Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
Forumsregeln
Forenregeln

Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Benutzeravatar
pummelchen
Kabelfreak
Beiträge: 1186
Registriert: 22.12.2006, 08:34
Wohnort: Bayern

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von pummelchen »

Lt. digitalfernsehen.de bleibt ARD hart
dies wird ja lustig ab Januar :x :wand:
Zwangsverkabelt mit Kabel Comfort 32000/2000
Sky Paket bis 31.08.2015 für 24,90: Welt+ Buli + Sport + HD


1) Panasonic Plasma TV P 42 S20ES mit Ci+ Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)
2) Grundig VLC 6110 TV mit Ci+Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)

SSV Jahn Regensburg, der ganz normale Wahnsinn- Forever FC Bayern
Benutzeravatar
pummelchen
Kabelfreak
Beiträge: 1186
Registriert: 22.12.2006, 08:34
Wohnort: Bayern

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von pummelchen »

es kann doch nicht so schwer sein

1) hat KD zu kämpfen oder gehts ihnen super, sodass sie sich den Verlust von vielen Kunden erlauben kann

2) wenn nein, dann müssen sie doch alles unternehmen, um ARD,ZDF,ÖR weiterzubehalten

3) und vor allem muß dann auch RTL HD , ÖR in HD usw. eingespeist werden

ansonsten droht doch die Kündigungswelle von allen, die weg können oder sind so viele , wie ich, zwangsverkabelt


und je nachdem werden wir ab Januar weiter bei KD ARD in HD gucken können
ARD in SD wäre doch ein Schritt zurück in die Steinzeit
mich wundert, dass dies noch keiner in den Medien aufgegriffen hat
Zwangsverkabelt mit Kabel Comfort 32000/2000
Sky Paket bis 31.08.2015 für 24,90: Welt+ Buli + Sport + HD


1) Panasonic Plasma TV P 42 S20ES mit Ci+ Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)
2) Grundig VLC 6110 TV mit Ci+Modul (G09 Karte) und Kabelreceiver Humax PR HD 2000 C für Sky (D02 Karte)

SSV Jahn Regensburg, der ganz normale Wahnsinn- Forever FC Bayern
ThorKonnat
Fortgeschrittener
Beiträge: 131
Registriert: 26.03.2012, 08:52

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von ThorKonnat »

diddi4 hat geschrieben:@MB-Berlin

Du scheinst zu vergessen, dass KD ein Monopol hat und wir nicht, wie z. Beim Strom bzw. Telefon den Anbieter (gleiche Technik) wechseln können, daraus ergibt sich schon, dass KD nicht wie ein normales wirtschaftliches Unternehmen gesehen werden kann. Weiter kassieren weder die Satellitenbetreiber oder die Telekom zweimal ab, beim Anbieter und beim Kunden, dass macht nur KD!
Nein, TCOM verlangt selbstverständlich keine Gebühren fürs TV von den Kunden.... wo du die Weisheit herhast würd ich gern mal wissen, incl. Beleg dafür, dass TCOM keine Einspeisegelder kassiert.
NoNewbie
Kabelfreak
Beiträge: 1954
Registriert: 01.01.2012, 18:26

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von NoNewbie »

Nur mal so ein Gedanke zum Thema:

Was ist, wenn wirklich ein Gericht entscheidet, was zur Grundversorgung gehört.
Daher ARD, ZDF und 1xRegional ist klar wahrscheinlich auch Arte, 3sat, Kika.
Das ganze dann was, analog oder auch SD, zählt HD dann dazu?

Ich denke, da bohren die ÖR ganz dünnes Eis.
Man muss bedenken, der Streit kann bis zu EU-Gerichten gehen und in der EU sind die vielen frei empfangbaren deutschen SAT-Programme eh ein Dorn im Auge.

Da könnte auch entschieden werden, was nicht zur Grundversorgung gehört, muss verschlüsselt werden, auch im Sat-Bereich.
Damit könnten die KNB für das Einspeisen der zusätzlichen ÖR vom Kunden Geld verlangen.

Ich weis, dass dies ein extremes herangehen ist, aber es ist durchaus im Bereich des möglichen.
Benutzeravatar
Heiner
Gründer/Helpdesk-Mitarbeiter
Gründer/Helpdesk-Mitarbeiter
Beiträge: 27205
Registriert: 17.04.2006, 20:09
Wohnort: Dortmund
Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Heiner »

Halt ich für äußerst weit hergeholt... :kaffee:
pc-freak
Newbie
Beiträge: 79
Registriert: 05.05.2012, 17:06

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von pc-freak »

Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?

Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?

Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
Benutzeravatar
HSVMichi
Insider
Beiträge: 2541
Registriert: 06.01.2012, 18:30
Wohnort: Hamburg

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von HSVMichi »

pc-freak hat geschrieben:
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
Hört doch endlich mal mit der GEZ auf! :streber:

Ab 1.1.2013 heißt diese "Haushaltsabgabe" und muss von jedem Haushalt bezahlt werden. Egal, ob der Haushalt überhaupt wenigstens eine Möglichkeut des Empfangs hat.
Samsung UE75H6470 (Wohnzimmer)
Philips 42PFL9732D (Schlafzimmer)
Receiver: Sagemcom RC188-320KD
Glubberer
Fortgeschrittener
Beiträge: 156
Registriert: 20.03.2011, 22:37
Wohnort: Bayreuth

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von Glubberer »

pc-freak hat geschrieben:Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?

Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?

Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
Der Kunde hat in dem Fall ja keine vollständig erbrachte Leistung mehr.
Und Analog bleiben sie doch eh drin. Also ist die Grundversorgung gewährleistet.
R_R
Newbie
Beiträge: 18
Registriert: 06.07.2008, 14:58

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von R_R »

hab ich den saftladen doch zum richtigen zeitpunkt verlassen,mit entertain ist alles schön..und pappie hat nicht einen cent dazu bezahlt^^ dafür an die 50 HD kanäle,auf die man bei kdg sicher noch bis zur nächsten jahrtausendwende hofft :-)
maniacintosh
Insider
Beiträge: 2057
Registriert: 22.06.2010, 19:27
Wohnort: Bremen

Re: Kabel Deutschland verklagt ARD und ZDF

Beitrag von maniacintosh »

pc-freak hat geschrieben:Die ÖR haben ja afaik ca 23 TV Sender und 77 Radio Programme.
Ob die wohl alle zur "Grundversorgung" gehören?
Darüber kann man sicher diskutieren, aber da die ÖR eben nix anderes als Grundversorgung dürfen, ist dies aus Sicht der ÖR mit einem klarem ja zu beantworten. Aus Sicht der KEF sicher auch, sonst hätte die schon den Rotstift angesetzt. Die Privaten wettern zwar auch immer wieder über dem Wildwuchs der ÖR-Kanäle, aber zumindest habe ich auch noch von keiner erfolgreichen Klage dagegen gehört, nicht mal davon, dass eine solche angestrebt wurde, so dass aus Sicht der privaten Konkurrenz die Frage wohl auch mit einem ja beantwortet wird.
Und was passiert, wenn KDG und die ÖR sich nicht einigen. Wird KD die Sender dann tatsächlich ausspeisen?
Wenn auch nur vorrübergehend, um mal die Zähne zu zeigen?
Erstmal abwarten, was die KDG-Klage ergibt, hat die KDG Erfolg auf ganzer Linie werden die Öffis zähneknirschend weiter zahlen müssen, setzen die Öffis sich durch, kann es sein, dass KDG zähneknirschend kostenlos einspeisen muss. Aber letztlich muss bis zum 1. Januar noch kein Urteil gesprochen sein und selbst wenn, muss es nicht klar schwarz oder weiß sein, da können auch jede Menge Grautöne dazwischen heraus kommen. Sollte der Einspeisevertrag tatsächlich enden, ohne dass eine neue Regelung getroffen wird (ob durch Öffis und KDG oder den Richter), müsste KDG nach Aussagen von MB-Berlin (keine Einspeisung ohne Vertrag) die Verbreitung der Öffentlich-Rechtlichen zum 1. Januar beenden. Streng genommen bedeutet das nach meiner Interpretation einiger Landesmediengesetze, dass die KDG die Verbreitung sämtlicher Rundfunkangebote oder im Extremfall sogar den Betrieb der gesamten Kabelanlage beenden müsste, da die Must Carry-Regeln nicht erfüllt werden. Diese gelten jedoch verpflichtend für alle Betreiber einer Kabelanlage. Zugegeben meine Interpretation ist extrem, aber nicht so abwegig.
Was werden dann die Kunden sagen? Bestünde dann die Möglichkeit, für diesen Zeitraum die Zahlungen an die GEZ in Frage zu stellen, bzw bei KDG die monatlichen Abogebühren zu kürzen?
1.) Gilt ab 1.1.2013 wie hier im Thread schon erwähnt die Haushaltsabgabe, die nicht mehr an das Vorhandensein eines Empfangsgerätes gekoppelt ist.
2.) Auch schon heute ist die Rundfunkgebühr an das Vorhandensein des Empfängers gekoppelt, ob ich etwas empfangen kann ist irrelevant.
3.) Nur weil der Empfang über das Kabel nicht möglich ist, heisst es noch lange nicht, dass du die Öffis nicht noch über DVB-T empfangen könntest
4.) Die Frage ob man die Gebühren für den Kabelempfang kürzen könnte, ist sicher interessant, aber nicht so einfach zu beantworten. In jedem Fall dürfte die Tatsache, dass auf einmal drei der wichtigsten TV-Programme fehlen würden, eine deutlich schlechtere Leistung darstellen, zumal es sich hier ja in der Regel auch um Must Carry Programme handelt, auf die man sich als Kunde eigentlich verlassen können müsste. Ohne das juristisch untermauern zu können, würde ich darauf tippen, dass eine ausserordentliche Kündigung möglich sein sollte, wenn die Öffis wirklich dunkel werden. Letztlich wird das aber, falls dieser Fall überhaupt eintritt, ein Richter klären müssen, da KDG das sicher nicht so sehen wird.
Toshiba 40XV733G mit Smit CI+-Modul, Pace S HD501C mit 2 TB Festplatte, Vu+ Uno 4K SE mit DVB-C FBC-Tuner (2TB Festplatte)
KDG G02 mit Kabel Premium Total, Sky Welt, Sky Film, Sky Sport, Sky Bundesliga und Sky HD
2x KDG G09 mit TV Basis HD