Controlware hat geschrieben: so ist man dort der Meinung dass KDG mit dieser Drosselung sogar gegen das Grundgesetz verstösst. Nach dem Grundgesetz sind ja alle Bürger gleich zu behandeln egal wie unterschiedlich deren Interessen sind. Eine Einteilung in Gute / Böse Kunden und den Sanktionen gegen die bösen Powernutzer verletzt ja schon die Gleichstellung aller Kunden. KDG kann sich hier nicht einfach anmaßen zu entscheiden was wichtiger ist und was es zu priorisieren gilt...immerhin bezahlt jeder Kunde für seine Leistung das festgelegte Entgeld. Einer surft gerne, der andere liebt Social Network und ein anderer Kunde hat das Hobby mit Freunden und Kolegen Dateien zu tauschen bzw. nutzt die Leitung geschäftlich. Prinzipiell ist alles gleich wichtig denn die Interessen der Kunden sind verschieden und jeder Kunde sollte hier auch den gleichen Stellenwert geniessen und nicht diskriminiert werden so wie es KDG mit Kunden praktiziert.
Ich verstehe nicht, wo eure Juristen die Ungleichbehandlung sehen.
Bei ALLEN Kunden, die ein bestimmtes Volumen überschreiten, werden Dienste gedrosselt.
Im Straßenverkehr wirst Du auch nur als "Powerraser" geblitz. Die die langsamfahren auch nicht.
Nach Deiner Meinung wäre das dann auch Ungleichbehandlung.
Es hält Dich keiner ab vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
Diese AGB wurden auch von Juristen erstellt.
Aber das verschiedene Juristen zu verschiedenen Schlussfolgerungen kommen, liegt in der Natur der deutschen Gesetzgebung.
MB-Berlin