[VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

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Alex-MD
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 06.11.2022, 19:45 Wenn man einen Tarif bucht für den die Vorraussetzungen der Anschluss an das Vodafone Kabelnetz ist dann sollte man schon vorher überprüfen ob man diese Vorraussetzung erfüllt, insbesondere wenn man der Meinung ist das man diese Vorraussetzung nicht erfüllt sollte man den Tarif nicht abschließen.
Diese Überprüfung hat man in dem Moment durchgeführt in dem man die Vodafone Verfügbarkeitsprüfung genutzt hat. Egal was da noch alles in der AGB steht, du kannst keinem Laien auferlegen das Vorhandensein eines Hüp zu prüfen und dies tut Vodafone auch nicht und wird niemals ohne das ein Hüp vorhanden ist die Erfüllung des Vertrages fordern wo man die eigenen Leistungen gar nicht bereit stellt.
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 06.11.2022, 19:58
Flole hat geschrieben: 06.11.2022, 19:45 Wenn man einen Tarif bucht für den die Vorraussetzungen der Anschluss an das Vodafone Kabelnetz ist dann sollte man schon vorher überprüfen ob man diese Vorraussetzung erfüllt, insbesondere wenn man der Meinung ist das man diese Vorraussetzung nicht erfüllt sollte man den Tarif nicht abschließen.
Diese Überprüfung hat man in dem Moment durchgeführt in dem man die Vodafone Verfügbarkeitsprüfung genutzt hat.
Nein hat man nicht, die Verfügbarkeitsprüfung bei VF ist selbstverständlich keine verbindliche Auskunft. Wenn man weiß, dass kein HÜP vorhanden ist kann man sich auch nicht auf eine positive unverbindliche Verfügbarkeitsprüfung berufen, man hat dennoch einen Vertrag abgeschlossen obwohl man wusste, dass man die Vorraussetzungen nicht erfüllt.
Alex-MD hat geschrieben: 06.11.2022, 19:58 Egal was da noch alles in der AGB steht, du kannst keinem Laien auferlegen das Vorhandensein eines Hüp zu prüfen und dies tut Vodafone auch nicht und wird niemals ohne das ein Hüp vorhanden ist die Erfüllung des Vertrages fordern wo man die eigenen Leistungen gar nicht bereit stellt.
Wenn man mit den AGB nicht einverstanden ist dann braucht man diese ja nicht zu akzeptieren. Nur gibt's dann auch keinen Vertrag. Da Vodafone immer mehr in Richtung Gewinn optimiert und immer weniger in Richtung Kulanz/Kundenzufriedenheit würde es mich wundern wenn man das nicht irgendwann mal versucht. Am Ende sind solche "Kunden" unnötige Kosten mit denen man keinen Gewinn machen kann.

Der einzig richtige Schritt wäre hier mit der Bauherren-Hotline über den Bau eines Hausanschlusses zu unterhalten, die wissen auch wenn einer vorhanden ist bzw. haben Zugriff auf die Pläne. Es wird am Ende kein Bagger kommen und einen zweiten HÜP setzen..... Man kann ja erwähnen, dass man keinen HÜP gefunden hat und den nun gerne errichten lassen würde, macht aber natürlich nur dann Sinn wenn man das auch wirklich vor hat und bezahlen möchte, ansonsten ist das wohl Zeitverschwendung.
Harris
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Harris »

Alex-MD hat geschrieben: 06.11.2022, 18:40
Flole hat geschrieben: 06.11.2022, 17:43Im besten Fall storniert VF den Auftrag und dann hat sich das, im schlimmsten Fall verlangt VF Schadensersatz für die Laufzeit bzw. du hast einen Vertrag den du nicht nutzen kannst weil du die Vorraussetzungen nicht erfüllst.
Wenn für die Adresse Verfügbarkeit angegeben wird kann Vodafone ja kaum Schadenersatz fordern wenn dann doch nicht verfügbar.

@Harris wie schaut ihr aktuell Fernseh, über Satellit ?
Zuletzt wurde "terrestrisch" geschaut. Seit 20 Jahren oder so gar nicht mehr.
Es gibt eine alte Verkabelung die zur Antenne aufm Dach geht.

