Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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damario89
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von damario89 »

mason hat geschrieben:Tja, das mit der Netzneutralität ist eben das Problem.

So wie eure Juristen sehen es wohl auch die Juristen anderer Provider.
Daher wird wohl bei der Telekom z. B. abhängig vom Tarif ab einer bestimmten Datenmenge das Tempo für alle Dienste und Protokolle auf einen festen Wert gedrosselt. Womit die Gleichbehandlung sichergestellt ist.
Das steht aber nur in den AGBs... Angewendet wurde die Drossel im Gegensatz zu KD noch nie ;-)
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Da wäre ich mir nicht zu 100 Prozent sicher.
Nur, weil keiner was berichtet hat, heisst das nicht, das es noch nie angewendet wurde.
Und eine Drossel von z. B. 9MBit auf 6MBit fällt auch kaum auf. Von 100MBit auf 100KBit ist ein ganz anderes Verhältnis.
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VBE-Berlin
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von VBE-Berlin »

Controlware hat geschrieben: so ist man dort der Meinung dass KDG mit dieser Drosselung sogar gegen das Grundgesetz verstösst. Nach dem Grundgesetz sind ja alle Bürger gleich zu behandeln egal wie unterschiedlich deren Interessen sind. Eine Einteilung in Gute / Böse Kunden und den Sanktionen gegen die bösen Powernutzer verletzt ja schon die Gleichstellung aller Kunden. KDG kann sich hier nicht einfach anmaßen zu entscheiden was wichtiger ist und was es zu priorisieren gilt...immerhin bezahlt jeder Kunde für seine Leistung das festgelegte Entgeld. Einer surft gerne, der andere liebt Social Network und ein anderer Kunde hat das Hobby mit Freunden und Kolegen Dateien zu tauschen bzw. nutzt die Leitung geschäftlich. Prinzipiell ist alles gleich wichtig denn die Interessen der Kunden sind verschieden und jeder Kunde sollte hier auch den gleichen Stellenwert geniessen und nicht diskriminiert werden so wie es KDG mit Kunden praktiziert.
Ich verstehe nicht, wo eure Juristen die Ungleichbehandlung sehen.
Bei ALLEN Kunden, die ein bestimmtes Volumen überschreiten, werden Dienste gedrosselt.

Im Straßenverkehr wirst Du auch nur als "Powerraser" geblitz. Die die langsamfahren auch nicht.
Nach Deiner Meinung wäre das dann auch Ungleichbehandlung.

Es hält Dich keiner ab vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Diese AGB wurden auch von Juristen erstellt.
Aber das verschiedene Juristen zu verschiedenen Schlussfolgerungen kommen, liegt in der Natur der deutschen Gesetzgebung.

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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Nur weil AGB von Juristen erstellt wurden, heisst das nicht, dass sie rechtlich in Ordnung sind.

Und was die Ungleichbehandlung angeht, weisst du auch genau, was gemeint ist:
Kdg behält sich vor, denjenigen nicht zu drosseln, der youtube schaut und kein "Poweruser"ist.

Aber wir wissen auch, dass du dazu neigst, mache Dinge schön zu reden.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von VBE-Berlin »

mason hat geschrieben:Nur weil AGB von Juristen erstellt wurden, heisst das nicht, dass sie rechtlich in Ordnung sind.
Habe ich doch selbst so geschrieben.
mason hat geschrieben:Und was die Ungleichbehandlung angeht, weisst du auch genau, was gemeint ist:
Kdg behält sich vor, denjenigen nicht zu drosseln, der youtube schaut und kein "Poweruser"ist.
Die Justiz behält sich auch vor, diejenigen nicht zu verhaften, die keinen ermordet haben.

Im Drosselungsgrundsatz sind aber alle gleich!

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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Jetzt werden schon nicht mehr Äpfel mit Birnen vergilchen, sondern Äpfel mit Fischen.

Ich kann es auch anders formulieren:
KDG behandelt die User ungleich auf Grund Ihres Nutzungsverhaltens.

