Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

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Karl.
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Karl. »

SenfKabelHer hat geschrieben: 22.04.2021, 07:23 Im Verhältnis Unternehmen/Verbraucher liegt das Versandrisiko prinzipiell stets beim Unternehmen. Der Anscheinsbeweis zB einer Postquittung, dass man es abgeschickt hat, reicht im Regelfall um nachzuweisen, dass man den eigenen Pflichten als Verbraucher nachgekommen ist (dazu gehört auch das ganze ordentlich zu verpacken). Dass sich viele Leute was anderes gefallen lassen und es einfach nicht besser wissen ändert daran nichts. Dass das mal, wie hier, durchgeklagt wird ist eher selten. Inwieweit die Gefahr per AGB auf den Verbraucher übergewälzt wurde und inwieweit das wirksam ist, das geht dann schon Richtung Rechtsberatung.
Dem ist nicht so.

Hat der Verbraucher die Bringschuld, also muss das Gerät auf eigene Kosten einsenden und bei der Post zahlen, haftet dieser auch gegenüber dem Unternehmen bei Verlust.
Kann sich das Geld aber bei der Post wiederholen, wenn versichert versandt.

Bekommt der Verbraucher einen freien Paketaufkleber, muss er sich lediglich drum kümmern, dass das Paket rechtzeitig bei der Post ist.
Kommts weg, ist das das Problem des Unternehmens.
Ich streite nicht.
Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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SenfKabelHer
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von SenfKabelHer »

Auf die Paragraphenkette, mit der du das begründest, bin ich gespannt. 475 Abs. 2 BGB ist übrigens schon deshalb nicht einschlägig, weil es sich nicht um Versendungskauf handelt.
Hinweis: das hätte auch nichts damit zu tun, wie du den Hergang beschreibst. Die Benennung würde lediglich konkludent durch zur Verfügung stellen eines Paketaufkleber stattfinden. Wenn der Verbraucher fragt "wie zurückschicken?" und das Unternehmen antwortet "Mit DHL", dann ist der Transporteur trotzdem benannt, egal wer das Rückporto trägt.
Karl.
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Karl. »

Maßgeblich ist, wer das Postunternehmen beauftragt.

Mit zur Verfügungstellung eines Rücksendeetikettes ist das das Unternehmen.

Schau mal in das Urteil vom Landgericht München ;)
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Jens12683
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Jens12683 »

Hallo

ich habe eine Frage wegen Rücksendung der Giga TV Box.
Mein Vertrag mit Giga TV ist zum 06.05.2021 gekündigt. Bis heute jedoch habe ich von Vodafone noch keinen Retourenschein erhalten.
Wann bekommt man diesen denn?
Und wenn es da keinen geben sollte, woher soll ich wissen an welche Adresse ich das Gerät zurück senden soll?

Danke
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spooky
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von spooky »

Jens12683 hat geschrieben: 11.05.2021, 08:32 Hallo

ich habe eine Frage wegen Rücksendung der Giga TV Box.
Mein Vertrag mit Giga TV ist zum 06.05.2021 gekündigt. Bis heute jedoch habe ich von Vodafone noch keinen Retourenschein erhalten.
Wann bekommt man diesen denn?
Und wenn es da keinen geben sollte, woher soll ich wissen an welche Adresse ich das Gerät zurück senden soll?

Danke
Der Retourenschein liegt immer der gelieferten Sendung der GigaTV Box bei, als du das Paket bekommen hast.. bzw. in dieser roten Mappe die da immer dabei liegt
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Jens12683
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Jens12683 »

diese habe ich nicht mehr.
Kann man sich nicht nochmal einen neuen Zusenden lassen? Auf der Webseite von Kabel Deutschland ist dazu nichts zu finden
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von DarkStar »

Dann musst es auf eigene Kosten zurück Schicken.
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Alex-MD
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Alex-MD »

spooky hat geschrieben: 11.05.2021, 09:42 Der Retourenschein liegt immer der gelieferten Sendung der GigaTV Box bei, als du das Paket bekommen hast.. bzw. in dieser roten Mappe die da immer dabei liegt
Und dieser Schein ist eben vermutlich für eine Retoure gedacht aber nicht nach 2 Jahren Mindestvertragslaufzeit. Die haben normal auch nur eine maximale Gültigkeit von max. 1 Jahr.

Wohin die Rücksendung gehen soll müsste ja in der Kündigungsbestätigung oder im Kundencenter stehen und die 7 € sollte man im Zweifel dann auch mal übrig haben.
Jens12683
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von Jens12683 »

eben auf der Kündigungsbestätigung steht keine Rücksendeadresse. Werde wohl beim Kundenservice anrufen, denn ich denke das die Ihre Box zurück haben wollen
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Re: Entscheidung zur Nicht-Rückgabe von Receivern und Modems

Beitrag von DarkStar »

Dafür braucht man nun wirklich nicht extra Anrufen.
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