Grundsätzlich wäre es mir natürlich am liebsten wenn ich herausfinden kann wo das Kabel liegt und man das Problem einfach löst.
Welche Möglichkeiten gäbe es denn dafür noch? Die Planauskunft hatte ich ja bereits probiert und wurde totignoriert.
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Flole »

Wenn es keinen HÜP gibt ist es egal wo das Kabel liegt, die Kosten für die Errichtung sind eine Pauschale, die tatsächlichen Kosten die VF dadurch entstehen sind mal höher und mal niedriger, falls man nun jedem wo es tatsächlich niedrigere Kosten sind ein günstigeres Angebot macht geht die ganze Mischkalkulation nicht mehr auf. Wenn du einen HÜP errichten lassen möchtest ist die Bauherren Hotline der richtige Ansprechpartner. Eine "einfache Lösung" gibt's nicht, kein HÜP heißt immer, dass dieser erst durch VF errichtet werden muss, das funktioniert anders nunmal nicht. Und mit dem Auftrag zur Errichtung geht immer auch eine Bezahlung einher. Da VF ein großes Unternehmen ist muss da eigentlich alles "nach Protokoll" ablaufen, Extrawünsche kann man da nicht wirklich berücksichtigen, dafür ist VF einfach zu groß und sowas löst ein riesiges Chaos aus. Man möchte als VF ja auch rechtlich abgesichert sein und einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren, sich Zugang dazu genehmigen lassen und vereinbaren, dass diese Rechte auch auf Rechtsnachfolger übergehen usw., allein die Kosten für dich eine Extravereinbarung zu vereinbaren (wenn man es wollen würde) dürften die Ersparnisse überschreiten.
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Alex-MD
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 06.11.2022, 20:09 Nein hat man nicht, die Verfügbarkeitsprüfung bei VF ist selbstverständlich keine verbindliche Auskunft.
Deshalb ist diese Abfrage auch dem Vertragsabschluss vorangestellt und man erst nach positiven Ergebnis den Vertrag schließen kann.
Du drehst dir auch alles wie du es brauchst. Du glaubst doch nicht im ernst das Vodafone eine Vertragserfüllung fordert wenn sie den Anschluss nicht liefern.
Dann buche ich meine mtl. Gebühren jeden Monat zurück weil Vodafone nicht liefert. Glaubst du im ernst Vodafone würde da bei irgendeinem deutschen Gericht Recht bekommen?
Flole hat geschrieben: 06.11.2022, 20:09 Wenn man weiß, dass kein HÜP vorhanden ist kann man sich auch nicht auf eine positive unverbindliche Verfügbarkeitsprüfung berufen, man hat dennoch einen Vertrag abgeschlossen obwohl man wusste, dass man die Vorraussetzungen nicht erfüllt.
Er weiß nicht ob da irgendwo ein HÜP ist, er ist nur Mieter und hat das Häuschen nicht gebaut. Wenn Vodafone das Ding in Betrieb nehmen will werden sie schon zeigen wo das Teil zu finden ist, wenn nicht wird nichts in Betrieb genommen und auch nicht berechnet.
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 09:32
Flole hat geschrieben: 06.11.2022, 20:09 Nein hat man nicht, die Verfügbarkeitsprüfung bei VF ist selbstverständlich keine verbindliche Auskunft.
Deshalb ist diese Abfrage auch dem Vertragsabschluss vorangestellt und man erst nach positiven Ergebnis den Vertrag schließen kann. Du drehst dir auch alles wie du es brauchst.
Keineswegs, das es "selbstverständlich unverbindlich" ist, steht genau so bei der Verfügbarkeitsabfrage auf der VF Seite :brüll: Witzigerweise auch genau mit dem Wörtchen "selbstverständlich", aber "selbstverständlich" gilt das nicht für dich wenn du dir was so hin drehen willst wie du es brauchst....
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 09:32Glaubst du im ernst Vodafone würde da bei irgendeinem deutschen Gericht Recht bekommen?
Das ist schon möglich. Ob das Urteil bestand hat wäre eine andere Sache, nur ob jemand da nochmal ne Menge Geld für nen Rechtsanwalt hinterher schmeißen will ist auch wieder eine andere Sache.
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 09:32
Flole hat geschrieben: 06.11.2022, 20:09 Wenn man weiß, dass kein HÜP vorhanden ist kann man sich auch nicht auf eine positive unverbindliche Verfügbarkeitsprüfung berufen, man hat dennoch einen Vertrag abgeschlossen obwohl man wusste, dass man die Vorraussetzungen nicht erfüllt.
Er weiß nicht ob da irgendwo ein HÜP ist, er ist nur Mieter und hat das Häuschen nicht gebaut. Wenn Vodafone das Ding in Betrieb nehmen will werden sie schon zeigen wo das Teil zu finden ist, wenn nicht wird nichts in Betrieb genommen und auch nicht berechnet.
Ich weiß ja nicht wo du gerade thematisch bist, aber hier hat der TE geschrieben, dass kein HÜP vorhanden ist. Also weiß er es. Wenn der Kunde einen Tarif bucht kann VF ankommen und sagen "Lieber Kunde, laut AGB brauchst du xyz für die Nutzung, zeig uns bitte mal wo das ist", und schon guckt man in die Röhre.

Selbst bei deinem Szenario müsste der Mieter erstmal mit dem Vermieter sprechen wenn es da keine Vereinbarung im Mietvertrag zu gibt (und die wird es nicht geben wenn es keinen Anschluss gibt), und da fällt das ganze dann schon auf....
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Harris »

Hallo,

ich glaube nicht das ein angiften hier hilft ;-) .

