MB-Berlin hat geschrieben:Dann lies dir mal den Rest dieses Vertrages durch!
Komisch, dass sich hier immer alle auf die Passagen stürzen, die ihnen gefallen und den Rest weglassen.
Genau das wird z.B. in den Einspeiseverträgen auch geregelt.(2) Eine Weiterverbreitung nach Abs. 1 ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter oder Anbieter des Programms oder der Betreiber der Kabelanlage glaubhaft macht, dass der Weiterverbreitung Urheberrechte Dritter nicht entgegenstehen und die Landeszentrale von Urheberansprüchen Dritter freistellt.
MB-Berlin
Die ÖR können dies ohne seperaten Einspeisevertrag direkt gegenüber der BLM glaubhaft machen.