Hallo Vodafone-Kabel-Forum,
Vor kurzem hat das Kabinett für die Abschaffung des "Routerzwanges " gestimmt. Gibt es schon konkrete Angaben, wie Kabel Deutschland, die Telefonie dann Regelt ?
Werden die Anschlüsse auf VoIP umgestellt ? Und ist es dann möglich die eigene Fritz.Box zum telefonieren zu nutzen ?
Vielen Dank für eure Antworten schon mal im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Julian
Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich
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Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich
Wo wurde für was gestimmt? Und selbst wenn: bis es zu einem Gesetz kommt, können noch Jahre vergehen.
KDG wird sich sicher dann damit befassen, wenn es konkret wird.
KDG wird sich sicher dann damit befassen, wenn es konkret wird.
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Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich
Für folgende Änderung wurde gestimmt:
Die Entscheidung darüber, welche
Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden,
obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.
Das bedeutet doch, das auch Kabel Deutschland in 7 Monaten den Kunden die freie Router Wahl gestatten muss ?
Mit freundlichen Grüßen
Julian
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Artikel 2
Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Dem § 45d Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl.
I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
1266) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz
endet am passiven Netzabschlusspunkt.“
Artikel 3
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am … [einsetzen: erster Tag des siebten auf die Verkündung folgenden
Kalendermonats] in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
....
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Der Gesetzentwurf dient der Klarstellung, dass die Netzzugangsschnittstelle
beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche
Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden,
obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.
Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden,
obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.
Das bedeutet doch, das auch Kabel Deutschland in 7 Monaten den Kunden die freie Router Wahl gestatten muss ?
Mit freundlichen Grüßen
Julian
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Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich
Nochmal: befasse dich bitte mal mit dem Zustandekommen von Gesetzen in Deutschland. Ein Kabinettsbeschluss reicht dazu nicht aus.
Da können noch Jahre vergehen, bis es verbindliche Vorschriften gibt! Warum sollte KDG da jetzt schon etwas ändern?
Da können noch Jahre vergehen, bis es verbindliche Vorschriften gibt! Warum sollte KDG da jetzt schon etwas ändern?
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Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich
Der Bundesrat hat mit Drucksache 365/1/15 vom 11.9.2015 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Er ist dabei speziell auf Glasfasernetze und Kabelnetze und Vectoring eingegangen.
Im nächsten Schritt ist es dann Aufgabe der Bundesregierung, den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Lesung und Abstimmung vorzulegen.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 20#p517646
Edit:
Beschlossen wurde die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates erst gestern am 25.9.2015.
Er ist dabei speziell auf Glasfasernetze und Kabelnetze und Vectoring eingegangen.
Im nächsten Schritt ist es dann Aufgabe der Bundesregierung, den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Lesung und Abstimmung vorzulegen.
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 20#p517646
Edit:
Beschlossen wurde die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates erst gestern am 25.9.2015.
Zuletzt geändert von Fabian am 26.09.2015, 16:34, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich
Eben, und nur so kann das auch funktionieren. Wäre ja noch schöner, wenn ein zeitlich befristet gewähltes Kabinett, Gesetze "beschließen" könnte!
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Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich
Naja, auch der Bundestag und der Bundesrat sind zeitlich befristete Gremien... Der Bundesrat unterliegt naturgemäß sogar einer andauernden personellen und politischen Änderung.
Aber zur Frage:
Bei dem angesprochenen "Gesetz" handelt es sich derzeit um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Im November soll darüber in "erster Lesung" abgestimmt werden.
Dann folgt das weitere, also Ausschusstagung, Lesungen, Bundesrat etc...
Könnte also noch bis ins nächste Jahr dauern. Ich vermute Anfang 2016 wird das Gesetz unterzeichnet.
ABER:
Das Gesetz ist von vornherein so angelegt, dass es eine Übergangszeit gibt, da hier doch etwas größere Änderungen auf die Provider zukommen. Wirklich zwingend wird es dann wohl erst im Herbst 2016.
Ob es dann nur für Neuverträge gilt, weiß ich momentan nicht.
Aber zur Frage:
Bei dem angesprochenen "Gesetz" handelt es sich derzeit um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Im November soll darüber in "erster Lesung" abgestimmt werden.
Dann folgt das weitere, also Ausschusstagung, Lesungen, Bundesrat etc...
Könnte also noch bis ins nächste Jahr dauern. Ich vermute Anfang 2016 wird das Gesetz unterzeichnet.
ABER:
Das Gesetz ist von vornherein so angelegt, dass es eine Übergangszeit gibt, da hier doch etwas größere Änderungen auf die Provider zukommen. Wirklich zwingend wird es dann wohl erst im Herbst 2016.
Ob es dann nur für Neuverträge gilt, weiß ich momentan nicht.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): 
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]

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