MB-Berlin hat geschrieben:brasstube hat geschrieben:Leider ist laut Mietrecht z.Z. nicht mal die Befestigung auf dem Fensterbrett (ohne Bohren) möglich
Laut Baurecht wohl auch nicht. Aber eine selfsat hat keine windlast
maniacintosh hat geschrieben:So wie ich mir das vorstelle, müssten eben auch Bohrlöcher vom Vermieter akzeptiert werden, falls nötig,
Du vergehst Dich gerade an den vom Grundgesetz der Bundesrepublik geschützten Rechten Deines Vermieters

Ein Mieter is eben nur zu Gast in der Wohnung und nie Eigentümer.
MB-Berlin
Ich vergehe mich an gar nichts, das ganze ist nur eine Idee, die zu mehr Wettbewerb führen würde. Dass die aktuelle Rechtslage dies leider nicht hergibt, ist mir klar, aber diese ist ja nicht in Stein gemeisselt. Sollte es politisch wirklich gewollt sein, sind hier durchaus Änderungen möglich.
Im Artikel 14 steht zwar in Absatz 1: "(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." Aber durch die Anbringung einer Satelliten-Anlage bleibt das Gebäude weiterhin Eigentum meines Vermieters, auch kann er das Gebäude weiter ungehindert vererben. In Absatz 2 steht eben auch ausdrücklich: "(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Durch eine fachgerechte Montage und eben auch Demontage bei Auszug, wären seine Rechte in meinen Augen ausreichend gewahrt.
Genauso vergehen sich Vermieter an meinem Grundrecht mich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren nach Artikel 5: "(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.". Zu diesen Quellen zähle ich z.B. auch ausländische Free-TV-Programme, die KDG und andere Kabelanbieter eben nicht einspeisen dürfen und es gibt eben keine Alternative neben dem Sat-Empfang diese Programme zu erhalten. Mir ist bewusst, dass deutsche Richter diese Lage leider anders einschätzen als ich und somit Mieter unangemessen benachteiligen. In meinen Augen darf die Möglichkeit sich aus allgemein zugänglichen Quellen nicht von Kontostand und Eigentum abhängen, sondern sollte auch Geringverdienern offen stehen. Diese können sich in der Regel den Erwerb von Wohneigentum nicht leisten.
Auch wenn ich nicht Eigentümer der Wohnung bin, bin ich doch legitmer Besitzer der Wohnung und übe in dieser Eigenschaft auch das Hausrecht aus, sollte mein Vermieter meine Wohnung gegen meinen Willen betreten, ist dies immernoch eine Straftat! Wäre ich nur Gast, sähe das wohl ein wenig anders aus. Abgesehen davon trifft die gleiche Problematik auch auf Eigentümer von Eigentumswohnungen zu, auch diese können nicht frei über den Empfang von Rundfunksignalen entscheiden, obwohl sie eben Eigentümer und sich somit die Diskussion, ob sie denn nun Gast sind oder nicht, erübrigt.
Das dir ein Recht auf eine Sat-Schüssel natürlich nicht gefallen würde, ist mir klar. Bei freier Wahl würden sich wahrscheinlich weit weniger Haushalte für den Kabelempfang entscheiden.
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