[eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

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Karl.
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von Karl. »

Wenn Du einen Widerruf erklärst, wird das ganze rückgängig gemacht, übrig bleibt nur der ggf. abweichende Grundpreis zwischen Umstellung und Widerruf.

Trag mal dein Bundesland im Profil ein ;)
Bist Du Kunde von VF West oder von VF Deutschland?
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von hibiki »

Karl. hat geschrieben: 08.11.2025, 10:13
Bist Du Kunde von VF West oder von VF Deutschland?
VF Deutschland.
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von Karl. »

Dann würde ich an kabel-beschwerde-ksc.kabel@vodafone.com schreiben, dass ich um Erstattung der Bereitstellungskosten bitte, weil es darüber mangels übereinstimmender Willenserklärungen keine Vereinbarung gibt.

Könntest auch dazuschreiben, dass Du vorsorglich den Widerruf erklärst, falls VF das anders sieht.
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von hibiki »

Karl. hat geschrieben: 08.11.2025, 10:44 Dann würde ich an kabel-beschwerde-ksc.kabel@vodafone.com schreiben, dass ich um Erstattung der Bereitstellungskosten bitte, weil es darüber mangels übereinstimmender Willenserklärungen keine Vereinbarung gibt.

Könntest auch dazuschreiben, dass Du vorsorglich den Widerruf erklärst, falls VF das anders sieht.
Die E-Mail-Adresse ist wohl nur für kaufmännische Beschwerden?
Karl.
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von Karl. »

Für alles an VF (Kabel) DE Beschwerden, was vertraglich ist, wenn etwas technisch nicht funktioniert, bist Du dort nicht richtig aufgehoben.
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 08.11.2025, 10:13 Wenn Du einen Widerruf erklärst, wird das ganze rückgängig gemacht, übrig bleibt nur der ggf. abweichende Grundpreis zwischen Umstellung und Widerruf.
Das stimmt so auch nicht - einmalige Kosten, die mit der Bereitstellung zusammenhängen (also beispielsweise auch die Aktivierungsgebühr) können auch bei einem wirksamen Widerruf neben eventuellen nutzungsbasierten Gebühren und dem anteiligen Grundpreis berechnet werden.
Karl.
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von Karl. »

Woraus ergibt sich deine Meinung?
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hibiki
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von hibiki »

Auf meine E-Mail-Beschwerden wurde nun reagiert.

Ich bekam gerade vom Kundenservice einen Anruf, die Aktivierungsgebühr wird gestrichen.
reneromann
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von reneromann »

Karl. hat geschrieben: 08.11.2025, 18:15 Woraus ergibt sich deine Meinung?
Aus §357a (2) BGB.

Dort gibt es keinen Ausschluss von Aktivierungsgebühren o.ä. - und da mit der Aktivierung der Leitung der Teil "Aktivierung" vollumfänglich erbracht wurde, sind damit einhergehende Gebühren vollumfänglich zu bezahlen.
Daher gibt's da keine rechtliche Grundlage für eine Erstattung der Aktivierungsgebühr, wenn die Aktivierung bereits vollumfänglich erfolgte, bevor der Vertrag widerrufen wurde.
Soren2
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Re: [eazy] Neue eazy-Tarife seit 26.10.2025

Beitrag von Soren2 »

Ich wäre gerne gewechselt (habe aktuell bei VF 100/10 mbps für 24,99 €, möchte mehr Upload-mbps). Aber nach den Erfahrungen von hibiki...

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Zuletzt geändert von Soren2 am 12.11.2025, 12:40, insgesamt 1-mal geändert.