Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutzer

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mason
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von mason »

reiamneffets hat geschrieben:Mal ehrlich ihr tollt doch jetzt oder?

Wer wird ATM nach 10 Gig immer noch gedrosselt? bitte mit PLZ
Sorry, meine Tollkirschen sind ausgegangen. :brüll:
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SpaceBln
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von SpaceBln »

Controlware hat geschrieben:
reiamneffets hat geschrieben:Mal ehrlich ihr tollt doch jetzt oder?

Wer wird ATM nach 10 Gig immer noch gedrosselt? bitte mit PLZ

Nach jetzigen Zwischenstand soll die Drosselung "vorerst ausgesetzt" sein solange diesbezüglich neu intern beraten wird. Ich selbst kann das erst nach dem WE an einem Standort von uns prüfen der KDG gebunden ist. Hier in unserem Homebüro ist der KDG wegen der Kündigung offline und 1&1 in Betrieb....sollte letztendlich die Vernunft gesiegt haben werden wir natürlich den KDG-Anschluss wieder online schalten lassen. Mal schauen ab wo jetzt eine Sperre einsetzt wenn noch eine vorhanden ist :)
das wäre ja ein Teilerfolg :grin:
Bin auch gespannt ob dem wirklich so ist.

Gruß
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Sag doch KDG die Meinung https://ecollector.responsetek.com/coll ... =5&cType=1

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Starfleet
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Starfleet »

Ist doch erstaunlich wie KDG auf die intervention eines Grosskunden zurück zuck.
Wenn sich der "Privat"kunden beschwert, zuckt nur die schulter,
oder es wird mit Sonderkündigungen umsich geworfen.
"geh doch, mit dir wollen wir nicht spielen. Du pöser filesharer, wie kanns du es wagen
das zu nutze, was du bezahlt hast. Und wie kanst du es wagen uns zu wiedersprechen"

Mal abwarten was draus wird.
Ich denke KD wird sich was anderes einfallen lassen.
Mahatma Gandhi:
"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."
Kein Avatar wegen uneinschätzbarer Risiken durch überfleißige Urheberrechtsanwaltsgehilfen ;)
spooky
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von spooky »

Also ich habe jetzt die letzten 3 Tage an einem in Kündigung (zum 13.9.) 100er KD Anschluß per LAN getestet.
Und ich konnte nix feststellen.. selbst bei RS ging es mit 9 MB/s
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PestPustel
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von PestPustel »

bikeraper hat geschrieben:
PestPustel hat geschrieben:Wie wäre es denn mal mit einem shitstorm von Usern, die im Einzugsbereich von Saugern unter deren Belegung von Kapazitäten "leiden" müssen?

Weg mit der Drosselung, schmeißt die Heavy-Traffic-User einfach aus dem Netz!
Klar anstatt das Netz entsprechend aus zu bauen schmeisst man die Leute die die Werbeversprechen als bare Münze nehmen lieber raus. Tolle Einstellung. Wenn ne Firma einem ne Flat mit 100 garantiert, dann muss es auch möglich sein dass ein gewisser, vorher statistisch ermittelter, Prozentsatz dies konsequent nutzt. Sind es mehr muss man nachrüsten. So läuft das, normalerweise.
Du bist dann einer derjenigen, die mit 200 durch eine geschlossene Ortschaft rasen, weil dein Wagen es drauf hat und dir alle anderen Verkehrsteilnehmer am Arm vorbei gehen. :skull:

Ach ja: wer Werbeversprechen für bare Münze hält.... :brüll:
So sehet, ich werde Euch finden und Eurer gerechten Pein zuführen, Ihr gottlosen Ketzer!

:skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull:
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PestPustel
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von PestPustel »

Starfleet hat geschrieben:Ist doch erstaunlich wie KDG auf die intervention eines Grosskunden zurück zuck.
Wenn sich der "Privat"kunden beschwert, zuckt nur die schulter,
oder es wird mit Sonderkündigungen umsich geworfen.
"geh doch, mit dir wollen wir nicht spielen. Du pöser filesharer, wie kanns du es wagen
das zu nutze, was du bezahlt hast. Und wie kanst du es wagen uns zu wiedersprechen"

Mal abwarten was draus wird.
Ich denke KD wird sich was anderes einfallen lassen.
Was du bezahlt hast?? Dein Anspruch wird i.d.R. von einer Standleitung erfüllt, da liegst du bei einer 100er Leitung im Bereich von mehreren 100 Euro pro Monat.
Verkommene "Geiz-ist-geil!"-Generation... :skull:
So sehet, ich werde Euch finden und Eurer gerechten Pein zuführen, Ihr gottlosen Ketzer!

:skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull: ... :skull:
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Thyrael
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Thyrael »

Die KDG garantiert ja keine 100, es heisst ja immer "bis zu". Was aber mistig ist, ist die einseitge Änderung der Verträge zum Nachteil der anderen Vertragspartei, die Drosselung ab einem bestimmten erreichten Datenvolumen war bei Verträgen die vor Mai 2012 abgeschlossen worden sind, nicht Bestandteil des Vertrages. Das hat auch nichts mit Werbeversprechen zu tun, es gab diesen Zusatz in den AGBs/Leistungsbeschreibungen zu dem Zeitpunkt einfach nicht und wie man sehr schön sieht und auch auf heise.de berichtet worden ist, ist die KDG unfähig dazu Bestands- und Neukunden bei der Drosselung auseinander zuhalten.
PestPustel hat geschrieben:Was du bezahlt hast?? Dein Anspruch wird i.d.R. von einer Standleitung erfüllt, da liegst du bei einer 100er Leitung im Bereich von mehreren 100 Euro pro Monat.
Verkommene "Geiz-ist-geil!"-Generation... :skull:
Natürlich "was man bezahlt hat", schliesslich bin ich mit der KDG einen Vertrag über einen 100Mbit Zugang eingegangen ohne eine Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen in den AGBs zu haben. Daher liegt mein Anspruch auch bei einem ungedrosseltem 100Mbit Zugang, ist doch ganz einfach. Und nein, man liegt nicht in einem Bereich von mehreren 100€/Monat, sondern nach Ablauf etwaiger Neukundenboni bei genau 39,90€/Monat zzgl. anfallender Gesprächsgebühren.
Starfleet
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Starfleet »

Thyrael hat geschrieben:Die KDG garantiert ja keine 100, es heisst ja immer "bis zu". Was aber mistig ist, ist die einseitge Änderung der Verträge zum Nachteil der anderen Vertragspartei, die Drosselung ab einem bestimmten erreichten Datenvolumen war bei Verträgen die vor Mai 2012 abgeschlossen worden sind, nicht Bestandteil des Vertrages. Das hat auch nichts mit Werbeversprechen zu tun, es gab diesen Zusatz in den AGBs/Leistungsbeschreibungen zu dem Zeitpunkt einfach nicht und wie man sehr schön sieht und auch auf heise.de berichtet worden ist, ist die KDG unfähig dazu Bestands- und Neukunden bei der Drosselung auseinander zuhalten.
PestPustel hat geschrieben:Was du bezahlt hast?? Dein Anspruch wird i.d.R. von einer Standleitung erfüllt, da liegst du bei einer 100er Leitung im Bereich von mehreren 100 Euro pro Monat.
Verkommene "Geiz-ist-geil!"-Generation... :skull:
Natürlich "was man bezahlt hat", schliesslich bin ich mit der KDG einen Vertrag über einen 100Mbit Zugang eingegangen ohne eine Drosselung ab einem bestimmten Datenvolumen in den AGBs zu haben. Daher liegt mein Anspruch auch bei einem ungedrosseltem 100Mbit Zugang, ist doch ganz einfach. Und nein, man liegt nicht in einem Bereich von mehreren 100€/Monat, sondern nach Ablauf etwaiger Neukundenboni bei genau 39,90€/Monat zzgl. anfallender Gesprächsgebühren.
Ich stimme Thyrael 100% zu.
Mich nerven hier allmählich die Leute Hier, die glauben das ihr Arbeitgeber und seine Regeln von Gott gegeben sind.

