dies wird ja lustig ab Januar


Nein, TCOM verlangt selbstverständlich keine Gebühren fürs TV von den Kunden.... wo du die Weisheit herhast würd ich gern mal wissen, incl. Beleg dafür, dass TCOM keine Einspeisegelder kassiert.diddi4 hat geschrieben:@MB-Berlin
Du scheinst zu vergessen, dass KD ein Monopol hat und wir nicht, wie z. Beim Strom bzw. Telefon den Anbieter (gleiche Technik) wechseln können, daraus ergibt sich schon, dass KD nicht wie ein normales wirtschaftliches Unternehmen gesehen werden kann. Weiter kassieren weder die Satellitenbetreiber oder die Telekom zweimal ab, beim Anbieter und beim Kunden, dass macht nur KD!
Hört doch endlich mal mit der GEZ auf!pc-freak hat geschrieben:
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
Und Analog bleiben sie doch eh drin. Also ist die Grundversorgung gewährleistet.pc-freak hat geschrieben:Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?
Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
Darüber kann man sicher diskutieren, aber da die ÖR eben nix anderes als Grundversorgung dürfen, ist dies aus Sicht der ÖR mit einem klarem ja zu beantworten. Aus Sicht der KEF sicher auch, sonst hätte die schon den Rotstift angesetzt. Die Privaten wettern zwar auch immer wieder über dem Wildwuchs der ÖR-Kanäle, aber zumindest habe ich auch noch von keiner erfolgreichen Klage dagegen gehört, nicht mal davon, dass eine solche angestrebt wurde, so dass aus Sicht der privaten Konkurrenz die Frage wohl auch mit einem ja beantwortet wird.pc-freak hat geschrieben:Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?
Erstmal abwarten, was die KDG-Klage ergibt, hat die KDG Erfolg auf ganzer Linie werden die Öffis zähneknirschend weiter zahlen müssen, setzen die Öffis sich durch, kann es sein, dass KDG zähneknirschend kostenlos einspeisen muss. Aber letztlich muss bis zum 1. Januar noch kein Urteil gesprochen sein und selbst wenn, muss es nicht klar schwarz oder weiß sein, da können auch jede Menge Grautöne dazwischen heraus kommen. Sollte der Einspeisevertrag tatsächlich enden, ohne dass eine neue Regelung getroffen wird (ob durch Öffis und KDG oder den Richter), müsste KDG nach Aussagen von MB-Berlin (keine Einspeisung ohne Vertrag) die Verbreitung der Öffentlich-Rechtlichen zum 1. Januar beenden. Streng genommen bedeutet das nach meiner Interpretation einiger Landesmediengesetze, dass die KDG die Verbreitung sämtlicher Rundfunkangebote oder im Extremfall sogar den Betrieb der gesamten Kabelanlage beenden müsste, da die Must Carry-Regeln nicht erfüllt werden. Diese gelten jedoch verpflichtend für alle Betreiber einer Kabelanlage. Zugegeben meine Interpretation ist extrem, aber nicht so abwegig.Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?
1.) Gilt ab 1.1.2013 wie hier im Thread schon erwähnt die Haushaltsabgabe, die nicht mehr an das Vorhandensein eines Empfangsgerätes gekoppelt ist.Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?