Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

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Husker
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Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Husker »

Moin!

Meine Mutter hatte heute einen dubiosen Zettel im Briefkasten, sie wurde nicht angetroffen und möge einen Termin zur Sperrung des Anschlusses vereinbaren, da sie seit 02.01. keinen Vertrag mehr hat. Was soll da denn jetzt gesperrt werden? Seit einem Jahr hat sie schon kein TV mehr und hatte wegen der Laufzeit nur noch Telefon. Mir kommt das alles ein bisschen mysteriös vor. Meine Mutter ist schon älter und hat sich erst von so einem anderen komischen Medienberater iregendwas andrehen lassen mit dubiosen Unwahrheiten und nun will wieder so einer von dieser Drückerkolonne in die Wohnung. Ich mache mir da ein bisschen Sorgen ob das mit rechten Dingen zu geht.

Weiss vielleicht jemand ob das gängige Praxis ist den Anschluss nach Beending zu sperren und ob man diese Leute überhaupt ins Haus lassen muss? Bei Vodafone finde ich überhaupt nichts in der Hilfe oder AGBs dazu.
Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet,
weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.
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reneromann
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von reneromann »

Wenn der Kabelanschluß gesperrt wird, wird das Kabel zwischen HÜP und HAV entfernt und der HÜP verplombt. Damit ist dann weder Kabel-Internet/Telefon noch Kabel-TV möglich.
Und jein, man muss "eigentlich" den Anbieter nicht in's Haus lassen - jedoch könnte die Weigerung dann als "Schwarzsehen" gewertet werden und zu einer Zwangsanmeldung führen...
Es ist aber nicht weiter schlimm, wenn man den Kabelanschluß eh nicht nutzen will, wenn der HÜP verplombt -und- der HAV stromlos gemacht wird.

Es kann aber auch sein, dass da ein windiger "Medienberater" kommt und deine Mutter überreden will, doch wieder einen TV-Vertrag (GigaTV) abzuschließen und den "völlig überteuerten" Telefonvertrag ebenfalls zu Kabel zu ziehen.
Hier sollte man klar ablehnen, wenn man nicht will oder bessere Alternativen für Telefon/Internet/TV hat.
Abraxxas
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Abraxxas »

Man muss grundsätzlich überhaupt niemanden in die Wohnung oder das Haus lassen ausser Polizei mit Durchsuchungsbeschluss.
Soweit ich weiss werden auch keine Anschlüsse mehr gesperrt. Also einfach nichts tun und niemanden rein lassen, egal was er erzählt.
reneromann
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von reneromann »

Abraxxas hat geschrieben: 10.01.2019, 22:08 Man muss grundsätzlich überhaupt niemanden in die Wohnung oder das Haus lassen ausser Polizei mit Durchsuchungsbeschluss.
Nicht ganz richtig - der angemeldete Gerichtsvollzieher darf ebenfalls rein (und braucht dafür keinen D-Beschluß, sondern nur einen Vollstreckungstitel)... ;-)
Manchmal lassen sich Probleme aber schneller lösen, wenn man die Leute trotzdem reinlässt - denn wenn da erst einmal ein Vertrag in Abwesenheit verlängert wird und/oder die Straftat der Erschleichung von Leistungen im Raum steht (Nutzung des Kabelanschlusses ohne Bezahlung für denselben), dann kann eine Sperrung vor Ort durchaus einfacher sein, als sich dem gerichtlichen Weg zu stellen.
Soweit ich weiss werden auch keine Anschlüsse mehr gesperrt. Also einfach nichts tun und niemanden rein lassen, egal was er erzählt.
Warum sollten keine Anschlüsse mehr gesperrt werden? Was VF nicht mehr macht, ist eine Sperrung der TV-Anschlüsse, die auch für I&P genutzt werden, weil es derzeit keine vernünftigen TV-Sperrfilter gibt.
Aber wenn weder TV noch I&P gebucht sind, dann kann der Anschluß sehr wohl nach AGB für den Hausanschluß selbst (die bei Errichtung des HÜP akzeptiert wurden) gesperrt weden.
Lutze

Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Lutze »

Was war das denn für ein dubioser Zettel und stand ein Absender drauf und auch ein Firmenlogo oder dergleichen von Vodafone?
Der Zettel zwingt sie ja erst mal zu gar nichts. Da möge sich der Herr doch selbst bemühen um einen Termin.
Husker hat geschrieben: 10.01.2019, 21:44 und hat sich erst von so einem anderen komischen Medienberater iregendwas andrehen lassen mit dubiosen Unwahrheiten
Was hat sie sich denn andrehen lassen, wenn das der Fall ist müsste sie ja doch noch einen Vertrag haben.
Abraxxas
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Abraxxas »

reneromann hat geschrieben: 10.01.2019, 22:12Nicht ganz richtig - der angemeldete Gerichtsvollzieher darf ebenfalls rein
Und was macht der, wenn ich ihn nicht rein lasse? Richtig, er kommt mit der Polizei wieder.
Nichts anderes habe ich geschrieben.
Und wenn ich keine Probleme habe dann gibt es aus meiner Sicht auch keine zu lösen. Ganz einfach. Auf die Straftat der Erschleichung von Leistungen bei einer alten Dame kannst auch nur du kommen. Werde mal realistisch.
Aber wenn weder TV noch I&P gebucht sind, dann kann der Anschluß sehr wohl nach AGB für den Hausanschluß selbst (die bei Errichtung des HÜP akzeptiert wurden) gesperrt weden.
Ich habe einen HÜP aber keinerlei AGB zugestimmt.
Flole
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Flole »

Du musst die Errichtung irgendwo beauftragt haben.

Wenn man den Zugang nicht gewährt kann sich VF das auch ganz einfach machen und den Anschluss auf der Straße abklemmen und damit stillegen, wenn man dann nen Vertrag will fallen wieder die 999€ an. Die bessere Variante ist den Techniker reinzulassen sofern er sich als solcher ausweisen kann und einen Termin hat.
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berlin69er
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von berlin69er »

reneromann hat geschrieben: 10.01.2019, 22:03[...]jedoch könnte die Weigerung dann als "Schwarzsehen" gewertet werden und zu einer Zwangsanmeldung führen...
Hast du dafür irgendwelche Belege? Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür jedenfalls nicht...
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Abraxxas
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Abraxxas »

Flole hat geschrieben: 10.01.2019, 23:18Du musst die Errichtung irgendwo beauftragt haben.
Nö, der war schon da
...wenn man dann nen Vertrag will fallen wieder die 999€ an.
Kann ich nicht glauben
Flole
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Re: Sperrung des Kabelanschlusses nach Kündigung

Beitrag von Flole »

Dann muss der Verkäufer des Gebäudes dich über die Eigenheiten bzw. AGBs aufgeklärt haben (zum Beispiel das der HÜP nicht dein Eigentum ist etc.).

Wenn die Zuleitung abgeklemmt wird kostet das wiederanklemmen natürlich was, was denkst du wie teuer solche Tiefbauarbeiten sind?