Das betrifft insbesondere infocity und Konsorten, die seit 2021 möglicherweise jede Menge Anlagen neu errichtet haben, die komplett nicht mehr umlagefähig sind. Wenn die Mieter das merken, wird's teuer.
[VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Verstehe ich nicht, es wurden in ganz Deutschland nach 2021 Gebäude errichtet und bestimmt auch einige mit Hausverteilanlagen ausgestattet, wo liegt die Besonderheit bei "Infocity und Konsorten"?
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Nach meiner Erfahrung merken viele Mieter und auch Eigentümer nicht, dass sie zu viel bezahlen.
Wenn man es in der Eigentümerversammlung anspricht, herrscht Gleichgültigkeit.
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Die Gesetzesbegründung ist aber nicht der Gesetzestext.
"Für Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021 errichtet worden sind" ist eine rechtlich eindeutige Formulierung, die ausschließlich Anlagen betrifft, die nach dem 01.12.2021 errichtet wurden - etwaige Altanlagen, für die nach dem 01.12.21 lediglich ein neuer MNV oder eine Verlängerung eines MNV vorgenommen wurde, sind von diesem Passus NICHT umfasst.
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Re: [VFKD] Kabel Anschluss Haus / Digitsal / Digital HD Mehrnutzer kündigen?
Wenn überhaupt betrifft die Änderung der BetrKV lediglich Mieter - Eigentümer spielen dabei keine Rolle.
Und so man das also mal mit 15 € pro Monat annimmt, was bei MNV eher schon hoch gegriffen ist, dann sind es "nur" die 24 Monate in 2022 und 2023, 6 Monate in 2024 und 1 Monat in 2021 - also allerhöchstens 31 Monate (und das wäre dann auch nur der Fall, wenn die Anlage am 01.12.21 direkt errichtet worden wäre - also maximal 31 * 15 €, eher wahrscheinlich nicht mal 450 €...
Mal davon abgesehen, dass das ja durchaus auch von den Mietern genutzt wurde -und- dads die Eigentümer auf Grundlage des Vertrages mit dem jeweiligen KNB eh zur Zahlung verpflichtet sind.
Sprich: Das Geld von den Eigentümern an die KNB muss eh bezahlt werden, auch wenn es nicht über die Nebenkosten auf Mieter hätte umgelegt werden dürfen.