Genau deshalb klären es jetzt die Gerichte.Burkhard10 hat geschrieben:Ja das wird behauptet. Wenn es so wäre, hätte der ÖRR mit Übernahme der Kabelnetze von der Telekom durch Privatgesellschaften , sofort die Zahlungen einstellen müssen.
Ist aber nicht geschehen. Da hat also der ÖRR Privatunternehmen subventioniert von Abgaben aller Zuschauer? Das glaube ich ja nun nicht, so etwas ist gar nicht zulässig!
Dann hat ja früher nach deiner Behauptung der ÖRR , die Bundespost subventioniert. Es wurde also ein Staatsunternehmen , von allen Steuerzahler finanziert, nochmal mit der GEZ Gebühr über die ÖRR subventioniert?
Die Einspeisegebühren wurden vom Gesetzgeber ermöglicht und von diesem eingführt.
An diese Gebühren waren nei Forderungen (Netzausbau) gestellt, diese Gebühren waren nie befristet.
Dass es den ÖR nach über 10 Jahren auffällt ist schon komisch.
Eigentlich gibt es aucvh so etwas wie ein Gewohnheitsrecht, oder?
Wenn der Arbeitgeber ohne Einschränkungen jedes Jahr Weihnachtsgeld zahlt, muss er das auch weiter machen, obwohl er evtl. durch den Arbeits-/Tarifvertrag gar nicht dazu verpflichtet wäre.
MB-Berlin