Vertrag gültig?
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
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Vertrag gültig?
Hallo Forum,
ich habe im Laden einen Vertrag über einen Kabelanschluss(nur Fernsehen) abgeschlossen. (Ladenvertrag = kein Rücktrittsrecht)
In der Auftragsbestätigung werden €18,90 monatliche Gebühr plus €49,90 Bereitstellungsentgelt aufgeführt.
Nun soll ich jedoch noch €99,90 Anschlussgebühr zahlen.
Darüber hat mich der Verkäufer nicht informiert und auch der Vertrag erwähnt diese Anschlussgebühr nicht.
Ich bin nicht bereit diese Gebühr zu zahlen und bin vom Vertrag zurückgetreten.
Diesen Vertragrücktritt akzeptiert KD verständlicherweise nicht, weil ja Ladenvertrag.
Der Verkäufer im Laden wehrt sich mit Händen und Füßen und erklärt mir, dass KD verpflichtet sei, den Anschluss für mich kostenfrei herzustellen. Ein Anruf bei KD hingegen ergibt Gegenteiliges. Kennt jemand diese Situation? Wie stehe ich rechtlich da?
Grüße,
Uwe
ich habe im Laden einen Vertrag über einen Kabelanschluss(nur Fernsehen) abgeschlossen. (Ladenvertrag = kein Rücktrittsrecht)
In der Auftragsbestätigung werden €18,90 monatliche Gebühr plus €49,90 Bereitstellungsentgelt aufgeführt.
Nun soll ich jedoch noch €99,90 Anschlussgebühr zahlen.
Darüber hat mich der Verkäufer nicht informiert und auch der Vertrag erwähnt diese Anschlussgebühr nicht.
Ich bin nicht bereit diese Gebühr zu zahlen und bin vom Vertrag zurückgetreten.
Diesen Vertragrücktritt akzeptiert KD verständlicherweise nicht, weil ja Ladenvertrag.
Der Verkäufer im Laden wehrt sich mit Händen und Füßen und erklärt mir, dass KD verpflichtet sei, den Anschluss für mich kostenfrei herzustellen. Ein Anruf bei KD hingegen ergibt Gegenteiliges. Kennt jemand diese Situation? Wie stehe ich rechtlich da?
Grüße,
Uwe
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Re: Vertrag gültig?
Es sieht so aus, als hättest du einen Techniker angefordert, der deinen Anschluss angeschlossen hat.Auweia hat geschrieben:Kennt jemand diese Situation? Wie stehe ich rechtlich da?
Leider fehlen uns die entscheidenen Informationen:
Wohnung oder Haus? Wenn Wohnung: Wem gehört die Verteilung im Haus? Ist da ein Verteilerkasten, der nur von KDG zu öffnen ist? War der Kabelanschluss bereits vorher zu nutzen?
Solange nichts anderes vereinbart ist, gilt nämlich folgendes: KDG liefert, soweit nichts anderes vereinbart ist, bis zum Übergabepunkt im Keller. Ab dort bist du für die Signallieferung bis zum TV verantwortlich.
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Re: Vertrag gültig?
Nachdem ich festgetellt hatte, dass ich kein Empfang habe, habe ich mich telefonisch an den KD-Service gewandt, der mir mitteilte, dass mein Anschluss noch angeklemmt werden müßte. Kosten: €99,90. Ich habe den Techniker nicht angefordert sondern mitgeteilt, dass ich unter diesen Umständen vom vertrag zurücktreten möchte.
Der Verteiler sitzt in einem Einfamilienhaus und ist verplombt. (Da geht auch noch die Telefonleitung der Telekom mit rein)
Der Kabelanschluss war mal in Betrieb, wurde aber vor ein paar Jahren stillgelegt.
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Re: Vertrag gültig?
Soweit mir bekannt, kann man die Bereitstellung mit dem Techniker zur Installation verrechnen. Zu welchen Konditionen das möglich ist, kann ich dir aber nicht sagen, da müssen unsere Profis ran.Auweia hat geschrieben:Nachdem ich festgetellt hatte, dass ich kein Empfang habe, habe ich mich telefonisch an den KD-Service gewandt, der mir mitteilte, dass mein Anschluss noch angeklemmt werden müßte. Kosten: €99,90. Ich habe den Techniker nicht angefordert sondern mitgeteilt, dass ich unter diesen Umständen vom vertrag zurücktreten möchte.
