ttmicro hat geschrieben:Ich lese hier immer wieder, dass die ÖR irgendetwas gekündigt hätten (Verträge oder so).

ARD und ZDF haben nix gekündigt. Die Verträge liefen zum 31.12.2012 aus, das wusste auch KDG. Die ÖR haben schlicht die Option zur Verlängerung der Verträge nicht 'genutzt' und der KDG schon vor Jahren mitgeteilt, dass sie die Verträge auslaufen lassen werden. Eine Klage gegen die Kündigung der Verträge ist also völlig unsinnig, weil - da gibt es nix zu klagen

Also tut sich die Frage auf, wogegen KDG eigentlich klagt? Oder wollen die einen neuen Vertrag einklagen?
Ich weiß, dass das jetzt Erbsenzählerei ist, aber es zeigt doch auf, wie hanebüchen das ganze ist.
Die Frage ist doch eher auf welcher Grundlage die ÖRs "jahrzehntelang" Gebührengelder verprasst haben, wenn es dafür gar keine Grundlage gibt und die Leistungen auch ohne Vertrag und Zahlung zu erbringen gewesen wären.
Es ist das gute Recht von KDG gerichtlich klären zu lassen, ob das, was lange Zeit als richtig galt, jetzt tatsächlich nicht mehr richtig sein soll.
Ist überhaupt kein Problem. Was aber nicht geht ist seine Kunden dafür in Geiselhaft zu nehmen, weder in Bezug auf die Qualitätsreduzierung noch auf das mutwillige Zurückhalten des bestmöglichen Versorgungsgrades.
Wobei bei der Reduzierung der SD Qualität hat die ARD ja gleich mal das "gute" Vorbild aufgenommen und seinerseits geschraubt. Von daher braucht man zwischen den beiden wirklich nicht die Hand umzudrehen.
Noch mehr ist allerdings die Frage, ob wir das Thema jetzt wirklich zum siebenundelfzigsten Mal nochmal von vorne durchkauen müssen.
Jetzt warten wir halt einfach mal ab. Irgendwann werden die Urteile durch sein, dann werden KDG und UMKBW ihre Gebühren allgemein um 1 € anheben - wegen Existenzbedrohung - und es wird so sein, als wenn nichts gewesen wäre. Amen!