Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartcard

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jwinckelmann
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Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartcard

Beitrag von jwinckelmann »

Hallo Ihr,

selbst nach Vertragsende trifft mich noch der Fluch von KDG. Jetzt wird mir ohne jegliche Benachrichtigung eine Gebühr für eine nicht zurückgesendete Smartcard von 35 EUR abgebucht. Diese Smartcard stammte aber von Sky Deutschland und wurde von mir natürlich auch an Sky zurückgeschickt, ansonsten, man ahnt es, würde mir Sky 35 EUR berechnen. KDG kann also nicht auseinander halten, ob sie eine Smartcard selbst ausgegeben haben, oder nur eine zusätzliche Freischaltung auf eine von Sky verschickte Smartcard gemacht haben. Ich hätte also machen können was ich wollte, entweder Sky oder KDG hätten mir 35 EUR berechnet. :wand:

Der Hotliner wollte doch allen Ernstes, dass ich mir von Sky eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabe hole, die ich dann an KDG schicken soll. Ich glaube, ich gönne mir mal das volle Programm: Rückgabe der Lastschrift, Mahnung, Mahnbescheid, Widerspruch und ggf. Gerichtsverhandlung. Da kann KDG nur verlieren und sperren können Sie Ihre Leistungen auch nicht mehr, es kommt jetzt alles per Glasfaser vom lokalen Provider :anbet:

Gibt es hier ähnliche Erfahrungen? Bester Lösungsansatz?

Danke!

Ciao,
Jan
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VBE-Berlin
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von VBE-Berlin »

jwinckelmann hat geschrieben: ich gönne mir mal das volle Programm: Rückgabe der Lastschrift, Mahnung, Mahnbescheid, Widerspruch und ggf. Gerichtsverhandlung. Da kann KDG nur verlieren
D.h., Du hast den schriftlichen Nachweis, dass die Karte von Sky stammt.
Warum schickst Du den nicht einfach der KDG?

Hast Du diesen Nachweis nicht, weshalb bist Du Dir dann so sicher, dass die KDG nur verlieren kann?

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jwinckelmann
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von jwinckelmann »

MB-Berlin hat geschrieben:
jwinckelmann hat geschrieben: ich gönne mir mal das volle Programm: Rückgabe der Lastschrift, Mahnung, Mahnbescheid, Widerspruch und ggf. Gerichtsverhandlung. Da kann KDG nur verlieren
D.h., Du hast den schriftlichen Nachweis, dass die Karte von Sky stammt.
Warum schickst Du den nicht einfach der KDG?
Hast Du diesen Nachweis nicht, weshalb bist Du Dir dann so sicher, dass die KDG nur verlieren kann?
Das Schreiben von Sky (damals noch Premiere) habe ich natürlich noch, das steht ja auch die Jugendschutz-PIN drauf. Aber die Hotline möchte ja eine schriftliche Bestätigung von Sky, und die werde ich nicht besorgen.

Ciao,
Jan
guenter24
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von guenter24 »

Dann schick doch die Versandquittung (Post) und/oder die Rückgabebestätigung von Sky, daß Du die Karte abgeschickt bzw. zurück gegeben hast.
Ich habe von Premiere und später Sky immer eine Rückgabebestätigung bekommen.
Es wäre auch sinnvoll gewesen, wenn Du im Kündigungsschreiben schon erwähnt hättest, daß Du die Smart-Karte an Sky zurück gibst, da Du diese auch von
denen erhalten hast.
Zumindest habe ich das damals so gemacht, als ich KDG und Sky auf einer Karte hatte.
Von KDG habe ich dann nichts mehr gehört.
Wenn Du nichts machst, kannst Du nur zweiter Sieger werden... :D
jwinckelmann
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von jwinckelmann »

guenter24 hat geschrieben:Dann schick doch die Versandquittung (Post) und/oder die Rückgabebestätigung von Sky, daß Du die Karte abgeschickt bzw. zurück gegeben hast.
Ich habe von Premiere und später Sky immer eine Rückgabebestätigung bekommen.
Es wäre auch sinnvoll gewesen, wenn Du im Kündigungsschreiben schon erwähnt hättest, daß Du die Smart-Karte an Sky zurück gibst, da Du diese auch von
denen erhalten hast.
Zumindest habe ich das damals so gemacht, als ich KDG und Sky auf einer Karte hatte.
Von KDG habe ich dann nichts mehr gehört.
Wenn Du nichts machst, kannst Du nur zweiter Sieger werden... :D
Von Sky habe ich z.B. noch nie eine (automatische) Rückgabebestätigung bekommen. Und bei der Rücksendung meiner 2. Smartcard an KDG hatte ich auch schon im Anschreiben reingeschrieben, dass die andere Karte an Sky geht. Aber das liest natürlich keiner...
guenter24
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von guenter24 »

