Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
Hallo, ich habe vor Kurzem folgendes erlebt. Ich hatte in der Wohnung meiner Mutter, die bisher nur die analogen Sender im Kabel gesehen hatte, probehalber einen Digitalreceiver angeschlossen. Nachdem kein einziger digitaler Sender gefunden wurde, stellte sich heraus, dass bei dem über die Wohnungsbaugesellschaft gemieteten Kabelanschluss nicht einmal die kostenlosen unverschlüsselten digitalen Programme freigeschaltet waren. Im Prinzip kein großes Problem, denn Kabel Deutschland bietet hier das Produkt "Kabel digital" für null Euro pro Monat an, mit dem dann alle unverschlüsselten digitalen Sender ins Haus kommen. Nun fragte der Kundendienst aber in alter Manier nach der Seriennummer des Receivers und bestand darauf, eine Smartcard zu übersenden (für die eine Einmalgebühr fällig war).
Die Smartcard ist natürlich vollkommen überflüssig, und ich bin der Meinung, dass die Forderung, die Seriennummer des Receivers anzugeben, in diesem Fall schlichtweg rechtswidrig ist. Es geht einen Netzbetreiber doch einen feuchten Kehricht an, welches Endgerät jemand verwendet, und die Zeiten, wo die Polizei vor der Tür stand z.B. wegen der Benutzung eines Telefons ohne Postzulassung sind lange vergessen. Wem jetzt das Jugendschutzargument in den Sinn kommt, ist auf dem falschen Dampfer, denn die unverschlüsselten Sender gewährleisten dessen Einhaltung und es spielt somit keine Rolle, ob der Receiver entsprechend zertifiziert ist.
Seltsamerweise finde nirgends im Netz eine Diskussion dieser Frage, keine Abmahmungen von Verbraucherzentralen, keine Klagen von Kunden vor Gericht. Wie kommt's?
Die Smartcard ist natürlich vollkommen überflüssig, und ich bin der Meinung, dass die Forderung, die Seriennummer des Receivers anzugeben, in diesem Fall schlichtweg rechtswidrig ist. Es geht einen Netzbetreiber doch einen feuchten Kehricht an, welches Endgerät jemand verwendet, und die Zeiten, wo die Polizei vor der Tür stand z.B. wegen der Benutzung eines Telefons ohne Postzulassung sind lange vergessen. Wem jetzt das Jugendschutzargument in den Sinn kommt, ist auf dem falschen Dampfer, denn die unverschlüsselten Sender gewährleisten dessen Einhaltung und es spielt somit keine Rolle, ob der Receiver entsprechend zertifiziert ist.
Seltsamerweise finde nirgends im Netz eine Diskussion dieser Frage, keine Abmahmungen von Verbraucherzentralen, keine Klagen von Kunden vor Gericht. Wie kommt's?
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Re: Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
Hast etwas Paranoia ?
Ist doch sch... egal wenn du die Seriennummer raus gibst . Ist doch kein Ultrageheimes Testgerät ? Oder ?
Oder rauchst etwas weniger von dem Zeug.
mfg
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Re: Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
Nein, das Gerät ist stinknormal und nicht geheim, und jeder kann sich sowieso eine Seriennummer irgendwo besorgen oder ausdenken. Dir sind offenbar zwei Dinge entgangen.
Zum einen wurde unnötig eine Smartcard ausgestellt und Geld dafür verlangt wurde (rund 25 Euro für den Vorgang). Man könnte das Bearbeitungsgebühr durchgehen lassen, aber warum die digitalen Sender nicht standardmäßig eingespeist werden, ist dann die nahe liegende nächste Frage.
Das zweite, wichtigere, Problem ist das der unberechtigten Machtausübung. Was wäre, wenn man Dir an der Kinokasse sagt: "Bitte nennen Sie mir den Hersteller Ihrer Schuhe, sonst kann ich Sie leider nicht hereinlassen!" Würdest Du sagen: "Kein Problem, ist schließlich nicht supergeheim, wer meine Schuhe hergestellt hat" oder würdest Du protestieren?
Ich bin mir übrigens nicht ganz sicher, ob die Unterstellung von Paranoia den Forenregeln hier widerspricht, aber ich möchte auch jeden Fall darum bitten, entweder zur Sache zu antworten oder gar nicht.
