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Menne hat geschrieben: 02.12.2018, 13:06
der schwarze Draht vom Hüp zum Poti muss gelb-grün sein, schwarz ist da nicht zulässig, auch muss der Verstärker an den Potentialausgleich.
reneromann hat geschrieben: 02.12.2018, 13:45Sei's drum - das Erdungskabel darf nicht in (alleinig) in Schwarz sein - es müsste mindestens am Ende eine grün-gelbe Markierung aufweisen, die auf die Verwendung als PE-Leiter hinweist.
Diese Aussagen halte ich für zumindest strittig wenn nicht gar falsch. Eventuell gibt es hier ja einen Fachmann der das aufklären kann.
Naduras hat geschrieben: 02.12.2018, 14:44
Ok danke für die Tips, die Kabel sind grau isloliert und von innen grün/gelb, hab da extra nochmal nachgeschaut.
Ich besorg mir ne Montageplatte, schraube alle Komponenten dran und verbinde die Platte dann mit dem Poti.
Ganz ehrlich: Lass das doch den VF-Techniker machen...
Eingemessen werden muss eh - und (zumindest der rechte) Verstärker muss auch ausgetauscht werden...
Ich mach die Dinge gerne selbst, aber wenn der Vodafone Mensch das macht, dann gerne. Mal schauen.
Bringt der Techniker nen eigenen Verstäker mit oder wie läuft das ab?
Zuletzt geändert von Naduras am 02.12.2018, 15:40, insgesamt 1-mal geändert.
die grauen sind NYM-J Leitungen die sind für feste Verlegung Auf und Unterputz geeignet, also ok, wenn der schwarze Draht innen nicht gelb-grün ist er nicht zulässig die VDE schreibt vor, das der Schutzleiter von Anfang bis zum Ende gelb-grün sein muss!
Für die Kennzeichnung von Leitern sind die Normen DIN VDE 0100-510 (VDE 0100- 510) [1] und DIN EN 60446 (VDE 0198) [2] anzuwenden. Danach müssen isolierte Schutzleiter und PEN-Leiter in Deutschland grundsätzlich durchgehend mit der Zweifarben-Kombination „Grün-Gelb“ gekennzeichnet werden. Die grün-gelb gekennzeichneten PEN-Leiter sind an ihren Anschlussenden mit einer blauen Markierung zu versehen, um auf die zusätzliche Neutralleiterfunktion hinzuweisen. Eine Ausnahme besteht nach Abschnitt 514.3.Z3 der DIN VDE 0100-510 [1] bei der Kennzeichnung von einadrigen Kabeln und Leitungen mit Querschnitten > 16 mm2. Solche Kabel und Leitungen sind oftmals nicht mit einer blauen oder grün-gelben Isolierung erhältlich. In solchen Fällen ist es zulässig, z. B. einadrige Kabel und Leitungen mit schwarzer Umhüllung
als Neutralleiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer blauen Markierung versehen werden oder
als Schutzleiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer grün-gelben Markierung versehen werden oder
als PEN-Leiter zu verwenden, wenn die Anschlussenden mit einer blauen und grüngelben Markierung versehen werden.
Menne hat geschrieben: 02.12.2018, 15:21Danach müssen isolierte Schutzleiter und PEN-Leiter in Deutschland grundsätzlich durchgehend mit der Zweifarben-Kombination „Grün-Gelb“ gekennzeichnet werden.
Nur ist das nach meiner Definition eben kein Schutzleiter sondern ein Funktionserder und dürfte dann gar nicht grün/gelb sein.
Ich bin aber kein Fachmann was die Auslegung solcher Bestimmungen angeht.
Hingegen stellt die Funktionserdung die Erdung eines Punktes einer Anlage dar, die den regulären Betrieb einer Anlage sicherstellen soll – beispielsweise über den Schirm von Kommunikationsanlagen oder zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV). Technisch gesehen handelt es sich bei der Funktionserdung um einen Potentialausgleich, der dem Ableiten
von eingekoppelten Ausgleichsströmen dient.