Ich VERLANGE das sich Mein Provider an die beim vertragsabschluss geltenden
Vereinbarungen hält. Punkt.
Ich muss das ja auch. Ich kann ja auch nicht sagen, "So, diesen monat habe ich nur
10 minuten die leistung genutzt, also ändere ich die AGB eigenhändig und zahle nur
noch die Hälfte."
Wenn sich KDG bei der Berechnung seiner Leistung und des zu zahlenden Endgeldes
vertan hat, ist das nicht mein Problem!
Wenn in diesem punkt Etwas, egal was und EGAL, warum geändert werden soll, so bin ich zu Fragen ob ich einverstanden bin!
Ich sage ja, ist alles OK, sag ich nee, so hat man den vertag UNVERÄNDERT weiter zu führen.
So stehts im BGB. und noch sind wir sind NICHT so weit das eine Privat firma, so groß
sie auch sein mag über dem Gesetz steht. Auch wenn viele Firmen das meinen.
Ich kann auch mit einer Drossel leben, aber das hätte man mir VOR DEM ABSCHLUSS des
Vertages sagen MÜSSSEN!
Ich bin defenitiv nicht die Geiz ist geil Generation. Als ich auf die Welt krochen kam,
gabs noch kein Inet, Noch nicht mal als Idee.

@Pestbeule äh Pestpustel

Nach deiner Argumentation müsste ich ja auch nicht die teleflatrate bezahlen,
da ich zurzeit wenig telefoniere.
Ist mein Pech, hab ich vorhergewusst, was mich die flat kostet, wenn ich Sie
nicht aus nutze, heist wenig telefoniere, dumm gelaufen.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von PestPustel »

Ich bin die 99,9% und habe kein Problem mit der ach so verwerflichen Praxis meines ISPs, mir die Bandbreite zur Verfügung zu stellen, die ich bezahlt habe und die ich als 08/15-Durchschnitts-Internetuser auch über den ganzen Tag nutzen möchte.
Ich finde es guuuuut, dass die Nutzer, die unbedingt tagtäglich mit enormen Datenmengen aus dem Netz ihre Festplatten füllen müssen, ausgesperrt werden, damit ich für einen Download eines HD-Filmes aus dem PSN nicht über 2h brauche, der normalerweise nur 45min benötigt.
Wir 99,9% zahlen wesentlich mehr, als ihr 0,1%... also haben wir auch das Sagen.
Und ich sage: Raus mit euch!
Geht zu anderen ISPs, die sich das, was ihr an Ansprüchen an eine Netzverbindung habt, auch entsprechend vergüten lassen. Da bekommt ihr eine hübsche Standleitung und könnt euch Terabyte über Terabyte aus dem Netz holen, was ihr wollt. @Thyrael: Ich meinte in meinem Post den Preis für eine Standleitung, der sich auf mehrere 100 Euro pro Monat beläuft, nicht den Preis des 100er Internet-/Telefon Paketes von KD.
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Re: Kabel Deutschland verschärft Regeln für Filesharing-Nutz

Beitrag von Starfleet »

Pestpustel

Ich möchte dir nicht zunahe treten, aber ich denke du hast das Problem nicht, oder nur teilweise verstanden.
Ich lade wahrscheinlich weniger als du runter, ich werde auch zur zeit nicht gedrosselt.
Also gehöre ich zu den 99,99 % so wie du.

Kabel ist ein Shared medium, und ich kann deine meinung irgendwo nachvollziehn.
Nur ES IST EIN VERTRAGSLICHES PROBLEM!

Eine Drossel MUSS vor vertagsabschluss Komuniziert werden! Sonst ist diese Massnahme Ilegal. Das ist Vertragsbruch.

war das Laut genug für dich? KDG nimmt sich das recht herraus, verträge nach gut dünken
NACHTRÄGLICH zu ändern!
Das ist Rechtswidrig, und nur darum geht es.

Mich würden deine Argumente für die Rechtmässigkeit der von KDG nachträglich eingeführten änderungen der AGB wirklich mal Interessieren.
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