dies wird ja lustig ab Januar
Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
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pummelchen
- Kabelfreak
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Lt. digitalfernsehen.de bleibt ARD hart
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1) Panasonic Plasma TV P 42 S20ES mit Ci+ Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)
2) Grundig VLC 6110 TV mit Ci+Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)
SSV Jahn Regensburg, der ganz normale Wahnsinn- Forever FC Bayern
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pummelchen
- Kabelfreak
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
es kann doch nicht so schwer sein
1) hat KD zu kämpfen oder gehts ihnen super, sodass sie sich den Verlust von vielen Kunden erlauben kann
2) wenn nein, dann müssen sie doch alles unternehmen, um ARD,ZDF,ÖR weiterzubehalten
3) und vor allem muß dann auch RTL HD , ÖR in HD usw. eingespeist werden
ansonsten droht doch die Kündigungswelle von allen, die weg können oder sind so viele , wie ich, zwangsverkabelt
und je nachdem werden wir ab Januar weiter bei KD ARD in HD gucken können
ARD in SD wäre doch ein Schritt zurück in die Steinzeit
mich wundert, dass dies noch keiner in den Medien aufgegriffen hat
1) hat KD zu kämpfen oder gehts ihnen super, sodass sie sich den Verlust von vielen Kunden erlauben kann
2) wenn nein, dann müssen sie doch alles unternehmen, um ARD,ZDF,ÖR weiterzubehalten
3) und vor allem muß dann auch RTL HD , ÖR in HD usw. eingespeist werden
ansonsten droht doch die Kündigungswelle von allen, die weg können oder sind so viele , wie ich, zwangsverkabelt
und je nachdem werden wir ab Januar weiter bei KD ARD in HD gucken können
ARD in SD wäre doch ein Schritt zurück in die Steinzeit
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ThorKonnat
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Nein, TCOM verlangt selbstverständlich keine Gebühren fürs TV von den Kunden.... wo du die Weisheit herhast würd ich gern mal wissen, incl. Beleg dafür, dass TCOM keine Einspeisegelder kassiert.diddi4 hat geschrieben:@MB-Berlin
Du scheinst zu vergessen, dass KD ein Monopol hat und wir nicht, wie z. Beim Strom bzw. Telefon den Anbieter (gleiche Technik) wechseln können, daraus ergibt sich schon, dass KD nicht wie ein normales wirtschaftliches Unternehmen gesehen werden kann. Weiter kassieren weder die Satellitenbetreiber oder die Telekom zweimal ab, beim Anbieter und beim Kunden, dass macht nur KD!
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NoNewbie
- Kabelfreak
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Nur mal so ein Gedanke zum Thema:
Was ist, wenn wirklich ein Gericht entscheidet, was zur Grundversorgung gehört.
Daher ARD, ZDF und 1xRegional ist klar wahrscheinlich auch Arte, 3sat, Kika.
Das ganze dann was, analog oder auch SD, zählt HD dann dazu?
Ich denke, da bohren die ÖR ganz dünnes Eis.
Man muss bedenken, der Streit kann bis zu EU-Gerichten gehen und in der EU sind die vielen frei empfangbaren deutschen SAT-Programme eh ein Dorn im Auge.
Da könnte auch entschieden werden, was nicht zur Grundversorgung gehört, muss verschlüsselt werden, auch im Sat-Bereich.
Damit könnten die KNB für das Einspeisen der zusätzlichen ÖR vom Kunden Geld verlangen.
Ich weis, dass dies ein extremes herangehen ist, aber es ist durchaus im Bereich des möglichen.
Was ist, wenn wirklich ein Gericht entscheidet, was zur Grundversorgung gehört.
Daher ARD, ZDF und 1xRegional ist klar wahrscheinlich auch Arte, 3sat, Kika.
Das ganze dann was, analog oder auch SD, zählt HD dann dazu?
Ich denke, da bohren die ÖR ganz dünnes Eis.
Man muss bedenken, der Streit kann bis zu EU-Gerichten gehen und in der EU sind die vielen frei empfangbaren deutschen SAT-Programme eh ein Dorn im Auge.
Da könnte auch entschieden werden, was nicht zur Grundversorgung gehört, muss verschlüsselt werden, auch im Sat-Bereich.
Damit könnten die KNB für das Einspeisen der zusätzlichen ÖR vom Kunden Geld verlangen.
Ich weis, dass dies ein extremes herangehen ist, aber es ist durchaus im Bereich des möglichen.
