Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Benutzeravatar
DerSarde
Co-Admin
Co-Admin
Beiträge: 15653
Registriert: 17.04.2014, 14:40
Wohnort: Aichach
Bundesland: Bayern

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von DerSarde »

Menne hat geschrieben: 12.01.2019, 01:49 wie wäre es denn wenn dieser Anschluß massiv den Rückweg stört, und es wird ermittelt das es dieser Anschluß ist, wie würde dann weiter verfahren, rein Intresse halber!
Dann dürfte der Anschluss nach Anordnung durch die Bundesnetzagentur stillgelegt bzw. vom Netz getrennt werden.

Aber nun noch einmal: Auch die letzten Beiträge haben NICHTS mit der Frage des TE zu tun, da der Anschluss nur gekündigt wurde und nicht etwa gestört oder sonst was ist. :streber:
Digitale Programmübersicht für das Kabelnetz von Vodafone

Kabelnetz: voll ausgebaut (862 MHz) mit 1000 Mbit/s
TV: TV Komfort Vielfalt HD Kabelanschluss + Vielfalt HD Extra mit Sagemcom RCI88-320 KDG
Internet: GigaZuhause 250 Kabel mit FRITZ!Box 6490 (kdg)
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14647
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von berlin69er »

Bärliner2 hat geschrieben: 12.01.2019, 00:37Vodafone könnte dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen um das Gerät zu entfernen.
Der wird das dann erstmal mit nem einfachen Besuch machen, lässt man auch ihn nicht rein, wird das Vodafone mitgeteilt.
Dann kann Vodafone einen Beschluss beim Gericht erwirken das der Gerichtsvollzieher die Tür aufbrechen darf (falls keiner da ist) oder falls doch jemand da ist und den Zugang weiterhin verweigert, die Polizei dem Gerichtsvollzieher den Zugang ermöglicht.

Das ist der Rechtsweg! Es gibt keine andere Möglichkeit, punkt ende aus!
Nicht Punkt, Ende, aus! Sondern vielmehr hätte ich gerne gewusst, auf welcher rechtlichen Grundlage denn ein Gerichtsvollzieher tätig werden sollte? Auch diesem sind rechtlich sehr enge Grenzen gesetzt und auch dieser darf nicht einfach mal so die Tür aufbrechen (lassen)! Schon mal gar nicht, weil VF meint irgendwelche Tätugkeiten auf fremden Grundstücken durchführen zu müssen, für die es andere Möglichkeiten gibt. Von den Kosten mal ganz abgesehen!
Vielleicht selbst mal Salzkorngröße usw... ;)
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (voll ausgebaut)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-C-FBC Tuner (8 Tuner in einem) & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Paket: Vodafone Basic TV auf Smartcard G09
Zubehör: Apple TV 4K für Waipu TV und Co.
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von reneromann »

@berlin69er:
Auch wenn das jetzt schon wieder leicht OT abdriftet: Dazu müsste man die AGB/TAB (Teilnehmeranschlußbedingungen) des Kabelanschlusses im genauen Wortlaut auseinandernehmen - mich würde es nicht wundern, wenn Grundstücks- und Hauseigentümer verpflichtet sind, die Maßnahmen zu dulden bzw. sogar mitzuwirken, um eine unrechtmäßige Nutzung des Kabelanschlusses zu verhindern. Ob das ausreicht, damit der GV entsprechende Zwangsmaßnahmen vornehmen darf, kann ich dir jedoch so nicht sagen, mich würde es aber nicht wundern.
Bei säumigen Stromkunden wird das letzten Endes genau so gemacht - und da steht dann auch "nur" der Tatvorwurf des Entzuges der elektrischen Energie (§ 248c StGB) im Raum.
Ob dies auch bei säumigen Kabelkunden durchgeführt wird, entzieht sich aber meiner Kenntnis.

Faktisch ist es aber so, dass man sich damit nur mehr Ärger einhandelt, als das simple Reinlassen und Sperren des Anschlusses zu dulden.
Sollte der Mitarbeiter nicht zur Sperrung, sondern ausschließlich als Berater tätig werden, hat man ja immer noch die Möglichkeit, ihn freundlich aber bestimmt des Hauses/der Wohnung zu verweisen - und sollte er dann nicht gehen, hilft da die Polizei nach.
Benutzeravatar
Husker
Fortgeschrittener
Beiträge: 169
Registriert: 28.11.2007, 16:53

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Husker »

Also das geht ja echt ganz schön ab hier :D

Es handelt sich übrigens um ein MFH mit Einzelnutzeranschlüssen. Das ganze Gebäude vom Netz trennen wäre somit eh nicht sinnvoll aber meine Mutter war die letzte im Haus, die noch einen Vertrag bei denen hatte.

