Es hängt möglicherweise von der Begründung ab, ob eine Namensänderung in dem vorhandenen Vertrag möglich ist.4xpms hat geschrieben:Es soll ja lediglich ein Name aus dem Vertrag genommen, was ja z. B. bei einer Scheidung bzw. Trennung der Fall wäre.
Das steht in der AGB
Ich würde deshalb den Grund für die Namensänderung, z.B. Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, angeben.3. ALLGEMEINE PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
…..
b) eintretende Änderungen des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung oder – soweit
notwendig – Änderungen der E-Mail-Adresse Kabel Deutschland unverzüglich in Textform
mitzuteilen.
Sonst könnte eventuell eine Kündigung des Vertrags und Abschluss eines neuen Vertrags unter dem gewünschten Namen notwendig sein. Das dürfte auch nicht schwierig sein.