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Heiner
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Halt ich für äußerst weit hergeholt... 
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pc-freak
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- Registriert: 05.05.2012, 17:06
Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?
Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?
Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
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HSVMichi
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Hört doch endlich mal mit der GEZ auf!pc-freak hat geschrieben:
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
Ab 1.1.2013 heißt diese "Haushaltsabgabe" und muss von jedem Haushalt bezahlt werden. Egal, ob der Haushalt überhaupt wenigstens eine Möglichkeut des Empfangs hat.
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
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Glubberer
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Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Und Analog bleiben sie doch eh drin. Also ist die Grundversorgung gewährleistet.pc-freak hat geschrieben:Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?
Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
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R_R
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- Beiträge: 18
- Registriert: 06.07.2008, 14:58
Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
hab ich den saftladen doch zum richtigen zeitpunkt verlassen,mit entertain ist alles schön..und pappie hat nicht einen cent dazu bezahlt^^ dafür an die 50 HD kanäle,auf die man bei kdg sicher noch bis zur nächsten jahrtausendwende hofft 
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maniacintosh
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- Registriert: 22.06.2010, 19:27
- Wohnort: Bremen
Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF
Darüber kann man sicher diskutieren, aber da die ÖR eben nix anderes als Grundversorgung dürfen, ist dies aus Sicht der ÖR mit einem klarem ja zu beantworten. Aus Sicht der KEF sicher auch, sonst hätte die schon den Rotstift angesetzt. Die Privaten wettern zwar auch immer wieder über dem Wildwuchs der ÖR-Kanäle, aber zumindest habe ich auch noch von keiner erfolgreichen Klage dagegen gehört, nicht mal davon, dass eine solche angestrebt wurde, so dass aus Sicht der privaten Konkurrenz die Frage wohl auch mit einem ja beantwortet wird.pc-freak hat geschrieben:Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?
Erstmal abwarten, was die KDG-Klage ergibt, hat die KDG Erfolg auf ganzer Linie werden die Öffis zähneknirschend weiter zahlen müssen, setzen die Öffis sich durch, kann es sein, dass KDG zähneknirschend kostenlos einspeisen muss. Aber letztlich muss bis zum 1. Januar noch kein Urteil gesprochen sein und selbst wenn, muss es nicht klar schwarz oder weiß sein, da können auch jede Menge Grautöne dazwischen heraus kommen. Sollte der Einspeisevertrag tatsächlich enden, ohne dass eine neue Regelung getroffen wird (ob durch Öffis und KDG oder den Richter), müsste KDG nach Aussagen von MB-Berlin (keine Einspeisung ohne Vertrag) die Verbreitung der Öffentlich-Rechtlichen zum 1. Januar beenden. Streng genommen bedeutet das nach meiner Interpretation einiger Landesmediengesetze, dass die KDG die Verbreitung sämtlicher Rundfunkangebote oder im Extremfall sogar den Betrieb der gesamten Kabelanlage beenden müsste, da die Must Carry-Regeln nicht erfüllt werden. Diese gelten jedoch verpflichtend für alle Betreiber einer Kabelanlage. Zugegeben meine Interpretation ist extrem, aber nicht so abwegig.Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?
1.) Gilt ab 1.1.2013 wie hier im Thread schon erwähnt die Haushaltsabgabe, die nicht mehr an das Vorhandensein eines Empfangsgerätes gekoppelt ist.Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
2.) Auch schon heute ist die Rundfunkgebühr an das Vorhandensein des Empfängers gekoppelt, ob ich etwas empfangen kann ist irrelevant.
3.) Nur weil der Empfang über das Kabel nicht möglich ist, heisst es noch lange nicht, dass du die Öffis nicht noch über DVB-T empfangen könntest
4.) Die Frage ob man die Gebühren für den Kabelempfang kürzen könnte, ist sicher interessant, aber nicht so einfach zu beantworten. In jedem Fall dürfte die Tatsache, dass auf einmal drei der wichtigsten TV-Programme fehlen würden, eine deutlich schlechtere Leistung darstellen, zumal es sich hier ja in der Regel auch um Must Carry Programme handelt, auf die man sich als Kunde eigentlich verlassen können müsste. Ohne das juristisch untermauern zu können, würde ich darauf tippen, dass eine ausserordentliche Kündigung möglich sein sollte, wenn die Öffis wirklich dunkel werden. Letztlich wird das aber, falls dieser Fall überhaupt eintritt, ein Richter klären müssen, da KDG das sicher nicht so sehen wird.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
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