also, ich habe nur ein Fax an KD geschickt. Ich habe geschrieben, daß meine Bandbreite im März max. 10Mbit und im Februar 2Mbit war. Ich habe von den beiden Monaten Internetgebühren zurückverlangt. Kurze Prüfung intern, die sehen ja meine Anrufe und die Auslastung in Hannover ist auch bekannt. Ohne irgendwelche Nachfrage haben die sofort akzeptiert, meine Gebühren zurückzuzahlen. Naja für die ist es ja besser als eine Kündigung.
Inzwischen für die Leute, die aus dem Vertrag austeigen möchten; Gesetzlich hat jeder das Recht, den Vertrag wegen nicht Leistungerbringung zu kündigen. Dazu gibt es im Internet zahlreiche Gerichtsberichte. Was unter AGB's steht ist zum Stadt völlig egal. Wenn man für eine 32Mbit Leitung zahlt, auch wenn es da "bis zu" steht, sind die Providern verpflichtet, die Leistung in voller Bandbreite zu leisten. Wenn nicht, hat man Kündigungsrecht.
Rechtmäßige Kündigung bei zu geringer DSL-Bandbreite Gerichtsurteil bestätigt
Ein Kunde kann seinen DSL-Vertrag fristlos kündigen, wenn die Bandbreite geringer ist als vereinbart. Das wurde nun in einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Fürth bekannt gegeben. Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde einen DSL-Anschluss mit einer Bandbreite von 6000 kBit/s plus Speedoption auf 16000 kBit/s gebucht, doch der Provider konnte nur 3072 kBit/s bereitstellen. Auf Nachfrage des Kunden erklärte der Provider, eine Verbesserung der Bandbreite sei nicht geplant, woraufhin der Kunde seinen Vertrag fristlos kündigte. Zurecht wie nun das Amtsgericht Fürth entschied, denn der Provider sei an den Vertrag gebunden, in dem 6000 kBit/s plus Speedoption vereinbart worden waren. Die geringere Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde seinen 24 Monate laufenden Vertrag nicht erfüllen müsse.
Der Passus in den AGB des Providers, dass man Kunden nur die am jeweiligen Ort verfügbare Bandbreite schulde, sei unwirksam, meinte das Gericht. Sie benachteilige den Kunden unangemessen, da er weiterhin den höheren Preis für die vereinbarte Bandbreite zu zahlen habe.
Der Kunde hat den Vertrag daraufhin gekündigt, obwohl die Vertragslaufzeit 24 Monate betrug. Das Landgericht Fürth hat nun mit einem Urteil (Az.: 340 C 3088/08) bestätigt, dass dies rechtens war.