Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen?

kabel_fan hat geschrieben:Ein ganz klein wenig darfst du dich über die "kundenfreundlichkeit" von KD freuen. Laut TKGKD macht es immer tagegenau, warum ist mir ein Rätsel. Könnte man doch bei einem Umzug am 2. des Monats fast vier Monate kassieren ohne mit dem Gestz in Konflikt zu geraten.ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
guenter24 hat geschrieben:Das Wort "Kulanz" wird oft und gerne überstrapaziert.
Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen?
Das wurde doch hier schon oft diskutiert!Bubba2k3 hat geschrieben:guenter24 hat geschrieben:Das Wort "Kulanz" wird oft und gerne überstrapaziert.
Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen?
Na ja, aber ich sehe da immer eine Gegenseitigkeit!!! Warum soll ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht (mehr) nutzen kann und wofür ich auch nichts kann, dass ich die Leistung nicht nutzen kann??? Ich ziehe ja nicht zum Spaß um und suche mir einen neuen Wohnort, wo KD nicht verfügbar ist.
Deshalb verstehe ich auch überhaupt nicht, warum das Gesetz in diesem Punkt so formuliert wurde.
guenter24 hat geschrieben:Das wurde doch hier schon oft diskutiert!Bubba2k3 hat geschrieben:guenter24 hat geschrieben:Das Wort "Kulanz" wird oft und gerne überstrapaziert.
Warum sollte KDG auf die gesetzlich möglichen drei Monate Gebühren verzichten?
Mal umgekehrt gesehen:
Würde hier jemand noch drei Monate nach ordentlichem Vertragsende, einfach so aus "Kulanz",
die Monatsgebühren weiter bezahlen?
Na ja, aber ich sehe da immer eine Gegenseitigkeit!!! Warum soll ich für eine Leistung bezahlen, die ich nicht (mehr) nutzen kann und wofür ich auch nichts kann, dass ich die Leistung nicht nutzen kann??? Ich ziehe ja nicht zum Spaß um und suche mir einen neuen Wohnort, wo KD nicht verfügbar ist.
Deshalb verstehe ich auch überhaupt nicht, warum das Gesetz in diesem Punkt so formuliert wurde.
Vor dieser Gesetzeslage mußten Internetkunden tatsächlich den ganzen Vertrag erfüllen.
Wer im ungünstigsten Fall im ersten Monat seines 24-Monatsvertrages war, "durfte" also noch 23 Monate lang bezahlen.
So sah es der Bundesgerichtshof!
Nun hat der Gesetzgeber gehandelt und diese drei-Monatsfrist per Gesetz festgelegt.
Damit soll erreicht werden, dass der Kunde nicht zur sehr zur Kasse gebeten wird, aber auch, dass der Anbieter auch auf seine Kosten kommt.
In den ersten Monaten eines Vertrages macht kein Anbieter Gewinn.
Hinzu kommt, daß ein Umzug stets in die private und persönliche Lebensführung gehört.
Ein Internetanbieter hat damit bestimmt nichts zu tun oder ist gar verantwortlich dafür.
Diesem kann also der Nachteil durch den Umzug keinesfalls angelastet werden.
Ist der Umzug beruflich bedingt, übernimmt der Arbeitsgeber im Normanlfall alle durch den Umzug entzstehenden Kosten.
Gegebenfalls könntest Du also auf diesem Wege deine Kosten geltend machen.
Letztlich bleibt noch die Steuererklärung, in der Du diese Kosten mit den Umzugskosten zusammen einbringen könntest.
Danke...Bielo hat geschrieben:Niemand ist verpflichtet Verträge mit einer solchen Laufzeit abzuschließen. Es gibt genügend Anbieter, die Verträge ohne Laufzeit anbieten.
Man sollte einfach lernen, was es bedeutet, einen Vertrag zu schließen.
Bielo hat geschrieben:Niemand ist verpflichtet Verträge mit einer solchen Laufzeit abzuschließen. Es gibt genügend Anbieter, die Verträge ohne Laufzeit anbieten.
Man sollte einfach lernen, was es bedeutet, einen Vertrag zu schließen.
Du hast aber die Leistung vertraglich für einen ganz bestimmten "Übergabeort" bestellt.Bubba2k3 hat geschrieben:(...)
Also, ich weiß was es bedeutet, wenn man einen Vertrag abschließt, dazu brauche ich keine Belehrung! Nur das ist doch eine einfache Sache: ich bekomme eine Leistung --> ich bezahle dafür, ich bekomme keine Leistung --> ich bezahle nicht dafür.
Irgendwie bringst Du es fertig, mit wenigen Worten vom Prinzip her das gleich zu schreiben wie ich!Bielo hat geschrieben:Du machst den zweiten Schritt vor dem ersten. Nicht KDG ist dafür die Ursache, dass sie ihren Teil des Vertrages nicht mehr einhalten können. Sie wollen den Vertrag, dir die Leistung am alten Wohnort zu liefern ja einhalten. Du brichst ja den Vertrag und machst eine vertragsmäßige Lieferung unmöglich.