Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.


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RiLuMa
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Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Hallo !

Habe langsam genug vom DVB-T Fernsehen.. Leider bietet mein Vermieter nur diese Variante.
Also muss ich das Zepter wohl selbst in die Hand nehmen.
Habe allerdings kaum Ahnung von dem Ganzen Prozedere.
Ist Kabelfernsehen überhaupt emfpangbar ?
Laut Verfügbarkeitsprüfung ja ! Im Schlafzimmer kommt zudem ein weisses Kabel aus der Wand (glaube Koaxial nennt man die ?! :grin: )
Und eine Buchse wie au folgendem Bild zu sehen :

http://www.directupload.net/file/d/3522 ... 7e_jpg.htm


Die Voraussetzungen müssten doch demnach gegeben sein oder ?
Ich frage bloß, da mein Vormieter damals meinte, hier gäbe es kein Kabelfernsehen (Ok, es war auch eine etwas ältere Dame)

Das Kabel ist übrigens nicht mehr in einem allzuguten Zustand. Das dürfte doch sicherliche von einem KabelDeutschland-Mitarbeiter reparierbar sein.

Was ratet ihr mir ? Vertrag abschließen ? Erst einen Techniker kommen lassen ?
Den Vermieter vorher fragen brauche ich doch nicht oder ?

ich hoffe ihr könnt mir ein wenig auf die Sprünge helfen !

Danke im Voraus
slang
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von slang »

Was sagt denn die Verfügbarkeitsabfrage bei KD?
RiLuMa
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Die sagt kein problem ! Bis zu 100 digitale Sender empfangbar
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NoGi
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von NoGi »

RiLuMa hat geschrieben:Die sagt kein problem ! Bis zu 100 digitale Sender empfangbar
Was sagt denn dein Fernseher wenn du ihn an die Dose anschließt?

-NoGi
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Meinst du mit dem Koaxialkabel was aus der Wand kommt ?
Oder den fernseher mit einem anderen Koaxialkabel an die Dose anschließen
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NoGi
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von NoGi »

RiLuMa hat geschrieben:Meinst du mit dem Koaxialkabel was aus der Wand kommt ?
Oder den fernseher mit einem anderen Koaxialkabel an die Dose anschließen
Mit einem Koax-Kabel an den TV-Ausgang der Dose hängen.

-NoGi
RiLuMa
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

NoGi hat geschrieben:
RiLuMa hat geschrieben:Meinst du mit dem Koaxialkabel was aus der Wand kommt ?
Oder den fernseher mit einem anderen Koaxialkabel an die Dose anschließen
Mit einem Koax-Kabel an den TV-Ausgang der Dose hängen.

-NoGi

"Kein Signal"
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NoGi
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von NoGi »

RiLuMa hat geschrieben:
NoGi hat geschrieben:
RiLuMa hat geschrieben:Meinst du mit dem Koaxialkabel was aus der Wand kommt ?
Oder den fernseher mit einem anderen Koaxialkabel an die Dose anschließen
Mit einem Koax-Kabel an den TV-Ausgang der Dose hängen.

-NoGi

"Kein Signal"
Dann solltest du deine Vermieterin mal fragen wo denn das Kabel an der Dose herkommt.
Kann ja sein, dass es eine Verkabelung bis in die Nähe des Hausübergabepunktes (HUP) gibt die re-aktiviert werden muss.

-NoGi
spooky
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von spooky »

RiLuMa hat geschrieben:
NoGi hat geschrieben:
RiLuMa hat geschrieben:Meinst du mit dem Koaxialkabel was aus der Wand kommt ?
Oder den fernseher mit einem anderen Koaxialkabel an die Dose anschließen
Mit einem Koax-Kabel an den TV-Ausgang der Dose hängen.

-NoGi

"Kein Signal"
Hat dein Fernseher auch ein DVB C Tuner? Eventuell mußt du den auch umstellen, wenn er jetzt auf DVB T läuft
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Re: Kabelfernsehen : Voraussetzungen, Mietrecht

Beitrag von RiLuMa »

Also noch empfange ich kein Kabelfernsehen, falls das falsch verstanden wurde ?!
Auch hat mein Mieter keinen gemeinsamen Vertrag für alle Mitparteien geschlossen..
Ich habe nur vor, als einzelner Mieter, mir KabelDeutschland zu besorgen.