Ich wohne dort nicht und bin auch nicht Eigentümer. Ich versuche nur zu helfen.

Die Aussage von "Zeitzeugen" aus dem Zeitraum der Verlegung sagen es wurde nichts ins Haus gelegt. Genutzt wurde es definitiv nicht. Deswegen auch mein Ansatz als erstes mal zu versuchen die Leitungswege zu bekommen. Falls hier jemand noch eine Lösung hätte wäre das super...

Ansonsten ist es halt ein Haus in dem über Jahrzehnte viel selbst gebaut und gemacht wurde. Da hängt dann die Garage auch mal beim Schlafzimmer auf nem Verteilerkasten und so Späße.
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Alex-MD
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Alex-MD »

Flole hat geschrieben: 07.11.2022, 10:10 Keineswegs, das es "selbstverständlich unverbindlich" ist, steht genau so bei der Verfügbarkeitsabfrage auf der VF Seite :brüll: Witzigerweise auch genau mit dem Wörtchen "selbstverständlich", aber "selbstverständlich" gilt das nicht für dich wenn du dir was so hin drehen willst wie du es brauchst....
Unverbindlich weil Vodafone sich absichert und der Vertragsschluss somit erst wirksam wird wenn der Anschluß geschalten wird. Man könnte auch noch sagen das dieses unverbindlich sich auf den DSL Anschuss bezieht von dem zuvor gesprochen wird. Aber das spielt ja alles keine Rolle wenn Vodafone nicht liefern kann entgegen der Prüfung wird der Kunde auch nicht zahlen müssen.
Flole hat geschrieben: 07.11.2022, 10:10 Ich weiß ja nicht wo du gerade thematisch bist, aber hier hat der TE geschrieben, dass kein HÜP vorhanden ist. Also weiß er es. Wenn der Kunde einen Tarif bucht kann VF ankommen und sagen "Lieber Kunde, laut AGB brauchst du xyz für die Nutzung, zeig uns bitte mal wo das ist", und schon guckt man in die Röhre.

Selbst bei deinem Szenario müsste der Mieter erstmal mit dem Vermieter sprechen wenn es da keine Vereinbarung im Mietvertrag zu gibt (und die wird es nicht geben wenn es keinen Anschluss gibt), und da fällt das ganze dann schon auf....
und wieder mal bla bla blub von dir. Überleg du mal wo du thematisch bist.
Lies mal noch mal nach. Er schrieb Multimediagestattung zu bekommen kein Problem. Da dürfte dann wohl ein Gespräch statt gefunden zu haben.
Er schrieb außerdem "ich habe keinen Anschlußkasten gefunden..." , das bedeutet nicht das es keinen gibt.

Seine letzte Antwort besagt ja auch mal wieder das dein

Auch gerade eben wieder dein Geschwafel von AGB vollkommen daneben, du lebst in deinen AGB aber nicht in der Realität.
Erklärst du sonst nicht auch immer die Zuständigkeit des Kunden beginnt nach dem Hüp? Dann soll doch Vodafone entsprechend ihrem Angebot diesen Hüp zeigen, das ist ihr Netz, woher soll der Kunde wissen wo sich der versteckt. Hat sich ja hier gezeigt das das bemühen des Kunden erst einmal ins leere lief.
Bleibt einfach bestellen und dann schauen was Vodafone sagt.

Du würdest auch im Baumarkt eine neue Haustür online bestellen, bezahlen und dann vor Ort dann feststellen ist inzwischen ausverkauft.
Ist dann Pech, hättest vor Ort vor der Bestellung nochmal nachsehen sollen ob da auch wirklich die Haustüren rumliegen. Geld ist dann halt weg.
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Re: [VF West] Unklare Anschluss- und Datenlage

Beitrag von Flole »

Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49
Flole hat geschrieben: 07.11.2022, 10:10 Keineswegs, das es "selbstverständlich unverbindlich" ist, steht genau so bei der Verfügbarkeitsabfrage auf der VF Seite :brüll: Witzigerweise auch genau mit dem Wörtchen "selbstverständlich", aber "selbstverständlich" gilt das nicht für dich wenn du dir was so hin drehen willst wie du es brauchst....
Unverbindlich weil Vodafone sich absichert und der Vertragsschluss somit erst wirksam wird wenn der Anschluß geschalten wird. Man könnte auch noch sagen das dieses unverbindlich sich auf den DSL Anschuss bezieht von dem zuvor gesprochen wird. Aber das spielt ja alles keine Rolle wenn Vodafone nicht liefern kann entgegen der Prüfung wird der Kunde auch nicht zahlen müssen.
Also doch unverbindlich, hast du gerade noch bezweifelt :fingerzeig: Wie war das noch mit dem sich die Sachen so hindrehen wie man es gerade braucht? :D
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49
Flole hat geschrieben: 07.11.2022, 10:10 Ich weiß ja nicht wo du gerade thematisch bist, aber hier hat der TE geschrieben, dass kein HÜP vorhanden ist. Also weiß er es. Wenn der Kunde einen Tarif bucht kann VF ankommen und sagen "Lieber Kunde, laut AGB brauchst du xyz für die Nutzung, zeig uns bitte mal wo das ist", und schon guckt man in die Röhre.

