Da auch bei mir als langjähriger Bestandskunde bereits mehrfach ab 10GB gedrosselt wurde, kamen die geänderten AGB´s zur Anwendung. Da ich die geänderten AGB´s nie erhalten habe,ergibt sich ein Vertragsbruch.MB-Berlin hat geschrieben:Wenn Du darüber keinen Brief bzw. keine Email bekommen hast, hat die KDG keinesfalls gegen Ihre AGB verstoßen!mason hat geschrieben: Ändert nichts an der bestehenden Tatsache, dass KDG selbst gegen eigene AGB´s verstossen hat so wie gegen geltendes Recht, dass der Kunde über eine AGB Änderung informiert und auf sein Widderspruchsrecht hingewiesen werden muss.
Es gelten für Dich nur nicht die neuen, sondern die alten AGB. Entwede die vom Vertragsabschluss oder die vom letzten Tarifwechsel.
Inwieweit die damaligen Klauseln das derzeitige Verhalten dekcken? Ich bin kein Jurist!
Meinst Du, die Hotliner lesen jeden Tag ihr Infoportal?mason hat geschrieben: Hinzu kommt das ständige Leugnen der Hotliner, dass KDG überhaupt eine Drossel einsetzt, entgegen der Pressemitteilungen von KDG selber.
Ich glaube eher, dass es wirklich nicht jeder weiss.
MB-Berlin
Und die 10GB Drossel wurden Mitte Mai in den geänderten AGB´s eingeführt. Wir schreiben August. 2 1/2 Monate sollten reichen, dass sich die neuen AGB´s bei den KDG Mitarbeitern herumgesprochen haben; auch wenn sie nicht täglich in ein internes Infoportal schauen. Und selbst das Beschwerdemanagement leugnet ja teilweise das Drosseln.
Nur ein weiterer Beweis für die miese Qualität des Services.