Vertrag gültig?
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Re: Vertrag gültig?
Da kann ich HSVMichi nur zustimmen! Natürlich ist der Shopmitarbeiter verpflichtet den Kunden über alle anfallenden Kosten zu informieren! Tauchen diese Kosten nicht in dem von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag auf, sind sie vom Kunden auch nicht zu bezahlen. Hat der Kunde zudem die AGB vor Vertragsabschluss nicht vollständig ausgehändigt bekommen, ist der Vertrag sowieso nichtig! Aber wie geschrieben: wenn der Shop-Mensch einfach, wider sein besseres Wissen bzw. wohl eher Gewissen handelt & den Vertrag nicht stornieren will, bleibt dir nur der juristische Weg, wenn du die Kosten nicht doch übernehmen willst. Ich finde es ein Armutszeugnis von KDG, dass sie einen offensichtlich nicht rechtlich einwandfrei zustande gekommenen Vertrag nicht stornieren & dem Shop eine Rüge erteilen!
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
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Re: Vertrag gültig?
Ist aber so!HSVMichi hat geschrieben:Das ist Deine Rechtsauffassung?Scraby hat geschrieben: Insofern du den Shop-Mitarbeiter beim Auftragsabschluss nicht explizit gefragt hast, ob für die Freischaltung des Anschlusses zusätzliche Gebühren anfallen, ist er auch nicht verpflichtet, dich darauf hinzuweisen.![]()
Dann Gute Nacht Deutschland.
Der Verkäufer muß nur wahrheitsgemäß antworten.
Die unaufgefordert Mitteilung von Nachteilen wird nicht verlangt!
Wenn Du dir ein neues Auto kaufst, wird dir kein Verkäufer ungefragt sagen, daß das Fahrzeug ein "Spritfresser" ist und 30l/100km schluckt, was so auch in der techn. Beschreibung des Fahrzeuges steht.
Auf Nachfrage muß er dir das aber schon mitteilen!
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Re: Vertrag gültig?
Ne, aber er muss dich z.B. bei einem Leasing- oder Kaufvertrag über alle anfallenden Kosten des Vertrages informieren & diese im Vertrag schriftlich festhalten! Man kann doch nicht später einfach Sonderzahlungen in Rechnung stellen & sagen, das ist halt so...
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Re: Vertrag gültig?
Das war ja jetzt auch nur ein Beispiel.berlin69er hat geschrieben:Ne, aber er muss dich z.B. bei einem Leasing- oder Kaufvertrag über alle anfallenden Kosten des Vertrages informieren & diese im Vertrag schriftlich festhalten! Man kann doch nicht später einfach Sonderzahlungen in Rechnung stellen & sagen, das ist halt so...
Um aber dabei zu bleiben, wird dir der Verkäufer unaufgefordert nicht die Kosten für die Kennzeichen und für die Zulassung des Fahrzeuges nennen.
Um zum Thema zurück zu kehren. Da ist es ja ähnlich.
Der Verkäufer kennt ja gar nicht die tatsächliche Situation vor Ort und kann daher auch nicht genau wissen, was da an Kosten noch anfallen könnte.
Bei der Antwort des Kunden, daß in der Wohnung schon ein KDG-Anschluß war, konnte er durchaus davon ausgehen, daß da keine
technischen Arbeiten mehr erforderlich sind.
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Re: Vertrag gültig?
Ich würde so jedenfalls nicht beraten.Scraby hat geschrieben:Insofern du den Shop-Mitarbeiter beim Auftragsabschluss nicht explizit gefragt hast, ob für die Freischaltung des Anschlusses zusätzliche Gebühren anfallen, ist er auch nicht verpflichtet, dich darauf hinzuweisen.
Allerdings habe ich mich auch noch nie gefragt, ob ich rechtlich zu diesen Angaben verpflichtet bin.HSVMichi hat geschrieben:Das ist Deine Rechtsauffassung?![]()
Ohne solche Kosten zu nennen wäre das Verkaufen bestimmt einfacher.

Der Handel hat eben (leider) den Vorteil, dass ein unterschriebener Auftrag im Normalfall nicht widerrufbar ist.
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Re: Vertrag gültig?
Und das ist der Punkt! Er konnte das durchaus wissen, weil ich ihm ja mitgeteilt hatte, dass der Anschluss durch KD stillgelegt worden ist.Der Verkäufer kennt ja gar nicht die tatsächliche Situation vor Ort und kann daher auch nicht genau wissen, was da an Kosten noch anfallen könnte.
Bei der Antwort des Kunden, daß in der Wohnung schon ein KDG-Anschluß war, konnte er durchaus davon ausgehen, daß da keine
technischen Arbeiten mehr erforderlich sind.
Es kann doch nicht sein, dass ich ihm die Fakten zwar nenne, er sie aber ignoriert, weil ich sie nicht als mundgerechte Frage formuliert habe.