Und diese Auswertung des Nutzungsverhaltens ist genauso eine Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wie die von mir gewünschte Speicherung der Tatsache, dass gedrosselt wurde.
Bezogen auf auf deine Aussage::
MB-Berlin hat geschrieben:
mason hat geschrieben:Es wäre ja kein Problem, längere Zeit zu speichern, wenn jemand gedrosselt wird.
doch, weil die Datenspeicherung, die nicht zu Abrechnungszwecken dient, nun einmal verboten ist.
Dann müßtest Du das Datenschutzgesetz abschaffen, dann kann die KDG speichern, was Du willst.

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Bei Flatratetarifen spielt es ja keine Rolle, mit welchen Diensten und über welche Quellen ich den Traffic verursache.
Der Traffic spielt ja keine Rolle für die Abrechnungszwecke.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Knidel »

MB-Berlin hat geschrieben:Ich verstehe nicht, wo eure Juristen die Ungleichbehandlung sehen.
Ich sehe das Problem darin, wie bei der Drosselung zwischen den "guten" und den schlechten Diensten unterschieden wird.

Mit Deep Packet Inspection (DPI) können Internet-Anbieter Nutzern in ihren Datenverkehr schauen. Netzwerkexperte Rüdiger Weis sieht akuten Handlungsbedarf.
Was sagen Regulierungsbehörden und Datenschützer zu DPI? Gibt es eine rechtliche Handhabe dagegen?

Die Nutzung von DPI in Deutschland steht auf juristisch äußerst wackeligem Boden. Einige im Ausland schon vorgekommenen Provider-Verhaltensweisen sind in Deutschland eindeutig strafrechtlich zu sanktionieren.
https://www.taz.de/Netz-Schnueffeltechnik-DPI/!102271/

Was ich auch nicht verstehe, warum die Telekom dazu gezwungen wurde, deutlicher auf die Drosselung von 50 auf 6 Mbit/s ab 200 GB hinzuweisen (obwohl diese Drosselung noch nie angewandt wurde?), während Kabel Deutschland diese Sache in den AGB verstecken darf und zudem noch fragwürdige Technik einsetzt.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von VBE-Berlin »

mason hat geschrieben:Und diese Auswertung des Nutzungsverhaltens
Unter den 10 (60) GB wird keinerlei Nutzungsverhalten ausgewertet.

Darüber wird nur automatisiert Content bstimmter Protokolle extrem niedrig priorisiert.
Aber auch nicht gespeichert.
Wozu auch.

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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Anudeath »

Knidel hat geschrieben:...
Was ich auch nicht verstehe, warum die Telekom dazu gezwungen wurde, deutlicher auf die Drosselung von 50 auf 6 Mbit/s ab 200 GB hinzuweisen (obwohl diese Drosselung noch nie angewandt wurde?), während Kabel Deutschland diese Sache in den AGB verstecken darf und zudem noch fragwürdige Technik einsetzt.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Tatsache explizit erwähnt werden muss, da der gesamte Anschluss gedrosselt wird. Damit hat der Kd. keine echte Flatrate mehr mit der angepriesenen Bandbreite. Wärend bei KDG nach Erreichen des Datenvolumens von 60 GB/Tag nicht der ganze Anschluss gedrosselt wird. Nur die besagten Protokolle werden nach Erreichen gedrosselt. Die anderen Echtzeitdienste wie Videostreams sind davon nicht betroffen, und können mit der vollen Bandbreite weiter genutzt werden, anderst bei der DTAG: dort wird alles gedrosselt.

Wenn man also Pech hat und mit mehreren Receivern Entertain nutzen will, sieht es dann schon sehr dünne aus...

Ich denke mal das macht den Unterschied.
mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

Damit sind wir wieder bei der Frage, mit welcher rechtlicher Grundlage KDG sdiese Priorisierung vornimmt.

Warum muss ein youtube Video mit vollen 100MBit downloadbar sein; ein Video über einen OCH oder über P2P aber gedrosselt werden.

Und bitte nicht wieder damit kommen, dass OCH und P"P illegal ist bzw. der meiste Content illegal ist.

Vielleicht liegt es ja daran, dass hinter youtube ein zu grosser Konzern steckt, mit dem man sich nicht anlegen will.
Wenn Kunden mit der Begründung von OCH´s abspringen, dass KDG diese Dienste drosselt und man totz Premiumaccounts ja keine Bandbreite hat, kann man KDG ja schon den Vorwurf eines geschäftschädigenden Verhaltens machen.