Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Themenbereiche, die in diesem Forum Platz finden, sind das Fernseh- und Radioprogrammangebot von Vodafone allgemein, das frei empfangbare Fernseh- und Radioprogrammangebot, das Paket Vodafone Basic TV sowie entsprechende Vorgängerpakete (Privat HD, HD-Option etc.).
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Informationen zu HDTV im Kabelnetz von Vodafone gibt es im Helpdesk!

Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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Nibelungen
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von Nibelungen »

Ja ja, es geht jetzt aber darum zu prüfen, ob Du einen Kabelanschluss hast (und die Dame das halt nicht weiß).

Dazu musst Du den TV entweder auf DVB-C-Empfang stellen (Kabel) oder evtl., wenn vorhanden, einen analogen Empfang. Damit kannst Du die üblichen 30 Sender reinkriegen - so irgendwas angeschlossen ist.

Ansonsten tät ich nicht einfach bestellen, die schicken Dir nen Receiver und fertig. Stellt sich raus dass nichts geht (Kabel nicht angeschlossen, irgend ein Grund warum das auch so bleibt), dann hast Du Ärger.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Scraby
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von Scraby »

Ums mal etwas deutlicher zu erläutern. Du wohnst in einem Haus, in dem Kabel Deutschland für die Signallieferung bis zum Übergabepunkt zuständig ist. Die Innenhausverkabelung scheint ja bereits vorhanden zu sein. Wenn es allerdings keine Mieter gibt, die für den Kabelanschluss zahlen, wird der Übergabepunkt verblomt, sodass das Signal nicht mehr in die Wohnungen kommt.

Nun gibt es für dich folgende Probleme:

Für die Innenhausverkabelung vom Übergabepunkt bis in deine Wohnung ist dein Vermieter zuständig. Dies gilt auch für die Freischaltung deiner Wohnung am Übergabepunkt. Kabel Deutschland wird somit auch nicht dein Kabel reparieren oder erneuern. Denn ohne Zustimmung deines Vermieters darf nichts an seiner Innenhausverkabelung gemacht werden. Selbst wenn dein Vermieter seine Zustimmung gibt, dass du bestellen und Kabel Deutschland bei ggf. anfallenden Störungen an der Innenhausverkabelung arbeiten ausführen kann, sind diese für dich kostenpflichtig.

Natürlich könntest du auch jedesmal deinen Vermieter bitten, einen privaten Techniker zu beauftragen, damit er sich um die Verkabelung kümmert. Ob dein Vermieter das aber macht - denn so entstehen ihm Kosten - würde ich nicht voraussetzen.
Thrion
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von Thrion »

Schau doch erst einmal nach, ob im Keller oder außen übverhaupt ein HÜP vorhanden ist. Vielleicht stammt das Kabel auch von einer ehemaligen Antenne auf dem Dach.

Wenn bereits ein HÜP vorhanden ist, sprich miz Deiner Vermieterin, ob sie einem Anschluss auf Deine Kosten zustimmt bzw. prüfe, ob dort auch ein Kabel hinführt. Ist kein HÜP vorhanden hast Du ohne die Zustimmung Deiner Vermieterin Pech gehabt, den baulichen Maßnahmen von KDG muss sie auf jeden Fall zustimmen.

Wie viele Parteien wohnen denn in dem Haus? Oder bis Du der einzige Mieter und Deine Vermieterin wohnt mit im Haus?

Gruß
Thrion
RiLuMa
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Hallo miteinander, aus gegebenem Anlass hole ich diesen Thread nochmals zurück.

ich habe nun nochmal im Keller nach einem HÜP geschaut und habe hierzu 3 Bilder hochgeladen.
Entspricht davon zufällig eins einem HÜP ?

http://fs1.directupload.net/images/150620/rhjy5lj8.jpg
http://fs2.directupload.net/images/150620/86foiaq9.jpg
http://fs1.directupload.net/images/150620/aphcz2ye.jpg


Vielen Dank schon mal im Voraus :fahne:
Samchen
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von Samchen »

Bild 1 und 3 führen nur auf die Startseite. Bild 2 ist ein Strommuffenkasten ( nennen wir ihn mal so).
RiLuMa
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Mein Fehler ;)

Hier Bild 3 http://fs2.directupload.net/images/150620/q6e3qo62.jpg
Bild 1 und 2 waren im Prinzip das Gleiche
Samchen
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von Samchen »

dass ist ein Kasten von der Telekom (zu erkennen an dem Kabel mit dem Telefonhörer). Dass ist ein HÜP!
http://up.picr.de/10548235ym.jpg
RiLuMa
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Mit anderen Worten : Ohne so einen Kasten, wie du ihn gepostet hast, siehts schlecht aus ? :wand:
Samchen
Insider
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von Samchen »

Jupp!
RiLuMa
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Registriert: 03.02.2014, 16:48

Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Hast du denn eine Ahnung, was es kosten würde, so ein HÜP im Keller anbauen/verlegen/installieren zu lassen ?
Sollte ein HÜP vorhanden sein (evtl find ich ja noch einen), reicht es dann aus, bei KD eine Bestellung aufzugeben oder ist da zusätzlich etwas nötig ?