder gar Dosen für den Kabelanschluss im Haus sucht man vergeblich, da sie nicht existieren, eben nur die Sat-Dosen.
Flole hat geschrieben: 26.08.2021, 23:12Im Bezug auf die Kündigungsfrist irrst du dich: Diese gilt nur im Falle einer stillschweigenden Verlängerung. Wenn man z.B. aktiv verlängert hat kann der Vertrag auch mehr als 2 Jahre alt sein ohne das dieses Recht ausgelöst wird.
Ich irre mich nicht, da bei einer "aktiven Verlängerung" in Wirklichlichkeit ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
Wenn man aktiv verlängert, also einen neuen Vertrag abschließt, muß das wohl bestimmte Gründe haben, z.B. einen vorteilhaften Tarif zu bekommen.
Unter "Kündigt ihr eure Verträge ?" findest du hier im Forum Experten dazu.
Bei vielen Teilnehmern wird aber der Vertrag stillschweigend verlängert.
Wenn das beim TE der Fall ist, hat er nach 2 Jahren den Vorteil der Kündigungsfrist von einem Monat ab dem 1. Dezember dieses Jahres, wenn das neue Gesetz in kraft tritt.
Flole
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Re: Kabelanschluss Haus

Beitrag von Flole »

Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Es gibt da keine Hausverteilungsanlage für das Kabelnetz, die in der AGB als Voraussetzung genannt ist.
Richtig, und sie ist vom Kunden bereitzuhalten (und damit auch von diesem zu installieren, zu warten etc. das ist wichtig).
Fabian hat geschrieben: 27.08.2021, 11:42 Vodafone ist dort "nicht leistungsfähig", wenn die Hausanlage fehlt.
Das ist aber auf eine Pflichtverletzung des Kunden zurückzuführen, ähnlich wie wenn der Kunde dem Verstärker den Strom wegnimmt oder wenn der Kunde sagt "nein ich gestatte kein Kabel in meinem Gebäude" oder keinem Techniker den Zugang ermöglicht. Das hat nichts mit nicht leistungsfähig zutun wenn der Kunde selbst nicht will. Wenn es ein dritter ist der nicht will, wie z.B. ein Vermieter, könnte man so noch argumentieren, wenn es der Kunde selbst ist geht das aber nicht.

Im übrigen kommt es nach dem TKG darauf an ob Vodafone die Leistung am neuen Wohnort anbietet, das tun sie, nämlich am HÜP. Der Rest ist, wie oben ausgeführt, Sache des Kunden.
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