Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Die Verschlüsselung dieser Sender wird fallen. Da führt kein Weg dran vorbei.
Ich rechne im Februar, März damit.
Ich rechne im Februar, März damit.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Weiter obben schon mal erwähnt:bernd02 hat geschrieben:Da es sich um einen geschlossenen Vertrag zw. KDG und RTL&Co. handelt,kann KDG auf die Einhaltung des Vertrages pochen.RTL&Co.kann somit erst zum Ende dieses Vertrages Änderungen in Gang setzen.
Bei nachträglichher Änderung der Grundlagen (hier Kartellspruch) besteht der Anspruch auch laufende Verträge zu ändern. Kommt es zu keinem Kompromiss wird der Vertrag sogar nichtig.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
lt. Kartellamt gibt es aber keinen "Kartellspruch" zur Abschaffung der Grundverschlüsselung, sondern eine Selbstverpflichtung der Sender zur Abschaffung selbiger. Das ist schon ein kleiner Unterschied.carsten65 hat geschrieben:Bei nachträglichher Änderung der Grundlagen (hier Kartellspruch) besteht der Anspruch auch laufende Verträge zu ändern
Das Kartellamt von sich hat die Strafe von 55 Mio. Euro verhängt.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Ich tippe mal die Verschlüsselung bleibt für Dauer des aktuellen Vertrages zw. KDG und RTL&Co..
Angeprangert ist ja RTL&Co. und nicht KDG mit seiner Verschlüsselung.
KDG ist ein Wirtschaftsunternehmen das nicht mir nicht dir nichts auf Einnahmen verzichten die aus einem geschlossenen Vertrag generiert werden.
Ich kann doch auch nicht,bei einem abgeschlossenen Vertrag meinetwegen über 24 Monate nach 12 Monate aussteigen,zb. wegen zwischenzeitlich knapper Kasse.Das Unternehmen würde auf Einhaltung der 24 Monate bestehen .
Angeprangert ist ja RTL&Co. und nicht KDG mit seiner Verschlüsselung.
KDG ist ein Wirtschaftsunternehmen das nicht mir nicht dir nichts auf Einnahmen verzichten die aus einem geschlossenen Vertrag generiert werden.
Ich kann doch auch nicht,bei einem abgeschlossenen Vertrag meinetwegen über 24 Monate nach 12 Monate aussteigen,zb. wegen zwischenzeitlich knapper Kasse.Das Unternehmen würde auf Einhaltung der 24 Monate bestehen .
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Du kannst jederzeit aus Verträgen raus, wenn du dem Vertragspartner Entschädigung meist in Höhe der entgangenen Zahlungen leistest. Und darum wirds schlußendlich gehen.bernd02 hat geschrieben:Ich tippe mal die Verschlüsselung bleibt für Dauer des aktuellen Vertrages zw. KDG und RTL&Co..
Angeprangert ist ja RTL&Co. und nicht KDG mit seiner Verschlüsselung.
KDG ist ein Wirtschaftsunternehmen das nicht mir nicht dir nichts auf Einnahmen verzichten die aus einem geschlossenen Vertrag generiert werden.
Ich kann doch auch nicht,bei einem abgeschlossenen Vertrag meinetwegen über 24 Monate nach 12 Monate aussteigen,zb. wegen zwischenzeitlich knapper Kasse.Das Unternehmen würde auf Einhaltung der 24 Monate bestehen .
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Die Frage ist dann:
Was ist Günstiger? die 55 Mio Strafe oder KD zu bezahlen?
Was ist Günstiger? die 55 Mio Strafe oder KD zu bezahlen?
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Wenn jemand die Verträge kennt, kann er es Dir sagen.spooky hat geschrieben:Die Frage ist dann:
Was ist Günstiger? die 55 Mio Strafe oder KD zu bezahlen?
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
Fällt etwa die Geldstrafe weg, wenn RTL/P7S1 die unverschlüsselte Einspeisung durchsetzen?
Ich dachte, die beiden müssten so oder so die Strafe zahlen und die Selbstverpflichtung hat sie vor noch höheren Strafen bewahrt.
Ich dachte, die beiden müssten so oder so die Strafe zahlen und die Selbstverpflichtung hat sie vor noch höheren Strafen bewahrt.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
ok,
was ist wenn jetzt sich KD weigert und sagt: Wir haben Veträge?
Gut die Verträge letztes Jahr hat RTL gekündigt.
was ist wenn jetzt sich KD weigert und sagt: Wir haben Veträge?
Gut die Verträge letztes Jahr hat RTL gekündigt.
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Re: Kippt Grundverschlüsselung auch bei KD?
War es nicht vielmehr so, dass das Kartellamt gegen Zahlung einer Strafe und der Verpflichtung der Sender die Verschlüsselung einzustellen, das Verfahren eingestellt bzw. nicht fortgeführt hat? Freiwillig sieht für mich ein wenig anders aus, denn sollten die Sender das nicht umsetzen (können), wird das Verfahren mit Sicherheit wieder aufgenommen werden & die Strafe noch höher ausfallen...MB-Berlin hat geschrieben:lt. Kartellamt gibt es aber keinen "Kartellspruch" zur Abschaffung der Grundverschlüsselung, sondern eine Selbstverpflichtung der Sender zur Abschaffung selbiger. Das ist schon ein kleiner Unterschied.carsten65 hat geschrieben:Bei nachträglichher Änderung der Grundlagen (hier Kartellspruch) besteht der Anspruch auch laufende Verträge zu ändern
Das Kartellamt von sich hat die Strafe von 55 Mio. Euro verhängt.
MB-berlin
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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