..ebenso wie in den Eigentumswohnanlagen, wo die Einspeisung per Teilungserklärung festgeschrieben ist. Viel Spaß all denjenigen, die diese ändern möchten (einstimmiger Beschluß notwendig).nexusle hat geschrieben: Zum Thema: Was bringt denn die Kündigung, wenn per Mietvertrag untersagt ist, weitere/andere Antennen aufzustellen?! Also völliger Blödsinn, zu dem Du aufrufst! Das betrifft nämlich 100.000e
Mit diesen Kunden hat KDG leichtes Spiel und keiner kann so einfach raus.
Gruss - LERNI -