Aufnahme der RTL HD-Sender

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Kurz
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von Kurz »

Und was hat das mit "Aufnahme der RTL HD-Sender" zu tun?
Ich habe zwei offizielle CI+ Module und mehrere offzizielle Karten und Abos.
Und wen schade ich nun damit, dass ich Karten in Modulen mit "böser" Software nutze? Wenn ich das nicht machen würde, könnte ich mir die "geliebte" Werbung überhaupt nicht ansehen! Und VU+ und Dreambox sind genauso "böse".
[/OT Ende]

Kann keiner diese Fragen beantworten:
Kurz hat geschrieben:Sagemcom RCI88-320 mit D03/D08
Kann ich damit die RTL HD Sender weiterhin aufnehmen?
Onkeltom_30, welches CI+ Modul und welche Karte hast Du?
Vermutung:
D03/D08 = Vorspulsperre geht?
G02/G09 = Vorspulsperre geht nicht?
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Maliboy
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von Maliboy »

Ja ja, ich habe doch ein iPHONE gekauft, dann ist es doch egal, das ich noch ein geklautes habe.

Es stimmt zwar, Lizenztechnisch schadest Du niemanden, aber es ändert nichts daran, das das Modul was Du einsetzt illegal ist.
Und was VU und Dream angeht. Ohne Modifikation durch den Besitzer sind die Boxen ja nicht illegal. Nur unternehmen die Hersteller auch nichts dagegen, das solche illegalen Modifikationen nicht möglich sind. Ist ja irgendwie auch legitim. Wenn ich durch so ein Feature die Leute dazu bewege, meine Systeme zu kaufen. Und selber macht man ja nichts böses. Das überlässt man anderen.

Ab sei es drum. Fakt ist: Die Module die die Restriktionen umgehen können sind größtenteils Illegal. Fakt ist aber auch, das die Restriktionen und die Grundlosverschlüsselung den Freien Empfang behindert. Ob man nun zu Illegalen Methoden greift, muss jeder mit sich selber vereinbaren. Aber, ich wäre mit dem Rausposaunen auch etwas vorsichtig. Wer weiß, ob nicht irgendwann doch einer auf die Idee kommt, solche Leute anzumahnen.
Tschau,
Kai

SONY KD-49X8505B mit KDG CI+ Modul (G09 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
VU+ Ultimo4k (FBC und DUal DVB-C Tuner) (D02 SC freigeschaltet: SKY (Film, Vodafone Basic TV)
TOPFIELD CRP2401CI+ (mit 1 TB Platte) mit AlphaCrypt light (D02 SC freigeschaltet: Vodafone Basic TV)
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Pegasus
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von Pegasus »

Maliboy hat geschrieben:Ja ja, ich habe doch ein iPHONE gekauft, dann ist es doch egal, das ich noch ein geklautes habe.

Es stimmt zwar, Lizenztechnisch schadest Du niemanden, aber es ändert nichts daran, das das Modul was Du einsetzt illegal ist.
Und was VU und Dream angeht. Ohne Modifikation durch den Besitzer sind die Boxen ja nicht illegal. Nur unternehmen die Hersteller auch nichts dagegen, das solche illegalen Modifikationen nicht möglich sind. Ist ja irgendwie auch legitim. Wenn ich durch so ein Feature die Leute dazu bewege, meine Systeme zu kaufen. Und selber macht man ja nichts böses. Das überlässt man anderen.

Ab sei es drum. Fakt ist: Die Module die die Restriktionen umgehen können sind größtenteils Illegal. Fakt ist aber auch, das die Restriktionen und die Grundlosverschlüsselung den Freien Empfang behindert. Ob man nun zu Illegalen Methoden greift, muss jeder mit sich selber vereinbaren. Aber, ich wäre mit dem Rausposaunen auch etwas vorsichtig. Wer weiß, ob nicht irgendwann doch einer auf die Idee kommt, solche Leute anzumahnen.
Deinen Kommentar hättest du dir sparen können,wenn du im gleichen Atemzug deine Hardware mit der illegalen Software in deinem Anhang aufführst.
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berlin69er
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von berlin69er »

Wo siehst du bei ihm was illegales? Kann ich beim besten Willen nicht entdecken... :roll:
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Maliboy
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von Maliboy »

Er meint die 1.16 beim ACL. Und wenn man korrekt ist, hat er recht. Nur habe ich die Module ja so gekauft. Und über Kabel kann ich sie nicht Updaten. Und ich habe auch kein Notebook, wo ein Update möglich ist. Soll ich nun also mein Modul zwecks Update einschicken? Weil, dank D02 Karten bin ich ja nicht auf diese Version angewiesen. Und der Einsatz D02/ACL ist nicht illegal, sondern verstößt 'nur' gegen die AGBs.
Aber langsam driften wir entgültig ab.
Tschau,
Kai

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faint
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von faint »

Wenn du gegen Geschäftsbedingugnen verstößt, ist es bereits für diesen Bereich illegal. Da gibts nicht mal eine kleine Ausrede ;)
vonHammarstone
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von vonHammarstone »