Wir haben uns diesen Anschluss auch mit Genehmigung des damaligen Vermieters auch erst 2004 von der Telekom bauen lassen auf seine Kosten aber nach dem ganzen Gebaren von Vodafone, wurde der TV und Telefon-Vertrag gekündigt. Tv gibt es nun über freenet, was eh viel günstiger ist und die Hardware wurde auch längst zurück geschickt. Ich finde es auch echt lächerlich, dass der Anschluss nun gesperrt werden soll, da eigentlich doch eh kein TV mehr empfangen werden kann ohne gültige Smartcard.

Ich werde diesen Berater aber am Montag direkt mal anrufen und Fragen was er genau will. Er darf gerne in den Keller an den Übergabepunkt und wenn er da fertig ist darf er gerne wieder gehen und brauch auch nicht noch weiter abnerven.
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.
[img]http://www.speedtest.net/result/2552856442.png[/img]
Flole
Insider
Beiträge: 9759
Registriert: 31.12.2015, 01:11

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Flole »

Dann solltest du ihm eher sagen das er sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen soll und das der dann Zugang zum Anschluss ermöglicht wenns erforderlich ist. Somit bist du fein raus und der hat nen neuen Ansprechpartner mit dem er sich auseinander setzen kann. Solange er nicht in die eigene Wohnung will hast du ja streng genommen damit nichts zu tun.
reneromann
Insider
Beiträge: 4908
Registriert: 28.06.2015, 13:26

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von reneromann »

Du kannst sehr wohl TV ohne gültige SmartCard empfangen! Die ganzen ÖR [HD und SD] sind unverschlüsselt - und oben drein auch die Privaten in SD. Da braucht's keine gültige SmartCard oder Super-Duper-GigaTV-Receiver, da reicht ein popeliger DVB-C-tauglicher Fernseher oder ein Billig-Baumarkt-Kabelreceiver für nicht mal 40 €.

Und ihr habt euch den Anschluß 2004 garantiert nicht von der Telekom errichten lassen - denn 1998 hat die Telekom das komplette Kabelnetz abgeben müssen und fängt erst seit ca. 10 Jahren wieder an, langsam kleine Netze aufzubauen.
2004 war das garantiert schon KabelDeutschland selbst oder ein lokaler Kabelnetzbetreiber, der im Verlaufe der Zeit von KabelDeutschland geschluckt wurde [zumal die Kabelsparte bei VF de facto noch immer das einstige KabelDeutschland ist und nicht wirklich in den VF-Restkonzern integriert ist].

Und damit fällt dann auch die Sperrung außerhalb des Hauses weg - zumal der Mieter dann im MFH eh nichts zu sagen hat, was mit dem Anschluß passiert und ob der Techniker zur Sperrung rein darf oder nicht, sondern wenn überhaupt kann das nur der Eigentümer machen.
Benutzeravatar
Husker
Fortgeschrittener
Beiträge: 169
Registriert: 28.11.2007, 16:53

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Husker »

reneromann hat geschrieben: 12.01.2019, 13:35
Und ihr habt euch den Anschluß 2004 garantiert nicht von der Telekom errichten lassen - denn 1998 hat die Telekom das komplette Kabelnetz abgeben müssen und fängt erst seit ca. 10 Jahren wieder an, langsam kleine Netze aufzubauen.
2004 war das garantiert schon KabelDeutschland selbst oder ein lokaler Kabelnetzbetreiber, der im Verlaufe der Zeit von KabelDeutschland geschluckt wurde.
Du hast Recht es war nicht 2004 sondern 2001. Der Vertrag wurde mit Deutsche Telekom Kabelservice geschlossen. Ist aber letztlich auch egal nun. 😁
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.
[img]http://www.speedtest.net/result/2552856442.png[/img]
Wurzelzwerg
Fortgeschrittener
Beiträge: 334
Registriert: 23.08.2016, 07:48

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Wurzelzwerg »

Das Zugangsrecht ließe übrigens sich mit den AGB begründen.
(AGB Kabelanschluss 4.1d) Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
den Zutritt zu den von Vodafone errichteten technischen Einrichtungen zu den üblichen Geschäftszeiten nach Terminabsprache zu gewähren, um Arbeiten ausführen zu lassen, die zur Überprüfung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung des Kabel-Anschlusses sowie der technischen Einrichtungen von Vodafone erforderlich sind. Dies gilt zum Zwecke der Sperrung der Leistungen von Vodafone und zum Zwecke der Beseitigung des Kabel-Anschlusses nach Vertragsbeendigung.

Da man ein Haus oder eine Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten" übernimmt, bliebe das auch bei einem Eigentümerwechsel gültig.
Antworten