Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

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guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Das Wort "Kulanz" wird oft und gerne überstrapaziert.
Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen? :wink2:
Bubba2k3
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubba2k3 »

kabel_fan hat geschrieben:Ein ganz klein wenig darfst du dich über die "kundenfreundlichkeit" von KD freuen. Laut TKG
ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
KD macht es immer tagegenau, warum ist mir ein Rätsel. Könnte man doch bei einem Umzug am 2. des Monats fast vier Monate kassieren ohne mit dem Gestz in Konflikt zu geraten.

Ja, aber vielleicht mit zukünftigen Kunden!!! :wink: Die dann nämlich erst gar keine werden.

guenter24 hat geschrieben:Das Wort "Kulanz" wird oft und gerne überstrapaziert.
Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen? :wink2:

Na ja, aber ich sehe da immer eine Gegenseitigkeit!!! Warum soll ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht (mehr) nutzen kann und wofür ich auch nichts kann, dass ich die Leistung nicht nutzen kann??? Ich ziehe ja nicht zum Spaß um und suche mir einen neuen Wohnort, wo KD nicht verfügbar ist.
Deshalb verstehe ich auch überhaupt nicht, warum das Gesetz in diesem Punkt so formuliert wurde.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Bubba2k3 hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:Das Wort "Kulanz" wird oft und gerne überstrapaziert.
Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen? :wink2:

Na ja, aber ich sehe da immer eine Gegenseitigkeit!!! Warum soll ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht (mehr) nutzen kann und wofür ich auch nichts kann, dass ich die Leistung nicht nutzen kann??? Ich ziehe ja nicht zum Spaß um und suche mir einen neuen Wohnort, wo KD nicht verfügbar ist.
Deshalb verstehe ich auch überhaupt nicht, warum das Gesetz in diesem Punkt so formuliert wurde.
Das wurde doch hier schon oft diskutiert!
Vor dieser Gesetzeslage mußten Internetkunden tatsächlich den ganzen Vertrag erfüllen.
Wer im ungünstigsten Fall im ersten Monat seines 24-Monatsvertrages war, "durfte" also noch 23 Monate lang bezahlen.
So sah es der Bundesgerichtshof!
Nun hat der Gesetzgeber gehandelt und diese drei-Monatsfrist per Gesetz festgelegt.
Damit soll erreicht werden, dass der Kunde nicht zur sehr zur Kasse gebeten wird, aber auch, dass der Anbieter auch auf seine Kosten kommt.
In den ersten Monaten eines Vertrages macht kein Anbieter Gewinn.
Hinzu kommt, daß ein Umzug stets in die private und persönliche Lebensführung gehört.
Ein Internetanbieter hat damit bestimmt nichts zu tun oder ist gar verantwortlich dafür.
Diesem kann also der Nachteil durch den Umzug keinesfalls angelastet werden.
Ist der Umzug beruflich bedingt, übernimmt der Arbeitsgeber im Normanlfall alle durch den Umzug entzstehenden Kosten.
Gegebenfalls könntest Du also auf diesem Wege deine Kosten geltend machen.
Letztlich bleibt noch die Steuererklärung, in der Du diese Kosten mit den Umzugskosten zusammen einbringen könntest. :wink:
Bubba2k3
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubba2k3 »

guenter24 hat geschrieben:
Bubba2k3 hat geschrieben:
guenter24 hat geschrieben:Das Wort "Kulanz" wird oft und gerne überstrapaziert.
Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen? :wink2:

Na ja, aber ich sehe da immer eine Gegenseitigkeit!!! Warum soll ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht (mehr) nutzen kann und wofür ich auch nichts kann, dass ich die Leistung nicht nutzen kann??? Ich ziehe ja nicht zum Spaß um und suche mir einen neuen Wohnort, wo KD nicht verfügbar ist.
Deshalb verstehe ich auch überhaupt nicht, warum das Gesetz in diesem Punkt so formuliert wurde.
Das wurde doch hier schon oft diskutiert!
Vor dieser Gesetzeslage mußten Internetkunden tatsächlich den ganzen Vertrag erfüllen.
Wer im ungünstigsten Fall im ersten Monat seines 24-Monatsvertrages war, "durfte" also noch 23 Monate lang bezahlen.
So sah es der Bundesgerichtshof!
Nun hat der Gesetzgeber gehandelt und diese drei-Monatsfrist per Gesetz festgelegt.
Damit soll erreicht werden, dass der Kunde nicht zur sehr zur Kasse gebeten wird, aber auch, dass der Anbieter auch auf seine Kosten kommt.
In den ersten Monaten eines Vertrages macht kein Anbieter Gewinn.
Hinzu kommt, daß ein Umzug stets in die private und persönliche Lebensführung gehört.
Ein Internetanbieter hat damit bestimmt nichts zu tun oder ist gar verantwortlich dafür.
Diesem kann also der Nachteil durch den Umzug keinesfalls angelastet werden.
Ist der Umzug beruflich bedingt, übernimmt der Arbeitsgeber im Normanlfall alle durch den Umzug entzstehenden Kosten.
Gegebenfalls könntest Du also auf diesem Wege deine Kosten geltend machen.
Letztlich bleibt noch die Steuererklärung, in der Du diese Kosten mit den Umzugskosten zusammen einbringen könntest. :wink:

Na ja, was das betrifft sind wir anscheinend unterschiedlicher Meinung.
Jedes Unternehmen trägt gewisse unternehmerische Risiken und eines davon ist in diesem Fall, dass ein Kunde umzieht und die Leistung nicht mehr nutzen kann. Ein Vorgang, der deutschlandweit viele tausend Male im Jahr passiert. Was kann KD dafür, dass ich umziehe??? Nichts, aber was kann ich dafür, dass es an meinem neuen Wohnort kein KD gibt??? Nichts!!! Also, KEINE LEISTUNG == KEINE ZAHLUNG!!!
Nun, beide Parteien können nichts für die Situation. Somit einigt man sich darauf, dass der/ein Vertrag in diesem Fall dann sofort endet, wenn sich die vorher bestehende Situation ändert!!!
KD will sich für alles absichern, 24 Monate MVLZ, automatische Verlängerung um 12 Monate, 3 Monate für nichts kassieren. Und was ist mit dem Kunden, wie kann der sich absichern??? Gar nicht!!! --> Irgendwie ungleich oder???

MfG
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Niemand ist verpflichtet Verträge mit einer solchen Laufzeit abzuschließen. Es gibt genügend Anbieter, die Verträge ohne Laufzeit anbieten.

Man sollte einfach lernen, was es bedeutet, einen Vertrag zu schließen.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Bielo hat geschrieben:Niemand ist verpflichtet Verträge mit einer solchen Laufzeit abzuschließen. Es gibt genügend Anbieter, die Verträge ohne Laufzeit anbieten.

Man sollte einfach lernen, was es bedeutet, einen Vertrag zu schließen.
Danke...
Mit wenigen Worten auf den Punkt gebracht! :fahne:
Bubba2k3
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bubba2k3 »

Bielo hat geschrieben:Niemand ist verpflichtet Verträge mit einer solchen Laufzeit abzuschließen. Es gibt genügend Anbieter, die Verträge ohne Laufzeit anbieten.

Man sollte einfach lernen, was es bedeutet, einen Vertrag zu schließen.

Nun, manchmal ist man schon dazu "gezwungen", wenn man eine bestimmte Leistung haben möchte. Ja, aber zum einen gibt es diese Anbieter mit Verträgen ohne MVLZ noch nicht so lange und zum anderen kommen ja auch nicht immer diese Anbieter in Frage, speziell beim Kabel-TV.

Also, ich weiß was es bedeutet, wenn man einen Vertrag abschließt, dazu brauche ich keine Belehrung! Nur das ist doch eine einfache Sache: ich bekomme eine Leistung --> ich bezahle dafür, ich bekomme keine Leistung --> ich bezahle nicht dafür.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Bubba2k3 hat geschrieben:(...)
Also, ich weiß was es bedeutet, wenn man einen Vertrag abschließt, dazu brauche ich keine Belehrung! Nur das ist doch eine einfache Sache: ich bekomme eine Leistung --> ich bezahle dafür, ich bekomme keine Leistung --> ich bezahle nicht dafür.
Du hast aber die Leistung vertraglich für einen ganz bestimmten "Übergabeort" bestellt.
Wenn Du nun, warum auch immer, den "Übergabeort" verändert, entspricht der Vertrag nicht mehr den schriftlich fixierten und von dir anerkannten Merkmalen.
So gesehen bist DU "vertragsbrüchig" geworden und hast den Schaden zu ersetzen (drei Monate zahlen).
Könnte KDG am neuen Ort die Leistung bereitstellen, müsstest Du eine Umzugsgebühr bezahlen, was von der Begründung her wohl in die gleiche Richtung ginge.
Bielo

Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von Bielo »

Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Nicht KDG ist dafür die Ursache, dass sie ihren Teil des Vertrages nicht mehr einhalten können. Sie wollen den Vertrag, dir die Leistung am alten Wohnort zu liefern ja einhalten. Du brichst ja den Vertrag und machst eine vertragsmäßige Lieferung unmöglich.
guenter24
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Re: Umzug/Sonderkündigung, soll 3 Monate weiterzahlen?

Beitrag von guenter24 »

Bielo hat geschrieben:Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Nicht KDG ist dafür die Ursache, dass sie ihren Teil des Vertrages nicht mehr einhalten können. Sie wollen den Vertrag, dir die Leistung am alten Wohnort zu liefern ja einhalten. Du brichst ja den Vertrag und machst eine vertragsmäßige Lieferung unmöglich.
Irgendwie bringst Du es fertig, mit wenigen Worten vom Prinzip her das gleich zu schreiben wie ich! :grin: