Karl. hat geschrieben: 18.07.2026, 19:55
Vodafone muss aber dem rechtmäßigen Besitzer sein Modem aktivieren...
Bitte "rechtmäßiger Besitzer" und "rechtmäßiger Eigentümer" klar unterscheiden!
Ich bin "rechtmäßiger Besitzer" einer Miet-6591 - das macht mich aber noch lange nicht zum "rechtmäßigen Eigentümer", weil das Eigentum an der Miet-6591 weiterhin bei Vodafone liegt.
Und selbst wenn ich "rechtmäßiger Eigentümer" einer Retail-6591 wäre, müsste Vodafone mir nicht helfen, das Gerät aus einem Altvertrag zu deprovisionieren, damit ich es neu provisionieren kann!
Davon abgesehen muss Vodafone gar nichts - es ist Sache des Verkäufers, die verkaufte Sache ordnungsgemäß zu übergeben (wozu bei Kabelmodems und -routern auch gehört, dass diese deprovisioniert sind).
Ergo muss sich der Käufer an den Verkäufer wenden, wenn dieser das Gerät nicht ordnungsgemäß (d.h. im deprovisionierten Zustand) übergeben hat - das ist schlichtweg ein Sachmangel.
Und jener Verkäufer (i.d.R. ja auch Vertragsinhaber des Altvertrages) muss sich dann an Vodafone wenden und das Gerät aus dem Altvertrag deprovisionieren lassen.
Denn wie willst du sauber nachweisen, dass du jetzt neuer rechtmäßiger Eigentümer des Gerätes bist und das Gerät daher aus dem Altvertrag, für den du keinerlei Vollmacht hast, gelöscht werden muss?
Ein Bild vom Typenschild wird da kaum ausreichen - und ich bezweifele, dass du eine Rechnung mit vollständigem Namen des Verkäufers hast, aus dem Vodafone dann zumindest eine partielle Vollmacht ableiten könnte, dass die Box aus dem Altvertrag gelöscht werden darf.
Das Problem ist halt, dass der Käufer keine Vollmacht für den Altvertrag hat, aus dem die Box gelöscht werden soll -- und Vodafone dementsprechend (rechtlich gesehen) gar nicht handeln darf.
Denn ohne Vollmacht darf Vodafone nicht an einem Vertrag herumändern, nur weil jemand Drittes (und das wäre hier der Käufer) eine Meldung macht...
Was glaubst du, warum das auch so ein Hickhack mit nicht freigegebenen DSL-Leitungen beim Mieterwechsel gibt -- da muss dann auch erst der Vermieter einen Nachweis ausstellen, damit man selbst die Freigabe der Leitung beantragen kann -- einfach mal so nach dem Motto "ich wohne da jetzt" funktioniert das nicht.