Maliboy hat geschrieben:Er meint die 1.16 beim ACL. Und wenn man korrekt ist, hat er recht. Nur habe ich die Module ja so gekauft. Und über Kabel kann ich sie nicht Updaten. Und ich habe auch kein Notebook, wo ein Update möglich ist. Soll ich nun also mein Modul zwecks Update einschicken? Weil, dank D02 Karten bin ich ja nicht auf diese Version angewiesen. Und der Einsatz D02/ACL ist nicht illegal, sondern verstößt 'nur' gegen die AGBs.
Aber langsam driften wir entgültig ab.
Maliboy, an deine Rechtschreibung kann ich mich gewöhnen, mit deiner Logik habe ich allerdings Probleme. Nach deiner Rechtsauffassung verstößt D02 & ACL nur gegen die AGB, G09 & "böses" Modul ist illegal. Kannst du mir das bitte plausibel erklären unter der Vorgabe, dass ich in beiden Fällen ein gültiges (bezahltes) Abo bei KDG habe???
Ich bin kein Jurist, nach meiner Rechtsauffassung verstoße ich in beiden Fällen gegen die AGB. Illegal werde ich dann, wenn ich z. B. eine Dienstleistung von KDG in Anspruch nehme ohne dafür zu zahlen; z. B. in dem Mietpreis ist analoges TV enthalten und ich nutze eine bestimmte Card (Open Platform) in einem ACL bzw. ich habe einen Receiver und manipuliere ihn mit Software. Letzteres ist für mich illegal, solange ich aber für eine Dienstleistung ordnungsgemäß bezahle, sehe ich keinen Grund auf den Stand der Technik zu verzichten und setze daher auch die "bösen" Module ein. Sollte das KDG nicht gefallen, so können sie mir den Kabelanschluss kündigen. Damit hätte ich auch kein Problem, eine SAT-Schüssel habe ich schnell installiert. Probleme sehe ich dann eher bei KDG, wenn alle, die solch ein "böses" Modul einsetzen von KDG eine Kündigung ihres Anschlusses bekämen.
Übrigens, kannst mir dein ACL mit V1.16 zusenden, ich kann es dir auf V1.20 oder > updaten, aber dann ändert sich an deiner Kombo nichts, du verstößt immer noch gegen die AGB
