tomsenpdm hat geschrieben: Das Abklemmen erfolgte zentral im Keller des Hauses und nicht in meiner Wohnung. Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber da sehe ich die Verantwortung nicht bei mir.
Ich schildere es mal aus Sicht des Unternehmens (ggf. ist das kundenunfreundlich spielt aber leider keine Rolle)
Die Bereitstellung des Signals ist eine Dienstleistung. Hat man keinen Vertrag über einen Kabelanschluss, wird zum Beispiel wie in deinem Fall abgeklemmt.
Bei der Beauftragung eines Einzelnutzervertrages wird in NE3 Vertrag und NE4 Vertrag unterschieden.
Dies sind die entsprechenden Netzebenen und auch der Bereich, bis zu dem Kabel Deutschland das Signal zur Verfügung stellen muss.
NE3 - endet mit der Bereitstellung des Signals am Hausübergapunkt
NE4 - endet mit der Bereitstellung des Signals an der Antennendose in deiner Wohnung
Erläuterungen der Netzebenen siehe hier:
http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/Netzebenen
Sollte es sich also um einen NE3 Vertrag handeln, stellt dir Kabel Deutschland das Signal
bis zum Übergabepunkt zur Verfügung. Das Signal liegt aber auch bis zum Übergabepunkt an, wenn deine Wohnung abgeklemmt ist. Hier wärst du selbst für die erneute Freischaltung deiner Wohnung zuständig. Auch dann, wenn du durch einen Medienberater abgeklemmt wurdest.
Entgegen dem NE3 Vertrag stellt Kabel Deutschland das Signal bei einem NE4 Vertrag bis zur Antennendose bereit. Somit liegt die Verantwortung der Freischaltung bei einem NE4 Vertrag bei Kabel Deutschland.
Da es auch NE4-Verträge mit Wohnungsunternehmen gibt, bei denen die Mieter eigene Kabelanschlüsse abschließen können/müssen.....
Siehe hier:
http://www.kabeldeutschland.de/wohnungs ... index.html
... kann dir im Moment keiner sagen, bis wohin Kabel Deutschland an deiner Adresse zuständig ist. Ich tippe auf diesen NE4-Vertrag mit deiner Hausverwaltung und dem Abschluss direkter NE4-Einzelnutzverträge mit den Kunden.
Von daher anrufen und nachfragen.
(An die Spezialisten: Falls was nicht stimmt, darf gern korrigiert werden)