Umstellung TV-Altvertrag zum Jahresende?!

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete wie die HD-Option bei Vodafone West.
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV bei Vodafone Kabel Deutschland und bei Vodafone West gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
robert_s
Insider
Beiträge: 7262
Registriert: 30.11.2010, 15:09
Bundesland: Berlin

Re: Umstellung TV-Altvertrag zum Jahresende?!

Beitrag von robert_s »

berlin69er hat geschrieben: 14.12.2018, 21:36 Es gibt keinen Grund irgendwas an der Haustür abzuschließen
Doch doch, das Türschloß - damit solche Strolche gar nicht erst reinkommen 8)
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umstellung TV-Altvertrag zum Jahresende?!

Beitrag von kabel_fan »

reneromann hat geschrieben: 15.12.2018, 21:59 @kabel_fan
Es ist aber wohl ein gewaltiger Unterschied, ob man sich selbst einen Berater in's Haus holt -oder- ob der "Berater" ungefragt vorbei schaut...
Ja, wenn man sich den Berater selbst in´s Haus holt hat man kein Widerrufsrecht :streber:
Aber im Ernst: Ich weiß, dass es bei diesen Beratern viele schwarze Schafe gibt. Sie deshalb alle pauschal zu verurteilen ist aber nicht angebracht. Ebensowenig sind alle shops unseriös oder jeder Kundenberater an der hotline ein Schlitzohr. Und diese Medienberater als Strolche zu bezeichnen ist schon arg daneben.
Angeblich ist der Verbaucher oder Kunde doch mündig und kann selbst entscheiden, ob ihm Angebote zusagen oder eher nicht.
Zudem hat mittlerweile der Verbraucherschutz auch bei Gesetzgebeung und Rechtsprechung einen höheren Stellenwert, als noch vor Jahren.
Aber solange man Beiträge liest, wo es heißt "Ich habe unterschrieben, obwohl ich nicht wußte was", oder "Wer liest denn schon alles Kleingedruckte" ist es mit der Mündigkeit nicht weit her. Zum Betrügen gehören immer zu: Einer der betrügt und einer, der sich betrügen läßt. Und leider schaltet halt bei vielen Verbrauchern der "Skepsisteil" des Gehirns ab, wenn sie die Schlagwörter "Schnäppchen" o.ä. hören
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Umstellung TV-Altvertrag zum Jahresende?!

Beitrag von reneromann »

kabel_fan hat geschrieben: 16.12.2018, 12:07 Ja, wenn man sich den Berater selbst in´s Haus holt hat man kein Widerrufsrecht :streber:
Wie kommst du auf das schmale Brett?
Ein Widerrufsrecht besteht immer, wenn der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen wurde - und zwar unabhängig davon, ob der "Berater" ungefragt kommt -oder- ob er selbst angefordert wurde (siehe §312g (1) BGB). Eine Ausnahme für den Fall, dass der Verbraucher den Berater selbst gerufen hat, existiert dort (zumindest für die Telekommunikationsverträge, um die es bei VF geht) nicht.
Und ein Fall der generellen Ausnahmen nach §312g (2) BGB liegt bei einem TK-Vertrag ebenfalls nicht vor...
kabel_fan
Kabelexperte
Beiträge: 781
Registriert: 28.01.2013, 11:16

Re: Umstellung TV-Altvertrag zum Jahresende?!

Beitrag von kabel_fan »

Oh je, Asche auf mein Haupt :anbet: Das war nach der alten Fassung des § 312 BGB bis 2014 der Fall.
Mensch, dass auch die Zeit so schnell vergeht.