berlin69er hat geschrieben:Aber natürlich sind sie das! Sie wollten das SD über SAT verschlüsseln & sind damit abgeblitzt! Aufgrund der geschichtlichen Situation Deutschland, wo über SAT auch Free TV noch nie verschlüsselt wurde, sind sie damit gescheitert. Deshalb halte ich die Aussage "von Free nach Pay TV ist reine Formsache" eben falsch! Oder kannst du mir ein Beispiel nennen, wo das geklappt hat?
Das ist eben falsch, die Sender sind nicht mit dem Plan zur Grundverschlüsselung abgeblitzt. Es hätte wohl keinerlei Probleme gegeben, wenn die RTL Group und ProSiebenSat.1 sich jeweils unabhängig voneinander zur Grundverschlüsselung entschlossen hätten und eben keine gemeinsame Plattform vorgesehen hätten. Hätten beide Sendergruppen ihre Programme unabhängig voneinander verschlüsselt und jeder für sich vermarktet (sprich 2 Smartcards, 2 mal zahlen), hätte das Kartellamt wohl gar nicht erst ermittelt. Für das Kartellamt war es nur problematisch, weil die RTL Group und ProSiebenSat.1 eine gemeinsame Plattform gründen wollten und diese zuviel Marktmacht gehabt hätte.
Von der Sendelizenz her ist es kein Problem, wenn ich es richtig im Kopf habe, wird seitens der LMAs bei der Sendelizenz hier kein wirklicher Unterschied gemacht. Viel problematischer sind die Lizenzen für die gesendeten Inhalte, die eben oft durch die Rechteinhaber eben getrennt für Free-TV und Pay-TV vermarktet werden. Nur weil RTL eine Serie im Free-TV lizensiert hat, heisst es noch lange nicht, dass RTL auch eine Lizenz fürs Pay-TV hat.
Ein Beispiel für den Weg von Free-TV zu Pay-TV ist MTV. Die haben es sogar schon zwei Mal durchgezogen.
Mangels hat geschrieben:Aber ich kann gerne noch einen Beitrag zur GV bei KDG geben : KDG wird dann die Grundverschlüsselung aufheben, wenn :
a) es ein Urteil diesbezüglich gibt. Denn sollte versucht werden, sie zu zwingen, diese Geldquelle aufzugeben, dann werden sie dagegen klagen und solange bleibt die GV bestehen.
zeitlich wohl eher zutreffen würde Variante
b) Nach Auslaufen der laufenden Verträge mit den Privaten werden diese nur dann neue abschliessen, wenn die KDG die GV aufhebt. (kann aber durchaus sein, dass die Privaten dann nur noch in HD eingespeist werden, was eine Diskussion um eine GV überflüssig macht.)
Eine Verbreitung nur in HD dürfen RTL Gruppe und ProSiebenSat.1 in den nächsten 10 Jahren nicht dulden. Für diesen Zeitraum haben die Privaten ja zugesagt ihre Programme unverschlüsselt in SD zu verbreiten. Einen neuen Vertrag, der nicht die unverschlüsselte Einspeisung der SD-Programme sicherstellt, dürfen die Sendergruppen vor 2023 nicht abschliessen!
GLS hat geschrieben:Nicht erst nach Auslaufen der Verträge. Die jetzt gültigen Verträge müssen angepasst werden oder sie werden vorzeitig gekündigt.
Was aber eben nur geht, wenn die Verträge eine Kündigung vor Auslaufen vorsehen. Ist dies nicht möglich und stellt KDG sich quer, werden die Gerichte klären müssen, ob KDG einer Vertragsänderung zustimmen muss. Die Einigung zwischen Kartellamt und Privatsendern hat nämlich erstmal keine direkte Wirkung auf KDG. Sagt ja auch das Kartellamt, das müssen die Privaten mit den Kabelnetzern klären.
Und damit kann man sich nicht so lange Zeit lassen, denn das Kartellamt wird kaum solange tatenlos zuschauen, wenn z. B. versucht wird, diesen Prozess auch nur bis ins Jahr 2014 zu verzögern.
KDG wird nichts unversucht lassen, um die Grundverschlüsselun so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Dieses Unternehmen hat schon mehrfach bewiesen, dass Kundenzufriedenheit kein Ziel der Geschäftspolitik ist. Im Gegenteil, ich habe sogar das Gefühl, dass man es darauf anlegt möglichst unzufriedene Kunden zu haben. Verbesserungen für den Kunden kommen erst, wenn es gar nicht mehr anders geht.
Vergesst nicht: Die 55 Mio. sind nur die Strafe, falls die Privatsender unverzüglich auf unverschlüsselte SD-Einspeisung drängen. Sollten die Privatsendern an den bisherigen Verträgen festhalten wollen (was sie natürlich nicht tun wollen), würde die Strafe beim nächsten Mal bedeutend höher ausfällen...
Letztlich ist das aber eben nicht das Problem von KDG! KDG muss keine Strafe zahlen. Natürlich werden die Privaten darauf drängen die Verschlüsselung aufzuheben, aber KDG wird auf gültige Verträge pochen. Die Sendergruppen haben eben einer Einigung mit dem Kartellamt zugestimmt. KDG wird daher mindestens einen Schadensersatz von den Privaten fordern, da sie die jetztige Situation bewusst herbei geführt haben und eben nicht alle Möglichkeiten ergriffen haben, die möglich gewesen wären, um die Erfüllung der bestehenden Verträge mit KDG zu erfüllen.
Letztlich muss man aber sagen, dass wir alle nur spekulieren können, da wahrscheinlich keiner von uns im Forum hier die Verträge im genauen Wortlaut kennt und dann auch noch richtig auslegen kann. Womöglich ist das Kartellamt ja auch zufrieden, wenn die Sendergruppen eben alles dafür tun die Verschlüsselung so schnell wie möglich zu beenden. Im Zweifel reicht dann eben sogar die Kündigung der Verträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt, sofern KDG sich eben wirklich quer stellt und nichts anderem freiwillig zustimmen mag. Wobei zu hoffen ist, dass das Kartellamt dann eben gegen KDG wegen Missbrauch der Marktmacht auf dem Einspeisemarkt ermittelt.
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