Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperren?

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot über den Kabelanschluss (TV Connect), das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!

Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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berlin69er
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Re: Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperre

Beitrag von berlin69er »

Zumal der Preis auch nicht stimmt, denn NK Zahler, sind mit 3,99€ monatlich für die Privaten in HD dabei, ohne Endgerät zu mieten, welches übrigens auch bei HD+ extra kosten würde.
Und auch bei HD+ gilt: wenn ich nicht zahle, wird die Karte gesperrt, beim Abo bzw. garnicht erst wieder freigeschaltet, bei Prepaid.
Es ist also, zumindest in diesem Fall kein Qualitätsproblem, sondern ein Problem der Zahlungsmoral. Aus welchen (vielleicht ja plausiblen) Gründen auch immer.
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Krummlasche
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Re: Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperre

Beitrag von Krummlasche »

mussja hat geschrieben:Was ist das eigentlich für eine Nummer, dass die über die CI-Karte freigeschalteten Sender gesperrt werden, wenn man seine Rechnung nicht gezahlt hat?
Aber echt, was ist das denn für eine Unverschämtheit? Als nächstes schreibt hier noch jemand, ich muss das Benzin an der Tanke, welches ich zapfe, bezahlen und im Supermarkt meine Lebensmittel auch noch, wo gibt es denn sowas!
Sterbeurkunde zu kd, und der Vertrag ist nach 3 tagen zu ende.
Selten einen so desolaten Vorschlag gehört. Erst werden Leistungen verbraucht, und wenn man nicht mehr bezahlen will, kündige ich den Vertrag eben, weil der auf die tote Oma lief. Ihr beiden habt eine Zahlungsmoral, das ist nicht zu fassen! :wand:

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mussja
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Re: Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperre

Beitrag von mussja »

Krummlasche hat geschrieben:Selten einen so desolaten Vorschlag gehört. Erst werden Leistungen verbraucht, und wenn man nicht mehr bezahlen will, kündige ich den Vertrag eben, weil der auf die tote Oma lief. Ihr beiden habt eine Zahlungsmoral, das ist nicht zu fassen! :wand:
Klar, dass ich hier irgendwann in die Rolle "wer nicht zahlt ist böse und da sind Strafmaßnahmen erlaubt" kommen würde. Leg deine Herztropfen wieder weg, ich weiß ja, dass ich die Zahlung nachholen muss. Habe ich auch mittlerweile gemacht.

Ich fand eben die Problematik verfahren. Kein Geld = keine Ware ist der Grundsatz.
Gut, wenn ich meine Tageszeitung nicht zahle, bekomme ich irgendwann keine Zeitung mehr geliefert. Aber dann werden die nicht gelieferten Ausgaben auch nicht mehr berechnet. Oder sie werden berechnet und mir vor die Tür gekippt, wenn die Zahlung nachgeholt ist.

Bei der Dienstleistung "Fernsehprogramm" ist es aber so: "Ware" wird nicht nachgeliefert (weil geht nicht) aber zahlen muss man trotzdem für die (wenn auch selbst verschuldete) Ausfallzeit.
Peter65
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Re: Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperre

Beitrag von Peter65 »

@mussja: Wenn zitieren dann bitte richtig, bezieht sich für mich eher auf Keule-Tettau, in der Tat ein bißchen seltsam der Hinweis.

Vergleiche hinken meistens, aber was du wünscht, beim besten willen, wie soll das gehen?
Klar, Mediatheken der Sender da kannst das vielleicht nachholen was du verpasst hast.

Bringe Klarheit in die Vertragsverhältnisse mit KD bezahle (überweise) pünktlich oder per Lastschrift und du hast ein Problem weniger.
Und für ne selbst verschuldete Ausfallzeit (wegen nicht Zahlung).........
Die Antwort dürfte sich erübrigen.

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Krummlasche
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Re: Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperre

Beitrag von Krummlasche »

mussja hat geschrieben:
Krummlasche hat geschrieben:Selten einen so desolaten Vorschlag gehört. Erst werden Leistungen verbraucht, und wenn man nicht mehr bezahlen will, kündige ich den Vertrag eben, weil der auf die tote Oma lief. Ihr beiden habt eine Zahlungsmoral, das ist nicht zu fassen! :wand:
Klar, dass ich hier irgendwann in die Rolle "wer nicht zahlt ist böse und da sind Strafmaßnahmen erlaubt" kommen würde. Leg deine Herztropfen wieder weg, ich weiß ja, dass ich die Zahlung nachholen muss. Habe ich auch mittlerweile gemacht.
In Ordnung, das ist gut!

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Keule.
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Re: Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperre

Beitrag von Keule. »

KD sieht es sehr ungern mit verstorbene noch Verträge zu haben. Wenn es Probleme gibt wendet sich KD an die verstorbene, und der Techniker auch.
Ist die nicht mehr da, hat man ein Problem.

Als ich noch MB war, hatte ich so einen Fall. Kunde (verstorben, Sohn nutze weiter) meldet eine Störung, Techniker kam, wollte zu Kunde Sohn sagte "Verstorben" Techniker, oh tut mir Leid, dann kann ich für Sie nix tun, und ist er wieder gegangen.

Das meinte ich.

Kündige den Vertrag, und mach was neues, dann hast DU keine Probleme!
Wer zum Teufel bin ich..... und wenn wie viele? :D
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berlin69er
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Re: Darf KDG verschlüsselte Sender bei Zahlungsverzug sperre

Beitrag von berlin69er »

Sehe ich auch nichts schlimmes dran! Und da er ja offensichtlich erbberechtigt ist, würden ja die Schulden aus dem jetzigen Vertrag ja erhalten bleiben...
Gut, nun hat er alles bezahlt und gut ist. Jetzt könnte er "in Ruhe" kündigen.
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