Hinsichtlich der farblichen Kennzeichnung
wird von Seiten der
Norm zur Kennzeichnung vonAnschlüssen elektrischer Betriebsmittel (DIN EN 60445) keine Empfehlung ausgesprochen. Sie besagt lediglich, dass die Kennzeichnung des Funktionserdungsleiters durch das alphanumerische Zeichen „FE“ zu erfolgen hat. Um dennoch eine klare Unterscheidung zu sonstigen verwendeten Leiterfarben sicherzustellen, empfiehlt Hager für die Funktionserdung die Verwendung von weißen Leitern und Klemmen. Wichtig: Die Farbkombination grün/gelb darf hierfür generell nicht verwendet werden, da diese ausschließlich für Schutzleiter festgelegt ist.
Da bei diesem 1991 gebautem Haus sicher Fachleute am werkeln waren vermute ich mal das die Auswahl der Kabelfarbe durchaus korrekt ist.
Auch wenn es in der Praxis scheinbar oft anders gehandhabt wird.
die Farbe vom Erder, Schutzleiter ist gelb-grün, vor 1970 war er Rot, und ist auch noch gedultet! Gegen die Potischiene ist ja nix auszuseten, man sieht das die Erdung zum Hüp nachträglich gemacht wurde,
In meinen Augen sprechen wir daher von Funktionserdung die nicht gelb/grün sein darf. Der hier durchgeführte Potentialausgleich hat so wie ich das sehe nicht den Zweckdass Lebewesen im Fall eines Fehlers bei Berührung elektrischer Geräte einen Stromschlag bekommen.
Noch ein Auszug:
Die Funktionserdung und ihre Aufgaben
Im Gegensatz zur Schutzerdung dient die Funktionserdung bzw. Betriebserdung nicht der Sicherheit: Wie der Name schon sagt, gewährleistet sie stattdessen das einwandfreie Funktionieren bzw. den störungsfreien Betrieb elektrischer Anlagen. Eine Funktionserdung 1.leitet Störströme und Störquellen ab
2.erdet Prüfadapter, Antennen und andere Geräte, die Funkwellen empfangen
3.legt gemeinsame Bezugspotentiale zwischen elektrischen Einrichtungen und Geräten fest.
Sie verhindert damit Fehlfunktionen – in Privathaushalten zum Beispiel Bildstörungen bei Fernsehern oder Flackern von Licht.
Und zum Thema die Enden mit grün/gelben Schrumpfschlauch überziehen.
Entsprechend Abschnitt 514.3.1.Z2 von DIN VDE 0100-510 (VDE 0100-510) [1] müssen isolierte Schutzleiter (einschließlich PEN-Leiter und Schutzpotentialausgleichsleiter) über die gesamte Länge durch die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb gekennzeichnet sein.
Das ist weder ein Funktionserder noch ein Schutzleiter, sondern ein Schutzpotentialausgleichsleiter gemäß DIN VDE 0100 Teil 200 und damit in Grün-Gelb auszuführen.
Es hat übrigens einen Grund das man eine Lehre als Elektriker machen kann/muss bevor man an Anlagen arbeiten darf, von daher sollte man die Interpretation der Normen vielleicht denen überlassen die sich damit auskennen. Insbesondere ist das ganze Normenwerk so komplex, das man 1. ohne den genauen Wortlaut zu kennen und 2. ohne die gesamten Normen ungefähr zu kennen keine wirklichen Aussagen treffen kann (ich könnte dir jetzt noch einige weitere Arten von Erdern und Schutzleitern auflisten von denen du noch nie gehört hast).
@Flole: Da stimme ich dir zu - deshalb gibt's ja extra geprüfte Fachkräfte...
Was das schwarze Kabel anbetrifft: Wenn das schwarze Kabel innen noch grün-gelb isoliert ist (die schwarze Außenisolierung also nur als Schutz dient), dann wäre es zumindest in Ordnung (und derjenige, der es damals eingebaut hat, hat einfach nur vergessen, das Kabel gestuft abzuisolieren, damit klar ersichtlich ist, dass es sich um die Verbindung zur PAS handelt.
Die Verbindung müsste aber auf jeden Fall mindestens 4 mm² haben...