Wenn der 99,90€-Techniker ohne dein Einverständnis kam, sieht das ganz natürlich anders aus. Wird zwar ein wenig mehr Schriftverkehr bedeuten, aber ich seh da recht gute Chancen.
Da ist nun die Frage: Wenn der Anschluss betriebsbereit verplombt wurde, hätte man dir eigentlich sagen müssen, dass du die Plombe entfernen sollst und dich dann selber um den Anschluss kümmern darfst. Wenn der Anschluss wirklich außer Betrieb genommen wurde, war ein Technikereinsatz von KDG sowieso nötig und für dich kostenfrei. Eigentlich ist der dann nur damit beauftragt, den Übergabepunkt herzurichten. Aber wenn da schon ein Verstärker und Kabel liegen, glaube ich kaum, dass der dann nicht anschließt oder - wenn er nicht darf - dir das nicht sagt, dass es ganz einfach gehen müssteDer Verteiler sitzt in einem Einfamilienhaus und ist verplombt. (Da geht auch noch die Telefonleitung der Telekom mit rein)
Der Kabelanschluss war mal in Betrieb, wurde aber vor ein paar Jahren stillgelegt.

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Re: Vertrag gültig?
Was du benötigst nennt sich "Vor Ort Installation". Techniker kommt vor Ort und installiert den Anschluss. Einmalig 99,90 €. Dafür entfällt das Bereitstellungsentgelt v. 49,90 €. Also 50,- € mehr. Kannst auch ne Techniker Firma deines Vertrauens beauftragen. Vorteil bei dir, du bekommst während der Vertragslaufzeit einen Entstörungsservice von der KDG bis zu deiner Multimediadose. Aus dem Vertrag kann dich KDG nicht ohne Zustimmung des Händlers lassen. D.h. der Händler muss auf seine Provision verzichten.Auweia hat geschrieben:Hallo Forum,
ich habe im Laden einen Vertrag über einen Kabelanschluss(nur Fernsehen) abgeschlossen. (Ladenvertrag = kein Rücktrittsrecht)
In der Auftragsbestätigung werden €18,90 monatliche Gebühr plus €49,90 Bereitstellungsentgelt aufgeführt.
Nun soll ich jedoch noch €99,90 Anschlussgebühr zahlen.
Darüber hat mich der Verkäufer nicht informiert und auch der Vertrag erwähnt diese Anschlussgebühr nicht.
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Diesen Vertragrücktritt akzeptiert KD verständlicherweise nicht, weil ja Ladenvertrag.
Der Verkäufer im Laden wehrt sich mit Händen und Füßen und erklärt mir, dass KD verpflichtet sei, den Anschluss für mich kostenfrei herzustellen. Ein Anruf bei KD hingegen ergibt Gegenteiliges. Kennt jemand diese Situation? Wie stehe ich rechtlich da?
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Uwe
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Re: Vertrag gültig?
Das fürchte ich auch mittlerweile. Über was ich mich jedoch wirklich ärgere ist die Tatsache, dass ich im Laden über diese Mehrkosten nicht unterrichtet worden bin und auch der Vertrag inkl. der mir ausgehändigten AGB nichts über etwaige Kosten einer Vor-Ort-Installation aussagen. Ich habe also auf das 14-tägige Rücktrittsrecht, zugunsten einer Beratung, verzichtet und stehe genauso uninformiert da, als wenn ich den Vertrag am Telefon oder per Internet geschlossen hätte.Aus dem Vertrag kann dich KDG nicht ohne Zustimmung des Händlers lassen. D.h. der Händler muss auf seine Provision verzichten.
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Re: Vertrag gültig?
@Newty: Der Techniker war noch nicht da, der müßte erst noch kommen.Wenn der 99,90€-Techniker ohne dein Einverständnis kam, sieht das ganz natürlich anders aus. Wird zwar ein wenig mehr Schriftverkehr bedeuten, aber ich seh da recht gute Chancen.
