Heiner hat geschrieben:Jemand mit einem eigenen Haus kann also auch kein Kunde über VVO sein?!
Selbstverständlich! gibt es auch reichlich in und um Berlin.
Ob Mieter oder Eigenümer spielt bei der Vertragsform keinerlei Rolle.
VVO = Versorgungsverinbarung
NE4 = Netzeben 4 = Antennenanlage zwischen HÜP und Antennendose des Nutzers.
Irgendwo gibt es hier auch ein Abkürzungsverzeichnis.
Eine Versorgungsvereinbarung ist immer ein NE4-Vertrag im Einzelinkasso. Es kann also jeder im Haus selbst entscheiden, ob er die Leistungen der KDG nutzen will.
Die von Dir "Zwangsverkabelt" genannten, sind Mehrnutzerverträge (NE3) oder ZINK(NE4)-Verträge.
MB-Berlin