Maliboy hat geschrieben:Er meint die 1.16 beim ACL. Und wenn man korrekt ist, hat er recht. Nur habe ich die Module ja so gekauft. Und über Kabel kann ich sie nicht Updaten. Und ich habe auch kein Notebook, wo ein Update möglich ist. Soll ich nun also mein Modul zwecks Update einschicken? Weil, dank D02 Karten bin ich ja nicht auf diese Version angewiesen. Und der Einsatz D02/ACL ist nicht illegal, sondern verstößt 'nur' gegen die AGBs.
Aber langsam driften wir entgültig ab.
Maliboy, an deine Rechtschreibung kann ich mich gewöhnen, mit deiner Logik habe ich allerdings Probleme. Nach deiner Rechtsauffassung verstößt D02 & ACL nur gegen die AGB, G09 & "böses" Modul ist illegal. Kannst du mir das bitte plausibel erklären unter der Vorgabe, dass ich in beiden Fällen ein gültiges (bezahltes) Abo bei KDG habe???
Ich bin kein Jurist, nach meiner Rechtsauffassung verstoße ich in beiden Fällen gegen die AGB. Illegal werde ich dann, wenn ich z. B. eine Dienstleistung von KDG in Anspruch nehme ohne dafür zu zahlen; z. B. in dem Mietpreis ist analoges TV enthalten und ich nutze eine bestimmte Card (Open Platform) in einem ACL bzw. ich habe einen Receiver und manipuliere ihn mit Software. Letzteres ist für mich illegal, solange ich aber für eine Dienstleistung ordnungsgemäß bezahle, sehe ich keinen Grund auf den Stand der Technik zu verzichten und setze daher auch die "bösen" Module ein. Sollte das KDG nicht gefallen, so können sie mir den Kabelanschluss kündigen. Damit hätte ich auch kein Problem, eine SAT-Schüssel habe ich schnell installiert. Probleme sehe ich dann eher bei KDG, wenn alle, die solch ein "böses" Modul einsetzen von KDG eine Kündigung ihres Anschlusses bekämen.
Übrigens, kannst mir dein ACL mit V1.16 zusenden, ich kann es dir auf V1.20 oder > updaten, aber dann ändert sich an deiner Kombo nichts, du verstößt immer noch gegen die AGB :D
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von Knidel »

vonHammarstone hat geschrieben:Nach deiner Rechtsauffassung verstößt D02 & ACL nur gegen die AGB, G09 & "böses" Modul ist illegal. Kannst du mir das bitte plausibel erklären unter der Vorgabe, dass ich in beiden Fällen ein gültiges (bezahltes) Abo bei KDG habe???
Das hat er doch erklärt. Die "bösen Module" haben keine entsprechende Lizenz vom Verschlüsselungsanbieter (NDS, Nagravision). Die Kommunikation mit den Smartcards erfolgt über ein eigenes Protokoll und ist in der Regel ebenfalls verschlüsselt, die Algorithmen dahinter sind eigentlich geheim (durch Reverse Engineering oder unverschlüsselter Receiver-Software aber an die Öffentlichkeit gelangt).
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Maliboy
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von Maliboy »

OK, es ist ganz einfach:
Die AlphaCrypt Module haben (wie oben scho mehrfach geschrieben) eine Gülige Lizenz für BetaCrypt (Ich weiß, eigentlich haben sie eine Gültige Irdeto Lizenz, aber ich will die Sache nicht noch komplizierter machen). Da die D02 Module noch BetaCrypt können funktioniert das ganze also Lizenztechnisch absolut sauber. Bei D09 Karten und ACL Module sah es nun so aus, das die Firma Mascom den BetaCrypt Tunnel nachgebaut hat, damit weiterhin die Gültige BetaCrypt Lizenz zum Einsatz kommen kann. Dieser Tunnel war aber Geschützt und darum musste Mascom alle Versionen mit diesen Nachgebauten Tunnel zurückziehen. G09 Karten haben nun eine ganz andere Verschlüsselung, nämlich NDS Videoguard. Und die Firma NDS hat NIE eine Lizenz an normale CI Module verkauft. Sprich, alle CI Module, die mit NDS umgehen können setzen eine Software ein, wo Personen die Entschlüsselung nachgebaut haben und damit gegen die Lizenz von NDS Verstoßen.
Und hier kommt nun auch der kleine Unterschied. AGBs sind dinge, die ein Unternehmen anbieten. Bei einen Verstoß dagegen kann man höchstens aus dem Vertrag geschmissen werden. Das Urheberrecht ist aber ein wirkliches Gesetz. Bei einen Verstoß, verstößt man also gegen gültiges Deutsches Recht. Und damit wird es illegal. Ist eigentlich alles Recht einfach.
Das Problem: Noch NIE wurde ein Anwender wegen des Besitzes eines Modules mit Illegaler Software verurteilt. Also sehen das viele also nicht schlimm an. Da ich auch kein Jurist bin, kann ich auch nicht sagen, wie schlimm es Theoretisch sein könnte. Da gibt es andere Experten (auch hier im Forum) die das bestimmt besser wissen.
Tschau,
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brasstube
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Re: Aufnahme der RTL HD-Sender

Beitrag von brasstube »

Maliboy hat geschrieben: Das Problem: Noch NIE wurde ein Anwender wegen des Besitzes eines Modules mit Illegaler Software verurteilt.

Kein Problem, gut so! ;-)
Gruß brasstube