Das genaue Gegenteil wure mir gesagt. Ich dürfte auf keinen Fall selbst die Plombe entfernen und "rumbasteln". Das darf nur ein authorisierter Fachbetrieb.Wenn der Anschluss betriebsbereit verplombt wurde, hätte man dir eigentlich sagen müssen, dass du die Plombe entfernen sollst und dich dann selber um den Anschluss kümmern darfst.
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Re: Vertrag gültig?
Das mit dem Plombe selbst entfernen, darf Dir KD eigentlich gar nicht raten. Der ÜP ist nunmal KD Eigentum und somit hat eigentlich kein Kunde etwas daran verloren. Alles was nach dem ÜP kommt, ist Vermieter- bzw. Kundeneigentum. Soviel zur Theorie
KD gesteht Dir zu, einen Techniker deines Vertrauens an den ÜP zu lassen. Andererseits könnte man es aber wie hier schon oft beschrieben, über den Vor Ort Service zu 99,90 Euro über KD beauftragen. Vorteil an der Geschichte ist, Du hast ab dann die Serviceleistungen immer bis zur Multimedia- bzw. Antennendose für diese Adresse. Korrekt ist auch, dass Du dafür die 49,90 Euro Bereitstellungsgebühr erstattet bekommst. Somit bezahlst Du 50 Euro für den Technikereinsatz, billiger wird es bei einen selbstgesuchten Techniker wahrscheinlich auch nicht.
Das es kein Widerrufsrecht bei Handelsverträgen gibt, ist nunmal in Deutschland so geregelt. Du hast vor Ort unterschrieben, dass Du den AGB zustimmst und somit auch der Verantwortung von KD bis zum ÜP.
Der Informant

KD gesteht Dir zu, einen Techniker deines Vertrauens an den ÜP zu lassen. Andererseits könnte man es aber wie hier schon oft beschrieben, über den Vor Ort Service zu 99,90 Euro über KD beauftragen. Vorteil an der Geschichte ist, Du hast ab dann die Serviceleistungen immer bis zur Multimedia- bzw. Antennendose für diese Adresse. Korrekt ist auch, dass Du dafür die 49,90 Euro Bereitstellungsgebühr erstattet bekommst. Somit bezahlst Du 50 Euro für den Technikereinsatz, billiger wird es bei einen selbstgesuchten Techniker wahrscheinlich auch nicht.
Das es kein Widerrufsrecht bei Handelsverträgen gibt, ist nunmal in Deutschland so geregelt. Du hast vor Ort unterschrieben, dass Du den AGB zustimmst und somit auch der Verantwortung von KD bis zum ÜP.
Der Informant
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Re: Vertrag gültig?
Das Entfernen der Plombe hat mir auch nicht KD geraten, sondern "Newty" hier aus dem Forum.Das mit dem Plombe selbst entfernen, darf Dir KD eigentlich gar nicht raten
Mir ist Kabelfernsehen die 50 Euro zusätzlich nicht wert. Ich bin nicht gewillt auch nur einen Cent mehr zu bezahlen als vertraglich vereinbart war.Somit bezahlst Du 50 Euro für den Technikereinsatz, billiger wird es bei einen selbstgesuchten Techniker wahrscheinlich auch nicht.
Und hier wird es interessant: In den mir ausgehändigten AGBs gibt es an keiner Stelle einen Hinweis auf zusätzliche Kosten für Inbetriebnahme, Vor-Ort-Service, o.ä.Du hast vor Ort unterschrieben, dass Du den AGB zustimmst
Das sieht ja wohl auch der Mensch aus dem KD-Laden so, der weiterhin behauptet, "diese Kosten muss KD zu 100% übernehmen."
KD, mit denen ich regen email-Verkehr habe, sieht das freilich ganz anders.
Ich bin mal sehr gespannt wie das Ganze ausgeht.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 03.06.2010, 00:19
Re: Vertrag gültig?
AGB Teil B: Punkt 1.1.1
https://www.kabeldeutschland.de/static/ ... nutzer.pdf
Erst mit Buchung eines Vor Ort Services trifft Punkt 1.1.3 zu und diese ist nunmal nicht Bestandteil deines Vertrages.
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Erst mit Buchung eines Vor Ort Services trifft Punkt 1.1.3 zu und diese ist nunmal nicht Bestandteil deines Vertrages.