Selbst bei deinem Szenario müsste der Mieter erstmal mit dem Vermieter sprechen wenn es da keine Vereinbarung im Mietvertrag zu gibt (und die wird es nicht geben wenn es keinen Anschluss gibt), und da fällt das ganze dann schon auf....
und wieder mal bla bla blub von dir. Überleg du mal wo du thematisch bist.
Lies mal noch mal nach. Er schrieb Multimediagestattung zu bekommen kein Problem. Da dürfte dann wohl ein Gespräch statt gefunden zu haben.
Da es keine Hausverteilanlage gibt bringt da eine Multimediagestattung auch nix, durch welche Hausverteilanlage soll denn eine Durchleitung von Signalen gestattet werden?
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49 Er schrieb außerdem "ich habe keinen Anschlußkasten gefunden..." , das bedeutet nicht das es keinen gibt.
Im ersten Post wird von einem "nicht angeschlossenen Haus" gesprochen, das heißt es gibt keinen Anschlusskasten weil es keinen Anschluss gibt, das hat ein nicht angeschlossenes Haus nunmal so an sich......
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49 Seine letzte Antwort besagt ja auch mal wieder das dein
ja was besagt sie denn nun?
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49 Erklärst du sonst nicht auch immer die Zuständigkeit des Kunden beginnt nach dem Hüp?
Tut sie auch, aber der HÜP bzw. der Anschluss an das Kabelnetz ist Vorraussetzung für die Nutzung der Dienste. Beim Stromvertrag beginnt die Verantwortung des Kunden auch hinter dem Zähler, aber ohne Hausanschluss gibt's trotzdem keinen Strom.
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49 Dann soll doch Vodafone entsprechend ihrem Angebot diesen Hüp zeigen, das ist ihr Netz, woher soll der Kunde wissen wo sich der versteckt.
Da muss er suchen oder sich informieren. Vodafone hat nicht angeboten den zu zeigen, Vodafone hat gesagt es ist Vorraussetzung, dass ein solcher vorhanden ist bzw. ein Anschluss an das Kabelnetz ist vom Kunden bereitzuhalten.
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49 Hat sich ja hier gezeigt das das bemühen des Kunden erst einmal ins leere lief.
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49 Bleibt einfach bestellen und dann schauen was Vodafone sagt.
Hatten wir ja schon geklärt, entweder es wird alles storniert oder aber es kommt die Rechnung. Ich finde es witzig wie du das absolut ausschließt das sowas passiert. Aber wir können das ja einfach lösen: Wenn du dir so sicher bist sag dem TE doch zu, dass falls VF eine Rechnung für die Bestellung schreibt obwohl sie nicht liefern können du diese übernimmst. Kann laut dir ja nicht passieren, also hast du nichts zu verlieren und der TE kann deinen Vorschlag ganz beruhigt umsetzen weil er nichts zu befürchten hat. Und für mich ist das auch in Ordnung weil das Risiko über das ich den TE hier aufkläre (was es laut dir nicht gibt) dann von dir getragen wird. Klingt doch super fair, oder?
Alex-MD hat geschrieben: 07.11.2022, 12:49 Du würdest auch im Baumarkt eine neue Haustür online bestellen, bezahlen und dann vor Ort dann feststellen ist inzwischen ausverkauft.
Ist dann Pech, hättest vor Ort vor der Bestellung nochmal nachsehen sollen ob da auch wirklich die Haustüren rumliegen. Geld ist dann halt weg.
Da die Online-Bestellung nur die Abgabe eines Angebotes ist und die Annahme erst bei Abholung im Markt (oder bei Versand einer Annahmeerklärung) entsteht kommt gar kein Vertrag zustande. Soviel dazu... Wenn Vorraussetzung für die Abholung ein ausgedruckter Abholschein ist und ein Vertrag zustande gekommen wäre dann gerät der Kunde in Annahmeverzug wenn er diesen nicht beibringen kann weil er z.B. keinen Drucker hat. Klassischer Fall von "erst informieren, dann Verträge abschließen". Gilt übrigens ebenso wenn der Kunde einen Internetanschluss beauftragt aber den Techniker zur Schaltung nicht herein lässt, dann gibt's Rechnungen ohne Gegenleistung, und das mit Recht.