Du überliest da eine ganz wichtige Phrase! Da steht ohne Zustimmung des Programmveranstalters dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Diese Zustimmung dürfte aber Teil der aktuellen Einspeiseverträge sein, so dass dem Wortlaut des Staatsvertrages Genüge getan wird.lerni hat geschrieben: Wenn das so stimmt, muss die GVL der privaten SD-Varianten sowohl bei KDG als auch bei der Telekom abgeschaltet werden. Anders lautende Verträge würden ja gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Nachdem die Sender ihr Signal unverschlüsselt für die Verbreitung über Kabel und IPTV zur Verfügung stellen (müssen), dürfen die Provider daran auch nichts mehr ändern.
Das Problem ist nun nur: ProSiebenSat.1 und die RTL Gruppe haben dem Kartellamt zugesagt diese Zustimmung zumindest in Bezug auf Verschlüsselung zurückzuziehen bzw. künftig nicht mehr zu gewähren...