Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Für alle Technik-Themen bezogen auf Internet und Telefonie, die weder AVM- noch CommScope-/Technicolor-/Arris-/Compal-/Sagemcom- bzw. Hitron-Produkte betreffen. Speedprobleme werden hier lediglich thematisiert, wenn sie auf die verwendeten Geräte zurückzuführen sind (die nicht zu den o.g. Produkten zählen).
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
julianG77
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 29.05.2015, 15:26

Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Beitrag von julianG77 »

Hallo Vodafone-Kabel-Forum,

Vor kurzem hat das Kabinett für die Abschaffung des "Routerzwanges " gestimmt. Gibt es schon konkrete Angaben, wie Kabel Deutschland, die Telefonie dann Regelt ?
Werden die Anschlüsse auf VoIP umgestellt ? Und ist es dann möglich die eigene Fritz.Box zum telefonieren zu nutzen ?

Vielen Dank für eure Antworten schon mal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Julian
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14858
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Beitrag von berlin69er »

Wo wurde für was gestimmt? Und selbst wenn: bis es zu einem Gesetz kommt, können noch Jahre vergehen.
KDG wird sich sicher dann damit befassen, wenn es konkret wird.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
julianG77
Newbie
Beiträge: 4
Registriert: 29.05.2015, 15:26

Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Beitrag von julianG77 »

Für folgende Änderung wurde gestimmt:

Code: Alles auswählen

Artikel 2

Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Dem § 45d Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. Juni 2004 (BGBl.
I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.
1266) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:
„Dieser Zugang ist ein passiver Netzabschlusspunkt; das öffentliche Telekommunikationsnetz
endet am passiven Netzabschlusspunkt.“

Artikel 3

Inkrafttreten

Das Gesetz tritt am … [einsetzen: erster Tag des siebten auf die Verkündung folgenden
Kalendermonats] in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil
....

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

Der Gesetzentwurf dient der Klarstellung, dass die Netzzugangsschnittstelle
beim passiven Netzabschlusspunkt liegt. Die Entscheidung darüber, welche
Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden,
obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.
Die Entscheidung darüber, welche
Geräte hinter diesem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen werden,
obliegt daher grundsätzlich den Endkunden.


Das bedeutet doch, das auch Kabel Deutschland in 7 Monaten den Kunden die freie Router Wahl gestatten muss ?


Mit freundlichen Grüßen

Julian
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14858
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Beitrag von berlin69er »

Nochmal: befasse dich bitte mal mit dem Zustandekommen von Gesetzen in Deutschland. Ein Kabinettsbeschluss reicht dazu nicht aus.
Da können noch Jahre vergehen, bis es verbindliche Vorschriften gibt! Warum sollte KDG da jetzt schon etwas ändern?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Fabian
Insider
Beiträge: 3215
Registriert: 14.06.2009, 14:21
Bundesland: Rheinland-Pfalz

Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Beitrag von Fabian »

Der Bundesrat hat mit Drucksache 365/1/15 vom 11.9.2015 zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen.
Er ist dabei speziell auf Glasfasernetze und Kabelnetze und Vectoring eingegangen.

Im nächsten Schritt ist es dann Aufgabe der Bundesregierung, den Gesetzentwurf dem Bundestag zur Lesung und Abstimmung vorzulegen.

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 20#p517646

Edit:
Beschlossen wurde die Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates erst gestern am 25.9.2015.
Zuletzt geändert von Fabian am 26.09.2015, 16:34, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
berlin69er
Insider
Beiträge: 14858
Registriert: 14.08.2012, 19:24
Wohnort: Berlin-Charlottenburg

Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Beitrag von berlin69er »

Eben, und nur so kann das auch funktionieren. Wäre ja noch schöner, wenn ein zeitlich befristet gewähltes Kabinett, Gesetze "beschließen" könnte!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
Silverio
Ehrenmitglied
Beiträge: 2139
Registriert: 08.07.2009, 11:25

Re: Telefonie über Fritz.Box im Bridgemode möglich

Beitrag von Silverio »

Naja, auch der Bundestag und der Bundesrat sind zeitlich befristete Gremien... Der Bundesrat unterliegt naturgemäß sogar einer andauernden personellen und politischen Änderung.

Aber zur Frage:
Bei dem angesprochenen "Gesetz" handelt es sich derzeit um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Im November soll darüber in "erster Lesung" abgestimmt werden.
Dann folgt das weitere, also Ausschusstagung, Lesungen, Bundesrat etc...
Könnte also noch bis ins nächste Jahr dauern. Ich vermute Anfang 2016 wird das Gesetz unterzeichnet.

ABER:
Das Gesetz ist von vornherein so angelegt, dass es eine Übergangszeit gibt, da hier doch etwas größere Änderungen auf die Provider zukommen. Wirklich zwingend wird es dann wohl erst im Herbst 2016.
Ob es dann nur für Neuverträge gilt, weiß ich momentan nicht.
Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten): :D
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]