Aus meiner Sicht gibt es nur zwei Erklärungen. Entweder er hat da nicht reagiert, weil ihm der Zusammenhang nicht klar war oder er hat absichtlich nicht reagiert, um den Vertragsabschluss nicht zu gefährden. Erster Fall wäre fehlende Sachkenntnis, zweiterer böswillige Absicht. Für beide Situationen sollte ich nicht der Leidtragene sein.
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Re: Vertrag gültig?
Wenn nicht nach Kosten für eine Freischaltung gefragt wurde, dann hat der Shop-Mitarbeiter auf alle Kosten des abgeschlossenen Vertrages hingewiesen. Es wurde dann ein Kabelanschluss-Vertrag mit NE3-Service geschlossen dieser beinhaltet 49,90 Euro Bereitstellungsengelt. Die Vor-Ort-Installation ist kein Vertragsbestandteil. Hier hätte der Kunde einen Kabelanschluss-Vertrag mit NE4-Service abschließen müssen, dann wären nicht 49,90 Euro sondern 99,90 Euro im Auftrag zu finden.berlin69er hat geschrieben:Da kann ich HSVMichi nur zustimmen! Natürlich ist der Shopmitarbeiter verpflichtet den Kunden über alle anfallenden Kosten zu informieren! Tauchen diese Kosten nicht in dem von beiden Seiten unterschriebenen Vertrag auf, sind sie vom Kunden auch nicht zu bezahlen.
Die Vor-Ort-Installation ist nun ein zusätzlicher Service, den der Kunde extra (nachträglich) beauftragt. Deswegen stehen die Kosten auch nicht im unterschriebenen Vertrag.Auweia hat geschrieben:ich habe im Laden einen Vertrag über einen Kabelanschluss(nur Fernsehen) abgeschlossen. (Ladenvertrag = kein Rücktrittsrecht)
In der Auftragsbestätigung werden €18,90 monatliche Gebühr plus €49,90 Bereitstellungsentgelt aufgeführt.
Ob die AGB vollständig vorgelegt wurden, kann ich nicht beurteilen. Das wäre dann eine andere Sache.
Auch wenn es hart klingt, die Rechtslage ist so. Hier ein Vergleichsbeispiel bei KDG:HSVMichi hat geschrieben:Das ist Deine Rechtsauffassung?Scraby hat geschrieben: Insofern du den Shop-Mitarbeiter beim Auftragsabschluss nicht explizit gefragt hast, ob für die Freischaltung des Anschlusses zusätzliche Gebühren anfallen, ist er auch nicht verpflichtet, dich darauf hinzuweisen.![]()
Dann Gute Nacht Deutschland.
Ich gehe in den Laden und schließe einen Internet & Telefon-Vertrag ab. --------------------------------------------------------(Kabelanschluss)
Ich sage lediglich, dass ich telefonieren und surfen will. ----------------------------------------------------------------------------(Fernsehen)
Was ich nicht erwähne ist, dass ich ISDN-Telefone habe. ---------------------------------------------------------------------------(der HÜP verplomt ist)
Zu den Anschlussmöglichkeiten am Modem stelle ich keine Fragen. ---------------------------------------------------------------(Kosten für die Freischaltung)
Die Installation erfolgt mit einem Kabelmodem und ich stelle fest, dass ich meine Telefone nicht anschließen kann. ------(Signallieferung bis HÜP)
Auch hier hätte ich Pech gehabt, denn der Verkäufer muss nicht davon ausgehen, dass ich ISDN-Telefone habe und muss mich daher auch nicht auf die Kosten für eine HomeBox beraten, nach der ich nicht gefragt habe. Wenn er gut ist, kommt er von selbst auf die Idee und fragt mich. Aber er muss mich nun einmal nicht zwingend fragen.
Da die HomeBox kein Vertragsbestandteil ist, steht sie auch nicht auf dem Auftrag. Wenn ich sie jetzt nachträglich bestelle, kommen weitere Kosten auf mich zu. Was im eigentlichen Anliegen den Kosten der Vor-Ort-Installation entspricht.
Das soll aber nicht bedeuten, dass ich diese Vorgehensweise gut finde.
Zuletzt geändert von Scraby am 01.02.2013, 19:54, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Vertrag gültig?
Das freut mich!Scraby hat geschrieben:Das soll aber nicht bedeuten, dass ich diese Vorgehensweise gut finde.
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Re: Vertrag gültig?
Dazu würde ich dir sowieso raten. Satelliten TV kosten weder 18,90€ im Monat noch musst du dich mit den ganzen verschlüsselten Privatsendern rumärgern. Hinzu kommt, dass die Bildqualität bei KabelDeutschland durch die Bank schlechter ist und zunehmen schlechter wird. Teilweise wird nicht ein mal mehr DVB-T Qualität erreicht, das sagt doch bereits alles!Auweia hat geschrieben:Sehe ich mitterlweile auch so.
Entweder er zahlt mir den Techniker aus eigener Tasche oder verzichtet auf seine Provision und macht den Vertrag rückgängig.

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Re: Vertrag gültig?
Für mich ist DVB-T die richtige Wahl. Die Privatsender benötige ich ohnehin nicht.