Antwort der ARD:
Sehr ...,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.
Rechtlich wie technisch haben die Kabelnetzbetreiber alle Möglichkeiten, ihren Kunden sämtliche ARD-Programme – übrigens teilweise auch bereits in HD-Qualität –anzubieten. Denn die ARD stellt den Kabelnetzbetreibern alle ihre Programme auf verschiedenen Wegen zur Verfügung.
Eine Differenzierung nach Standardfernsehen (SDTV) und hochauflösendem Fernsehen (HDTV) trifft das Gesetz nicht. Folglich ist dem Gesetz auch keine Verpflichtung zu entnehmen, dass Kabelnetzbetreiber die digitalen Programme sowohl in SD als auch in HD einspeisen müssen.
Die Kunden der Kabelnetzbetreiber können die HD-Programme empfangen, sobald die Netzbetreiber sie in ihre Netze einspeisen. Einige der Kabelnetzbetreiber tun das bereits, andere bisher nicht. Zur Motivation einiger Kabelnetzbetreiber, ihren Kunden die neuen HD-Programme vorzuenthalten, können nur diese selbst Auskunft geben.
Gern möchten wir Ihnen bei dieser Gelegenheit die Hintergründe für die Beendigung der Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW erläutern:
Die Einspeiseverträge sind ein Relikt aus den Zeiten des Kabelnetzausbaus der Deutschen Bundespost. Die darin vorgesehenen Zahlungen waren einst als Beitrag der Rundfunkveranstalter zu diesem Netzausbau gedacht. Die Kabelnetze werden heute durch wirtschaftlich selbstständige Unternehmen betrieben. Sie stehen im digitalen Zeitalter im Wettbewerb mit verschiedensten neuen Anbietern. Eine weitere Alimentierung durch Einspeiseentgelte ist nicht mehr sachgerecht und beeinträchtigt den gerade entstehenden Wettbewerb. Zudem werden all jene benachteiligt, die das gleiche Geschäft seit jeher ohne Entgelte der Anstalten betreiben. Dies ist die Mehrheit der Kabelnetzbetreiber in Deutschland.
Eine eingehende Analyse der Marktentwicklung, des Wettbewerbsumfeldes sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen hat ergeben, dass die bislang in den Verträgen vereinbarten Leistungen der Kabelnetzbetreiber nicht mehr benötigt werden, dass die Verbreitung der Programme auch ohne zusätzliche vertragliche Abreden weitgehend gesichert bleibt und bestehende Risiken hinnehmbar sind.
Die Programme sind für die Kabelnetzbetreiber ein wirtschaftlicher Wert: Sie nutzen diese, um sie im Rahmen ihrer Kabelprodukte an ihre Kunden zu vermarkten und so Gewinn zu erzielen. Die hochwertigen, mit viel Aufwand produzierten Programme erhalten die Kabelnetzbetreiber (abgesehen von urheberrechtlichen Lizenzgebühren, die von Verwertungsgesellschaften festgesetzt werden) kostenfrei.
Die ARD will sparsam und effizient wirtschaften. Es geht also darum, die Rundfunkbeiträge der Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll einzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Beiträge künftig möglichst stabil bleiben. Dazu gehört auch, sich nach Möglichkeit von finanziellen Verpflichtungen zu trennen, die nicht oder nicht mehr notwendig sind. Genau dies hat auch die „Finanzaufsicht“ von ARD/ZDF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF), verlangt.
Kabelnetzbetreiber sind eigenständige Wirtschaftsunternehmen, die gegenüber den Kabelkunden eine Leistung erbringen, nämlich die Bereitstellung von Rundfunkprogrammen (ggf. auch Telefonie und Internet) in ihren Wohnungen. Dafür entstehen den Unternehmen Kosten, die sie über die Kundenentgelte refinanzieren. Die ARD-Rundfunkanstalten finanzieren selbst Verbreitungswege wie Satellit und DVB-T. Dort sind die Programme ohne zusätzliche Entgelte für jedermann frei empfangbar.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Sie alle verfügbaren ARD-Angebote in SD und HD empfangen können, sollten Sie einen Umstieg auf digitalen Satellitenempfang erwägen. Wenn es Ihre Wohnverhältnisse zulassen, machen Sie sich damit – nach einmaliger Investition – dauerhaft unabhängig von der Programmpolitik der Kabelbetreiber. Eine weitere Alternative bieten die IPTV-Angebote der Deutschen Telekom und von Vodafone.
Mit freundlichen Grüßen
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Erstes Deutsches Fernsehen
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