Nein, das habe ich nicht überlesen, denn wie auch schon andere hier im Forum geschrieben haben, müssen die Sender die Zustimmung zur GVL zurück ziehen. Das geht auch aus einer Stellungnahme des Bundeskartellamtes hervor:maniacintosh hat geschrieben:Du überliest da eine ganz wichtige Phrase! Da steht ohne Zustimmung des Programmveranstalters dürfen keine Änderungen ......lerni hat geschrieben: Wenn das so stimmt, muss die GVL der privaten SD-Varianten sowohl bei KDG als auch bei der Telekom abgeschaltet werden......
Wenn es unausweichlich ist, die GVL abzuschalten, dann sollte das schon aus Image-Gründen unverzüglich umgesetzt werden, zumindest sehe ich das so. Es wurde versäumt, dies marketingtechnisch auszuschlachten, dass es möglich gewesen wäre, hat ja UnityMeida/KabelBW gezeigt.hat geschrieben: Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie wundern sich darüber, dass die im Zuge der von Ihnen genannten Kartellentscheidung abgegebenen Zusagen bislang nicht in allen Kabelnetzen umgesetzt wurden.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 27. Dezember 2012 richtet sich – wie Sie richtig feststellen – unmittelbar gegen die beiden Privatsendergruppen RTL und Pro7Sat1, nicht gegen Kabelnetzbetreiber. Allerdings besteht die Verpflichtung der beiden privaten Sendergruppen zur Aufgabe der SD-Grundverschlüsselung auf allen Übertragungswegen (mit Ausnahme bestimmter IPTV-Plattformen), d.h. im Bereich der Kabelnetze gegenüber allen Kabelnetzbetreibern. Somit dürfen RTL und Pro7Sat1 auch im Netz von Kabel Deutschland ihre SD-Programme nur noch unverschlüsselt anbieten. Sie müssen auch gegenüber den Kabelnetzbetreiber durchsetzen, dass SD tatsächlich unverschlüsselt den Fernsehzuschauer erreicht.
Die rechtlichen Pflichten aus unserer Entscheidung treffen somit zwar nicht die Kabelnetzbetreiber direkt, aber tatsächlich werden sie sich der unverschlüsselten SD-Übertragung von RTL und Pro7Sat1 kaum entziehen können, wenn sie daneben noch HD usw. dieser Sender übertragen. Aufgrund möglicher technischer und vertraglicher Änderungen ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass die Umstellung auf die unverschlüsselte Verbreitung erst in einigen Wochen erfolgen kann.
Das Bundeskartellamt wird in den kommenden Wochen genau beobachten, ob die Sendergruppen ihren Verpflichtungen nachkommen und ob die mit der Entscheidung beabsichtigten positiven Konsequenzen für die Endkunden eintreten. Notfalls werden wir von den gesetzlichen Befugnissen zur Durchsetzung Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Gruss - LERNI -