Zum einen wurde unnötig eine Smartcard ausgestellt und Geld dafür verlangt wurde (rund 25 Euro für den Vorgang). Man könnte das Bearbeitungsgebühr durchgehen lassen, aber warum die digitalen Sender nicht standardmäßig eingespeist werden, ist dann die nahe liegende nächste Frage.
Das zweite, wichtigere, Problem ist das der unberechtigten Machtausübung. Was wäre, wenn man Dir an der Kinokasse sagt: "Bitte nennen Sie mir den Hersteller Ihrer Schuhe, sonst kann ich Sie leider nicht hereinlassen!" Würdest Du sagen: "Kein Problem, ist schließlich nicht supergeheim, wer meine Schuhe hergestellt hat" oder würdest Du protestieren?
Ich bin mir übrigens nicht ganz sicher, ob die Unterstellung von Paranoia den Forenregeln hier widerspricht, aber ich möchte auch jeden Fall darum bitten, entweder zur Sache zu antworten oder gar nicht.
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Re: Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
Wenn keine digitalen Sender gefunden werden, hast du ein anderes Problem als die Freischaltung! Selbst verschlüsselte Sender muss der Receiver finden, er kann sie nur ggf. nicht entschlüsseln. Die unverschlüsselten Programme (Öffis und die meisten Privaten in SD) müssten auch ohne Vertrag und Smartcard empfangbar sein.phoinix hat geschrieben:Hallo, ich habe vor Kurzem folgendes erlebt. Ich hatte in der Wohnung meiner Mutter, die bisher nur die analogen Sender im Kabel gesehen hatte, probehalber einen Digitalreceiver angeschlossen. Nachdem kein einziger digitaler Sender gefunden wurde, stellte sich heraus, dass bei dem über die Wohnungsbaugesellschaft gemieteten Kabelanschluss nicht einmal die kostenlosen unverschlüsselten digitalen Programme freigeschaltet waren.
Kabel Digital ist für den Empfang unverschlüsselten Programme nicht nötig. Dieses Produkt ist für die wenigen noch grundverschlüsselten Programme nötig. Da es in deinem Fall 0,00€ kostet liegt ein digitaler MNV für die Wohnung deiner Mutter vor.Im Prinzip kein großes Problem, denn Kabel Deutschland bietet hier das Produkt "Kabel digital" für null Euro pro Monat an, mit dem dann alle unverschlüsselten digitalen Sender ins Haus kommen. Nun fragte der Kundendienst aber in alter Manier nach der Seriennummer des Receivers und bestand darauf, eine Smartcard zu übersenden (für die eine Einmalgebühr fällig war).
Wie gesagt: Du hast aber ein Produkt mit Smartcard bestellt, die gibt es nur bei Angabe der Seriennummer eines zertifizierten Receivers. Für die unverschlüsselten Programme hättest du nichts bestellen müssen. Hier ist in erster Linie tatsächlich der Jugendschutz schuld, den KDG nach deutschem Recht gewährleisten muss.Die Smartcard ist natürlich vollkommen überflüssig, und ich bin der Meinung, dass die Forderung, die Seriennummer des Receivers anzugeben, in diesem Fall schlichtweg rechtswidrig ist. Es geht einen Netzbetreiber doch einen feuchten Kehricht an, welches Endgerät jemand verwendet, und die Zeiten, wo die Polizei vor der Tür stand z.B. wegen der Benutzung eines Telefons ohne Postzulassung sind lange vergessen. Wem jetzt das Jugendschutzargument in den Sinn kommt, ist auf dem falschen Dampfer, denn die unverschlüsselten Sender gewährleisten dessen Einhaltung und es spielt somit keine Rolle, ob der Receiver entsprechend zertifiziert ist.
Siehe oben, für die unverschlüsselten Programme braucht es keine Smartcard und damit auch keine Seriennummer...Seltsamerweise finde nirgends im Netz eine Diskussion dieser Frage, keine Abmahmungen von Verbraucherzentralen, keine Klagen von Kunden vor Gericht. Wie kommt's?
