Thyrael hat geschrieben:Die KDG garantiert ja keine 100, es heisst ja immer "bis zu". Was aber mistig ist, ist die einseitge Änderung der Verträge zum Nachteil der anderen Vertragspartei, die Drosselung ab einem bestimmten erreichten Datenvolumen war bei Verträgen die vor Mai 2012 abgeschlossen worden sind, nicht Bestandteil des Vertrages. Das hat auch nichts mit Werbeversprechen zu tun, es gab diesen Zusatz in den AGBs/Leistungsbeschreibungen zu dem Zeitpunkt einfach nicht und wie man sehr schön sieht und auch auf heise.de berichtet worden ist, ist die KDG unfähig dazu Bestands- und Neukunden bei der Drosselung auseinander zuhalten.
PestPustel hat geschrieben:Was du bezahlt hast?? Dein Anspruch wird i.d.R. von einer Standleitung erfüllt, da liegst du bei einer 100er Leitung im Bereich von mehreren 100 Euro pro Monat.
Verkommene "Geiz-ist-geil!"-Generation...

Natürlich "was man bezahlt hat", schliesslich bin ich mit der KDG einen Vertrag über einen 100Mbit Zugang eingegangen ohne eine Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen in den AGBs zu haben. Daher liegt mein Anspruch auch bei einem ungedrosseltem 100Mbit Zugang, ist doch ganz einfach. Und nein, man liegt nicht in einem Bereich von mehreren 100€/Monat, sondern nach Ablauf etwaiger Neukundenboni bei genau 39,90€/Monat zzgl. anfallender Gesprächsgebühren.
Ich stimme Thyrael 100% zu.
Mich nerven hier allmählich die Leute Hier, die glauben das ihr Arbeitgeber und seine Regeln von Gott gegeben sind.
Ich VERLANGE das sich Mein Provider an die beim vertragsabschluss geltenden
Vereinbarungen hält. Punkt.
Ich muss das ja auch. Ich kann ja auch nicht sagen, "So, diesen monat habe ich nur
10 minuten die leistung genutzt, also ändere ich die AGB eigenhändig und zahle nur
noch die Hälfte."
Wenn sich KDG bei der Berechnung seiner Leistung und des zu zahlenden Endgeldes
vertan hat, ist das nicht mein Problem!
Wenn in diesem punkt Etwas, egal was und EGAL, warum geändert werden soll, so bin ich zu Fragen ob ich einverstanden bin!
Ich sage ja, ist alles OK, sag ich nee, so hat man den vertag UNVERÄNDERT weiter zu führen.
So stehts im BGB. und noch sind wir sind NICHT so weit das eine Privat firma, so groß
sie auch sein mag über dem Gesetz steht. Auch wenn viele Firmen das meinen.
Ich kann auch mit einer Drossel leben, aber das hätte man mir VOR DEM ABSCHLUSS des
Vertages sagen MÜSSSEN!
Ich bin defenitiv nicht die Geiz ist geil Generation. Als ich auf die Welt krochen kam,
gabs noch kein Inet, Noch nicht mal als Idee.
@Pestbeule äh Pestpustel
Nach deiner Argumentation müsste ich ja auch nicht die teleflatrate bezahlen,
da ich zurzeit wenig telefoniere.
Ist mein Pech, hab ich vorhergewusst, was mich die flat kostet, wenn ich Sie
nicht aus nutze, heist wenig telefoniere, dumm gelaufen.