GLS hat geschrieben:exkarlibua hat geschrieben:Die Gerichte haben da nichts mitzureden. Wenn KDG auf den aktuell geltenden Verträgen besteht haben die Sender und auch das BKartA keine Chance.
Du vergisst, dass die Verträge außerordentlich gekündigt werden können - in diesem Fall bei "Sturheit" des Netzbetreibers sogar: müssen.
Aber warum sollte KDG auf diese außerordentliche Kündigung anders reagieren, als auf außerordentliche Kündigungen durch Zuschauer? Dafür gibt keinen Grund, wenn KDG sich quer stellen will, wird man diese Kündigung schlicht und ergreifend nicht akzeptieren. Letztlich haben die beiden Sendergruppen die jetztige Situation bewusst herbeigeführt, indem sie sich mit dem BKartA geeinigt haben, obwohl diese Einigung mit den gültigen Verträgen zwischen KDG und Sendergruppen nicht vereinbar ist. Ich kann gut verstehen, dass KDG da nun sagt: Das ist jetzt mal euer Problem, wir fordern Vertragserfüllung! Auch wenn ich der Meinung bin, dass die Verschlüsselung fallen sollte, wäre das bei KDGs Standpunkt einfach nur konsequent! Wenn KDG nicht mitspielen will, wird die außerordentliche Kündigung vor Gericht landen, wenn die Sendergruppen diese ausgesprochen haben. Letztlich sind nämlich erstmal nur die beiden Sendergruppen an die Einigung mit dem BKartA gebunden, die KDG bisher nicht.
- Theoretisch ja, aber dann wird das BKartA den Sendern wohl spätestens am Ende dieses Jahres eine viel höhere Strafe aufbrummen. Da könnte man noch ne 5 dranhängen. Wie wär's also beim nächsten Mal mit 555 Mio. Euro gegen RTL und P7S1?

Da wird man abwarten müssen, wie das BKartA auf KDGs Weigerung zur Aufhebung der Grundverschlüsselung reagieren wird. Die beiden Sendergruppen werden sicherlich alles in ihrer Macht stehende tun, um KDG zur Aufhebung zu bewegen, aber selbst das BKartA hat, wenn ich mich recht erinnere, geäussert, dass die bestehenden Verträge erstmal gültig sind. Solange die Sendergruppen alles tun, was möglich ist, wird das BKartA da vielleicht auch Gnade walten lassen.
Trotzdem bemerkenswert, dass man die Aufgabe der Grundverschlüsselung nicht mit angeboten hat und stattdessen im selben Atemzug erzählt, an der Verschlüsselung werde sich auch in den eigenen Netzen vorerst nichts ändern.
Alleine das zeigt, dass man eine eventuelle außerordentliche Kündigung der Einspeiseverträge nicht einfach hinnehmen wird. Landet die Sache vor Gericht, kann sich das durch die Instanzen mal wieder über Jahre hinziehen.
Das dürfte dann der Sargnagel für die TC-Übernahme sein.

Das ist die gute Nachricht an der Geschichte.
KDG kann halt nicht ohne Gerichtsverfahren, Zank und Streit, sofern es nicht um irgendwelche arabische Sender geht.
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