jwinckelmann hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:Dann schick doch die Versandquittung (Post) und/oder die Rückgabebestätigung von Sky, daß Du die Karte abgeschickt bzw. zurück gegeben hast.
Ich habe von Premiere und später Sky immer eine Rückgabebestätigung bekommen.
Es wäre auch sinnvoll gewesen, wenn Du im Kündigungsschreiben schon erwähnt hättest, daß Du die Smart-Karte an Sky zurück gibst, da Du diese auch von
denen erhalten hast.
Zumindest habe ich das damals so gemacht, als ich KDG und Sky auf einer Karte hatte.
Von KDG habe ich dann nichts mehr gehört.
Wenn Du nichts machst, kannst Du nur zweiter Sieger werden... :D
Von Sky habe ich z.B. noch nie eine (automatische) Rückgabebestätigung bekommen. Und bei der Rücksendung meiner 2. Smartcard an KDG hatte ich auch schon im Anschreiben reingeschrieben, dass die andere Karte an Sky geht. Aber das liest natürlich keiner...
Ich immer.
Hier mal die letzte:
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jwinckelmann
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von jwinckelmann »

guenter24 hat geschrieben: Von Sky habe ich z.B. noch nie eine (automatische) Rückgabebestätigung bekommen. Und bei der Rücksendung meiner 2. Smartcard an KDG hatte ich auch schon im Anschreiben reingeschrieben, dass die andere Karte an Sky geht. Aber das liest natürlich keiner...
Ich immer.
Hier mal die letzte:
Ich hatte im März 2 Smartcards ohne Receiver an Sky zurückgeschickt, da kamen keine Bestätigungen.
guenter24
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von guenter24 »

jwinckelmann hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben: Von Sky habe ich z.B. noch nie eine (automatische) Rückgabebestätigung bekommen. Und bei der Rücksendung meiner 2. Smartcard an KDG hatte ich auch schon im Anschreiben reingeschrieben, dass die andere Karte an Sky geht. Aber das liest natürlich keiner...
Ich immer.
Hier mal die letzte:
Ich hatte im März 2 Smartcards ohne Receiver an Sky zurückgeschickt, da kamen keine Bestätigungen.
Auch nach Rücksendung einer Smart-Karte ohne Receiver bekam ich eine schriftliche Bestätigung.
Allerdings habe ich in den Begleitschreiben zur Rücksendung auch immer um eine schriftliche Bestätigung gegeben.
[ externes Bild ]

Solche Belege wetrden von mir immer mindestens vier Jahre aufbewahrt.
Dann sind alle möglichen Forderungsansprüche in dieser Sache verjährt.
Zuletzt geändert von guenter24 am 09.09.2011, 18:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von guenter24 »

guenter24 hat geschrieben:
jwinckelmann hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben: Von Sky habe ich z.B. noch nie eine (automatische) Rückgabebestätigung bekommen. Und bei der Rücksendung meiner 2. Smartcard an KDG hatte ich auch schon im Anschreiben reingeschrieben, dass die andere Karte an Sky geht. Aber das liest natürlich keiner...
Ich immer.
Hier mal die letzte:
Ich hatte im März 2 Smartcards ohne Receiver an Sky zurückgeschickt, da kamen keine Bestätigungen.
Auch nach Rücksendung einer Smart-Karte ohne Receiver bekam ich eine schriftliche Bestätigung.
Allerdings habe ich in den Begleitschreiben zur Rücksendung auch immer um eine schriftliche Bestätigung gebeten.
[ externes Bild ]
Solche Belege wetrden von mir immer mindestens vier Jahre aufbewahrt.
Dann sind alle möglichen Forderungsansprüche in dieser Sache verjährt.
Zuletzt geändert von guenter24 am 09.09.2011, 18:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vertragsende: Gebühr nicht zurückgesendete _Sky_-Smartca

Beitrag von Scraby »

Na der Sachverhalt kommt mir doch von Facebook bekannt vor :wink:

Ist doch ganz einfach...
jwinckelmann hat geschrieben: Das Schreiben von Sky (damals noch Premiere) habe ich natürlich noch, das steht ja auch die Jugendschutz-PIN drauf. Aber die Hotline möchte ja eine schriftliche Bestätigung von Sky, und die werde ich nicht besorgen.
einscannen und per Mail an den Kundenservice. Das ist ein schriftlicher Nachweis und dieser wird auch anerkannt.