in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
Du hast Hier klar einen Fehler in der Hausinstallation, die Vodafone gehört = Vodafone haftet, oder im Kabelnetz, das Vofafone gehört = Vodafone haftet.
Und der Fehler liegt darin, dass Vodafone das Netz nicht so betreibt wie du es gerne hättest? Da haftet Vodafone überhaupt gar nicht sondern hält die Hand auf wenn keine Störung vorliegt.
in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
Eine Service Gebühr zahlst du nur, wenn wirklich keinerlei Fehler meßbar ist.
Nö, wenn eine Störung gemeldet wird aber keine Störung vorliegt auch.
in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
{Oder wenn ein völlig inkompetenter Techniker kommt, nicht richtig mißt und gegen das ausdrückliche Interesse seines direkten Arbeitgeber die falsche Rückmeldung gibt; und du im Nachgang Vodafone nicht das Gegenteil beweist [deine Fotos mit Kanal 30 794MHz und deinen Rückwegpegeln sollten dafür reichen].}
Alles nicht Vertragsbestandteil und damit irrelevant. Techniker kommt, macht nen Speedtest, passt, schreibt die Rechnung und weg ist er wieder.
in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
Und die Rückwegverstärkung wird beim Nachpegeln auch nicht überdreht/übersteuert, besonders nicht wenn die Verstärker Vodafone gehören.
Klar, Verstärker die Vodafone gehören übersteuern nicht

Also den Unfug kann doch nun wirklich niemand glauben.
in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
(Außerdem haben meiner Erfahrung nach viele Vodafone freigegebene Hausverstärker oft den gleichen heftigen Rückkanalverstärker über unterschiedliche Verstärkergrößen hinweg, da reicht einfach aufdrehen bzw. die Drossel reduzieren.)
Um was genau zu erreichen? Ihn zu übersteuern? Jap, genau so geht das, einfach aufdrehen wenn der Ausgangspegel schon zu hoch ist.
in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
Also auf der Servicegebühr hängenbleiben könntest Du höchstens falls deine eigene Fritzbox völlig falsch mißt, das ist möglich aber unwahrscheinlich, oder wirklich hinüber ist, bei deinen Werten sehr unwahrscheinlich!
Oder wenn der Vertrag erfüllt wird, also die vertraglich vereinbarte Bandbreite erreicht wird.
in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
Der kaputte Kanal auf 794MHz, die zu hohen Rückwegpegel und der sporadische Rückwegstörer sind klare Mängel, und nicht erst wenn deine Bandbreite nicht ausreichend anliegt.
Achja? Da haben Leute mit abgeschlossenem Jurastudium hier im Forum das genaue Gegenteil erzählt. Kannst du vielleicht noch etwas zu deiner Qualifikation sagen und deine Aussage mit Quellen untermauern?
in-need-for-speed hat geschrieben: 18.03.2026, 16:58
Außerdem habe ich Dich nur gebeten die Wahrheit zu melden!
Für die Wahrheit kannst du nicht belangt werden.
Du hast gesagt er soll eine Störung melden. Eine Störung liegt aber nicht vor. Er kann ja gerne Vodafone erzählen, dass er die Pegel nicht hübsch findet, dann schickt Vodafone aber auch keinen Techniker und dann kostet es auch nichts.