Viel mehr ist es andersherum: Das TKG enthält in Paragraph 156 seit der Novelle ein "Recht auf schnelles Internet", sollte VF also das Kabelnetz abschalten so muss es irgendeine alternative geben um dieses zu erfüllen. Gibt es irgendwo kein schnelles Internet kann/soll die BNetzA die Versorgung verlangen, dann muss das verpflichtete Unternehmen sich darum kümmern.SenfKabelHer hat geschrieben: 25.07.2022, 04:15 Es gibt keinerlei regulatorisches end of life für diese Infrastruktur und auch gar keine Rechtsgrundlage für sowas.
Glasfaser Vertreter
Forumsregeln
Forenregeln
Allgemeine Informationen zum Kabelnetzbetreiber Vodafone findest du auch im Helpdesk.
Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone (d.h. mit der Muttergesellschaft sowie mit den Kabelgesellschaften Vodafone Deutschland und Vodafone West) allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
Forenregeln
Allgemeine Informationen zum Kabelnetzbetreiber Vodafone findest du auch im Helpdesk.
Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone (d.h. mit der Muttergesellschaft sowie mit den Kabelgesellschaften Vodafone Deutschland und Vodafone West) allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
-
- Insider
- Beiträge: 10681
- Registriert: 31.12.2015, 01:11