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Re: Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
Wie es kommt?phoinix hat geschrieben:Hallo, ich habe vor Kurzem folgendes erlebt. Ich hatte in der Wohnung meiner Mutter, die bisher nur die analogen Sender im Kabel gesehen hatte, probehalber einen Digitalreceiver angeschlossen. Nachdem kein einziger digitaler Sender gefunden wurde, stellte sich heraus, dass bei dem über die Wohnungsbaugesellschaft gemieteten Kabelanschluss nicht einmal die kostenlosen unverschlüsselten digitalen Programme freigeschaltet waren. Im Prinzip kein großes Problem, denn Kabel Deutschland bietet hier das Produkt "Kabel digital" für null Euro pro Monat an, mit dem dann alle unverschlüsselten digitalen Sender ins Haus kommen. Nun fragte der Kundendienst aber in alter Manier nach der Seriennummer des Receivers und bestand darauf, eine Smartcard zu übersenden (für die eine Einmalgebühr fällig war).
Die Smartcard ist natürlich vollkommen überflüssig, und ich bin der Meinung, dass die Forderung, die Seriennummer des Receivers anzugeben, in diesem Fall schlichtweg rechtswidrig ist. Es geht einen Netzbetreiber doch einen feuchten Kehricht an, welches Endgerät jemand verwendet, und die Zeiten, wo die Polizei vor der Tür stand z.B. wegen der Benutzung eines Telefons ohne Postzulassung sind lange vergessen. Wem jetzt das Jugendschutzargument in den Sinn kommt, ist auf dem falschen Dampfer, denn die unverschlüsselten Sender gewährleisten dessen Einhaltung und es spielt somit keine Rolle, ob der Receiver entsprechend zertifiziert ist.
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Ganz einfach, du beschreibst ein Problem, das es nicht gibt.
Unverschlüsselte Sender können nicht frei geschaltet werden, weil sie schon frei sind.
Aber selbst wenn sie verschlüsselt wären, müsstest du sie empfangen.
Ohne Empfang funktionieren aber weder verschlüsselte noch unverschlüsselte Sender.
Es liegt also ein technisches Problem vor, das erstmal geklärt werden müsste.
Die Smartcard ist unnötig und sollte widerrufen werden, wenn die 14 Tage nicht schon rum sind.
Oder im anderen Fall auf die HD Sender erweitert werden (gegen Aufpreis), vorausgesetzt es klärt sich auf woran der Nichtempfang liegt.
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Re: Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
Entweder ist er nicht bei KDG oder es gibt keinen MNV, denn wie geschrieben wären die meisten Sender frei empfangbar. Wenn es keinen MNV gibt, müsste er selbst einen Anschluss buchen, wo dann bereits ein Receiver oder Modul enthalten wäre. Eventuell ist ja dann jetzt der Anschluss noch gesperrt. Oder es liegt wirklich eine Störung am Anschluss vor bzw. es wurde bei der Einrichtung des Receivers was falsch gemacht.
@TE: Willst du uns denn verraten, welchen Receiver du hast? Und werden denn, mit dem TV analoge Sender gefunden?
@TE: Willst du uns denn verraten, welchen Receiver du hast? Und werden denn, mit dem TV analoge Sender gefunden?
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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Re: Frage nach Receiver-Seriennummer rechtlich zulässig?
" Hast etwas Paranoia ? " Siehst du ein ? Gut also wo habe ich was unterstellt ?phoinix hat geschrieben:Nein, das Gerät ist stinknormal und nicht geheim, und jeder kann sich sowieso eine Seriennummer irgendwo besorgen oder ausdenken. Dir sind offenbar zwei Dinge entgangen.
Zum einen wurde unnötig eine Smartcard ausgestellt und Geld dafür verlangt wurde (rund 25 Euro für den Vorgang). Man könnte das Bearbeitungsgebühr durchgehen lassen, aber warum die digitalen Sender nicht standardmäßig eingespeist werden, ist dann die nahe liegende nächste Frage.
Das zweite, wichtigere, Problem ist das der unberechtigten Machtausübung. Was wäre, wenn man Dir an der Kinokasse sagt: "Bitte nennen Sie mir den Hersteller Ihrer Schuhe, sonst kann ich Sie leider nicht hereinlassen!" Würdest Du sagen: "Kein Problem, ist schließlich nicht supergeheim, wer meine Schuhe hergestellt hat" oder würdest Du protestieren?
Ich bin mir übrigens nicht ganz sicher, ob die Unterstellung von Paranoia den Forenregeln hier widerspricht, aber ich möchte auch jeden Fall darum bitten, entweder zur Sache zu antworten oder gar nicht.
Und dann Äppel mit Birnen zu vergleichen .......................das Restliche erspare ich mir zu deinen Gunsten
lg
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